Danebenzählen zu den Personen mit Migrationshintergrund auch die in Deutschland geborenen
eingebürgerten Ausländer sowie eine Reihe von in Deutschland Geborenen mit deutscher
Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus dem Migrationsstatus der
Eltern ableitet. Zu den letzteren gehören die deutschen Kinder (Nachkommen der ersten
Generation) von Spätaussiedlern und Eingebürgerten und zwar auch dann, wenn nur ein
Elternteil diese Bedingungen erfüllt, während der andere keinen Migrationshintergrund
aufweist. Außerdem gehören zu dieser Gruppe seit 2000 auch die (deutschen) Kinder
ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen, d.h. mit einer
deutschen und einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Deutschland geboren wurden.