Zu Unterhalt verpflichtete deutsche Väter, die nach Norwegen oder Finnland ausgewandert sind, werden nicht zur Verhaftung ausgeliefert. Weil diese Länder die deutsche Unterhaltspraxis inkl. Umgangsvereitelung als menschenrechtswidrig anerkannt haben und deutschen Unterhaltssklaven, äh Vätern Asyl gewähren. Steht auch bei wikimannia.




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