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Thema: Krisenherd Ukraine (Dez. 2013 - Mai 2023)

  1. #65481
    Mitglied Benutzerbild von Michelle
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Schon falsch......

    Deinen völkerrechtlichen Unsinn, der noch nicht mal von dir stammt, was ja noch schlimmer ist, da du dich offensichtlich auf andere verlassen musst, weil du nicht in der Lage bist selbst zu argumentieren, habe ich (wieder mal) gekürzt. Meine selbst verfassten Worte stelle ich dem entgegen, denn dein Flüsterer hat vergessen zu erwähnen, dass das "Referendum" eine direkte Folge der Anwesenheit bewaffneter Truppen war und somit völkerrechtswidrig ist. Es reicht eben nicht etwas nur zu lesen und wenn es einem gefällt auch einzustellen. Man sollte es schon verstehen.
    Zitat Michelle:


    "Autonomie bedeutet keine Eigenstaatlichkeit, sondern lediglich die Gewährung einer Selbstständigkeit die jedoch vom souveränen Staat abhängt, der sie gewährt. Minderheiten innerhalb eines Souveräns haben das Recht auf Identität, jedoch nicht auf Separation. Russland hat das Völkerrecht in dem Moment gebrochen, als in unmittelbarer Folge der Anwesenheit bewaffneter Truppen außerhalb des gepachteten Areals ein "Referendum " stattfand, welches nicht nur gegen die ukrainische Verfassung verstieß. Die Anwesenheit bewaffneter Truppen außerhalb der angemieteten Areale bedeutet völkerrechtlich Besatzung. Und im tatsächlich rechtlichen Vergleich einen Verstoß gegen den Artikel 2(4) der UN-Charta, der das Angriffsverbot gegen souveräne Staaten (oder deren Autonomiegebiete)beinhaltet. Manche nennen es auch einen Eingriff in die territoriale Integrität. Sucht euch aus, was euch besser gefällt."

    Selbstverständlich handelt es sich bei der Krim lediglich um eine innerstaatliche Autonomie, da die Ukrainische Verfassung ihren Geltungsbereich auch in der Krim hat.

  2. #65482
    Meisterdiener Benutzerbild von Flaschengeist
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Michelle Beitrag anzeigen
    ....
    Du kürzt so gut wie jedes Zitat um dann rumzutrollen. Meinst Du irgend jemand nimmt Dich hier ernst?
    Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

  3. #65483
    ÄRA MILEI Benutzerbild von KatII
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Michelle Beitrag anzeigen
    Russland hat das Völkerrecht in dem Moment gebrochen, als in unmittelbarer Folge der Anwesenheit bewaffneter Truppen außerhalb des gepachteten Areals ein "Referendum " stattfand, welches nicht nur gegen die ukrainische Verfassung verstieß. Die Anwesenheit bewaffneter Truppen außerhalb der angemieteten Areale bedeutet völkerrechtlich Besatzung. Und im tatsächlich rechtlichen Vergleich einen Verstoß gegen den Artikel 2(4) der UN-Charta, der das Angriffsverbot gegen souveräne Staaten (oder deren Autonomiegebiete)beinhaltet. Manche nennen es auch einen Eingriff in die territoriale Integrität. Sucht euch aus, was euch besser gefällt.
    Du verkennst die Brisanz des Kiewer Staatsstreichs. Die Nazihorden waren bereits unterwegs, die Krimbewohner abzuschlachten im Namen des US Reichs. Deswegen muss der mäßige höfliche Eingriff Russlands als Friedensmission verstanden werden.

    Video vom 23.02.14 Севастополь встречает Бандеровцев. Революция Украина, Крым Война на Украине майдан
    Sewastopol empfängt Bandera-Anhänger


    Staatsanwältin der Krim Poklonskaja
    ¡VIVA LA LIBERTAD, CARAJO!

  4. #65484
    Selbstdenker Benutzerbild von Widder58
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Michelle Beitrag anzeigen
    Ich verschwende meine Zeit nicht mit Demokratiegegner. Jeder Gegner der Demokratie entscheidet sich für den ebenfalls korrupten Apparat totalitärer Staaten. Am eigentlichen Zustand ändert sich überhaupt nichts, abgesehen von der Tatsache, dass die paar Freiheiten, die man in der Demokratie hat, im totalitären System ebenso verschwinden wie das Versammlungsrecht oder andere demokratische Errungenschaften.
    Als wüßtest Du, was Demokratie ist. Dann erklär doch mal, wo Demokratie herrscht.
    Der Krieg wäre längst vorbei müssten die Schmarotzer an die Front

  5. #65485
    Selbstdenker Benutzerbild von Widder58
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Michelle Beitrag anzeigen
    Deinen völkerrechtlichen Unsinn, der noch nicht mal von dir stammt, was ja noch schlimmer ist, da du dich offensichtlich auf andere verlassen musst, weil du nicht in der Lage bist selbst zu argumentieren, habe ich (wieder mal) gekürzt. Meine selbst verfassten Worte stelle ich dem entgegen, denn dein Flüsterer hat vergessen zu erwähnen, dass das "Referendum" eine direkte Folge der Anwesenheit bewaffneter Truppen war und somit völkerrechtswidrig ist. Es reicht eben nicht etwas nur zu lesen und wenn es einem gefällt auch einzustellen. Man sollte es schon verstehen.
    Zitat Michelle:


    "Autonomie bedeutet keine Eigenstaatlichkeit, sondern lediglich die Gewährung einer Selbstständigkeit die jedoch vom souveränen Staat abhängt, der sie gewährt. Minderheiten innerhalb eines Souveräns haben das Recht auf Identität, jedoch nicht auf Separation. Russland hat das Völkerrecht in dem Moment gebrochen, als in unmittelbarer Folge der Anwesenheit bewaffneter Truppen außerhalb des gepachteten Areals ein "Referendum " stattfand, welches nicht nur gegen die ukrainische Verfassung verstieß. Die Anwesenheit bewaffneter Truppen außerhalb der angemieteten Areale bedeutet völkerrechtlich Besatzung. Und im tatsächlich rechtlichen Vergleich einen Verstoß gegen den Artikel 2(4) der UN-Charta, der das Angriffsverbot gegen souveräne Staaten (oder deren Autonomiegebiete)beinhaltet. Manche nennen es auch einen Eingriff in die territoriale Integrität. Sucht euch aus, was euch besser gefällt."

    Selbstverständlich handelt es sich bei der Krim lediglich um eine innerstaatliche Autonomie, da die Ukrainische Verfassung ihren Geltungsbereich auch in der Krim hat.
    "selbst verfassten Worte"
    laßt Euch doch vom Fake nicht verarschen. Der ganze Kram wird 1:1 aus EU-Märchenbüchern abgeschrieben.
    Klassischer Fall von ex-permagefrostetem Auftragsschreiber, vor Weihnachten noch ein paar Pimperlinge dazuverdienen.
    Der Krieg wäre längst vorbei müssten die Schmarotzer an die Front

  6. #65486
    Mitglied Benutzerbild von Michelle
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von KatII Beitrag anzeigen
    Du verkennst die Brisanz des Kiewer Staatsstreichs. Die Nazihorden waren bereits unterwegs, die Krimbewohner abzuschlachten im Namen des US Reichs. Deswegen muss der mäßige höfliche Eingriff Russlands als Friedensmission verstanden werden.



    ]
    Garantiert nicht. Im Übrigen war es kein Staatsstreich. Es gab Demonstrationen gegen den amtierenden Staatschef. Als der versuchte zu fliehen, hat man ihn verfassungswidrig abgesetzt. Das wird im Nachhinein jedoch geheilt, wenn man dem Verfassungsgericht einen Landesverrat seinerseits nachweist, begünstigt durch seine Flucht nach Russland.
    Nach einem Nachweis bezüglich eines Auftrages der US-Regierung zur Abschlachtung der Krim-Bewohner zu fragen ist wohl in deinem Fall aussichtslos, denke ich.

  7. #65487
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Michelle Beitrag anzeigen
    Deinen völkerrechtlichen Unsinn, der noch nicht mal von dir stammt, was ja noch schlimmer ist, da du dich offensichtlich auf andere verlassen musst, weil du nicht in der Lage bist selbst zu argumentieren, habe ich (wieder mal) gekürzt.
    Nun wirst Du pampig, nicht unbedingt guter Stil. Reinhard Merkel ist Jurist, wie übrigens auch Albrecht Schachtschneider, den ich weiter oben zitiert und verlinkt habe. Der Unfug, den Du von Dir gibst, ist leider nicht durch Zitate von ausgewiesenen Fachleuten hinterlegt. Aber sei's drum.


    Zitat Zitat von Michelle Beitrag anzeigen
    Meine selbst verfassten Worte stelle ich dem entgegen, denn dein Flüsterer hat vergessen zu erwähnen, dass das "Referendum" eine direkte Folge der Anwesenheit bewaffneter Truppen war und somit völkerrechtswidrig ist. Es reicht eben nicht etwas nur zu lesen und wenn es einem gefällt auch einzustellen. Man sollte es schon verstehen.
    Ja, man sollte auch verstehen, was man irgendwo gelesen hat. Tatsache ist, das das Referendum eben nicht die Folge der Truppen war, sondern die Folge der katastrophalen Politik der äußerst umstrittenen Regierung in Kiew sowie der Unzufriedenheit der Bevölkerung der Krim.

    Die russischen Truppen sorgten lediglich durch ihre Präsenz für die ungestörte Durchführung des Referendums. Dieses Referendum fiel erwartungsgemäß zugunsten der Separation der Krim aus. Erwartungsgemäß deshalb, weil die Krim eben schon seit vielen Jahren überwiegend von Russen besiedelt ist, weil die Bevölkerung schon zu Beginn der 90er entsprechend abgestimmt hat.

    Den westlichen Demokraten scheint es nicht zu gefallen, dass das Volk ungestört seinen Willen kundtun und diesen Willen dann auch in die Praxis umsetzen konnte. Das sagt weit mehr über die westlichen Regierungen (und natürlich die äußerst mangelhaft legitimierte Regierung in Kiew) aus, als über die Russen, die dem Volk halfen, diesen demokratisch geäußerten Willen umzusetzen.


    Zitat Zitat von Michelle Beitrag anzeigen
    "Autonomie bedeutet keine Eigenstaatlichkeit, sondern lediglich die Gewährung einer Selbstständigkeit die jedoch vom souveränen Staat abhängt, der sie gewährt. Minderheiten innerhalb eines Souveräns haben das Recht auf Identität, jedoch nicht auf Separation. Russland hat das Völkerrecht in dem Moment gebrochen, als in unmittelbarer Folge der Anwesenheit bewaffneter Truppen außerhalb des gepachteten Areals ein "Referendum " stattfand, welches nicht nur gegen die ukrainische Verfassung verstieß. Die Anwesenheit bewaffneter Truppen außerhalb der angemieteten Areale bedeutet völkerrechtlich Besatzung. Und im tatsächlich rechtlichen Vergleich einen Verstoß gegen den Artikel 2(4) der UN-Charta, der das Angriffsverbot gegen souveräne Staaten (oder deren Autonomiegebiete)beinhaltet. Manche nennen es auch einen Eingriff in die territoriale Integrität. Sucht euch aus, was euch besser gefällt."

    Selbstverständlich handelt es sich bei der Krim lediglich um eine innerstaatliche Autonomie, da die Ukrainische Verfassung ihren Geltungsbereich auch in der Krim hat.
    Du bist schon wieder beim Gottesgnadentum. In der Demokratie ist das Volk der Souverän. Der Souverän der Krim hat beschlossen, dass er lieber mit Moskau als mit Kiew zusammenarbeitet. Moskau hat dafür gesorgt, dass diese Willenserklärung des Volkes ausgesprochen und umgesetzt werden konnte. Demokratischer geht es gar nicht.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  8. #65488
    Verloren Benutzerbild von Brathering
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Michelle Beitrag anzeigen
    Deinen völkerrechtlichen Unsinn, der noch nicht mal von dir stammt, was ja noch schlimmer ist, da du dich offensichtlich auf andere verlassen musst, weil du nicht in der Lage bist selbst zu argumentieren, habe ich (wieder mal) gekürzt. Meine selbst verfassten Worte stelle ich dem entgegen, denn dein Flüsterer hat vergessen zu erwähnen, dass das "Referendum" eine direkte Folge der Anwesenheit bewaffneter Truppen war und somit völkerrechtswidrig ist. Es reicht eben nicht etwas nur zu lesen und wenn es einem gefällt auch einzustellen. Man sollte es schon verstehen.
    Zitat Michelle:


    "Autonomie bedeutet keine Eigenstaatlichkeit, sondern lediglich die Gewährung einer Selbstständigkeit die jedoch vom souveränen Staat abhängt, der sie gewährt. Minderheiten innerhalb eines Souveräns haben das Recht auf Identität, jedoch nicht auf Separation. Russland hat das Völkerrecht in dem Moment gebrochen, als in unmittelbarer Folge der Anwesenheit bewaffneter Truppen außerhalb des gepachteten Areals ein "Referendum " stattfand, welches nicht nur gegen die ukrainische Verfassung verstieß. Die Anwesenheit bewaffneter Truppen außerhalb der angemieteten Areale bedeutet völkerrechtlich Besatzung. Und im tatsächlich rechtlichen Vergleich einen Verstoß gegen den Artikel 2(4) der UN-Charta, der das Angriffsverbot gegen souveräne Staaten (oder deren Autonomiegebiete)beinhaltet. Manche nennen es auch einen Eingriff in die territoriale Integrität. Sucht euch aus, was euch besser gefällt."

    Selbstverständlich handelt es sich bei der Krim lediglich um eine innerstaatliche Autonomie, da die Ukrainische Verfassung ihren Geltungsbereich auch in der Krim hat.
    Oh du wirst besser aber übe noch.
    Gehst du zum Griechen, vergiss die Peitsche nicht!

  9. #65489
    Mitglied Benutzerbild von Michelle
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    ........

    In der Demokratie ist das Volk der Souverän. Der Souverän der Krim hat beschlossen, dass er lieber mit Moskau als mit Kiew zusammenarbeitet. Moskau hat dafür gesorgt, dass diese Willenserklärung des Volkes ausgesprochen und umgesetzt werden konnte. Demokratischer geht es gar nicht.
    Es krankt schon daran, dass der Krim lediglich von der Ukraine eine innerstaatliche Autonomie gewährt wurde, was natürlich kein Referendum beinhaltet. Ein Referendum war ein Verstoß gegen die ukrainische Verfassung. Die völkerrechtliche Bewertung der Anwesenheit fremder Truppen auf dem Territorium souveräner Staaten(auch Autonomien) kannst du hier nachlesen.

    "Autonomie bedeutet keine Eigenstaatlichkeit, sondern lediglich die Gewährung einer Selbstständigkeit die jedoch vom souveränen Staat abhängt, der sie gewährt. Minderheiten innerhalb eines Souveräns haben das Recht auf Identität, jedoch nicht auf Separation. Russland hat das Völkerrecht in dem Moment gebrochen, als in unmittelbarer Folge der Anwesenheit bewaffneter Truppen außerhalb des gepachteten Areals ein "Referendum " stattfand, welches nicht nur gegen die ukrainische Verfassung verstieß. Die Anwesenheit bewaffneter Truppen außerhalb der angemieteten Areale bedeutet völkerrechtlich Besatzung. Und im tatsächlich rechtlichen Vergleich einen Verstoß gegen den Artikel 2(4) der UN-Charta, der das Angriffsverbot gegen souveräne Staaten (oder deren Autonomiegebiete)beinhaltet. Manche nennen es auch einen Eingriff in die territoriale Integrität. Sucht euch aus, was euch besser gefällt."

    Selbstverständlich handelt es sich bei der Krim lediglich um eine innerstaatliche Autonomie, da die Ukrainische Verfassung ihren Geltungsbereich auch in der Krim hat.

    Zitat von mir.

  10. #65490
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Brathering Beitrag anzeigen
    Oh du wirst besser aber übe noch.
    Zumindest das nervige Nachfragen nach Quellen hat nachgelassen. Gegen sie war am Anfang ja selbst borisbaran harmlos.

    Am Ende hätte sie noch nach Quellen gefragt, wann der 2. Weltkrieg anfing.

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