Deinen völkerrechtlichen Unsinn, der noch nicht mal von dir stammt, was ja noch schlimmer ist, da du dich offensichtlich auf andere verlassen musst, weil du nicht in der Lage bist selbst zu argumentieren, habe ich (wieder mal) gekürzt. Meine selbst verfassten Worte stelle ich dem entgegen, denn dein Flüsterer hat vergessen zu erwähnen, dass das "Referendum" eine direkte Folge der Anwesenheit bewaffneter Truppen war und somit völkerrechtswidrig ist. Es reicht eben nicht etwas nur zu lesen und wenn es einem gefällt auch einzustellen. Man sollte es schon verstehen.
Zitat Michelle:
"Autonomie bedeutet keine Eigenstaatlichkeit, sondern lediglich die Gewährung einer Selbstständigkeit die jedoch vom souveränen Staat abhängt, der sie gewährt. Minderheiten innerhalb eines Souveräns haben das Recht auf Identität, jedoch nicht auf Separation. Russland hat das Völkerrecht in dem Moment gebrochen, als in unmittelbarer Folge der Anwesenheit bewaffneter Truppen außerhalb des gepachteten Areals ein "Referendum " stattfand, welches nicht nur gegen die ukrainische Verfassung verstieß. Die Anwesenheit bewaffneter Truppen außerhalb der angemieteten Areale bedeutet völkerrechtlich Besatzung. Und im tatsächlich rechtlichen Vergleich einen Verstoß gegen den Artikel 2(4) der UN-Charta, der das Angriffsverbot gegen souveräne Staaten (oder deren Autonomiegebiete)beinhaltet. Manche nennen es auch einen Eingriff in die territoriale Integrität. Sucht euch aus, was euch besser gefällt."
Selbstverständlich handelt es sich bei der Krim lediglich um eine innerstaatliche Autonomie, da die Ukrainische Verfassung ihren Geltungsbereich auch in der Krim hat.












