User in diesem Thread gebannt : Kurti |
Die Alliierten wollten dem Verfahren ein rechtstaatliches Kleidchen verpassen. Der Verlauf dieses Verfahrens ließ aber auf wenig Rechtstaatliches schließen:
1. Die Verteidigung hatte im zerstörten und in Besatzungszonen aufgeteilten Land nur wenig Möglichkeiten, Entlastungszeugen für ihre Mandanten zu bekommen. Der "Gerichts"hof hat ihnen dabei in keiner Weise geholfen oder gar auch nur Vertagungen zugelassen.
2. Zwei Verfasser (ein Sowjet und ein Franzose) der Prozessordnung waren in Nürnberg Richter. Das ist gegen jedes gesunde Rechtsempfinden.
3. Artikel 21 der Prozessordnung: "Allgemein anerkannte Tatsachen" mussten nicht mehr bewiesen werden. Den Angeklagten wurde in diesen Punkten keine Chance gegeben, Beweismittel als Unschuldsnachweis vorzulegen. Eine skandalöse Rechtsauffassung.
4. Ex Post facto Argumentation der Verteidigung: Dazu das "TIME" Magazin 1945: „Was immer für Gesetze die Alliierten für die Zwecke des Nürnberger Prozesses aufzustellen versuchten, die meisten dieser Gesetze haben zur Zeit, als die Taten begangen wurden, noch nicht existiert. Seit den Tagen Ciceros ist eine Bestrafung ex post facto von den Juristen verdammt worden“.
5. Tu Quoque: Nach Verabredung in London nicht zugelassen, um keine Diskussion über alliierte Kriegsverbrechen aufkommen zu lassen (Flächenbombardements gegen die deutsche Zivilbevölkerung, Geiselerschießungen, Massenvergewaltigung, Vertreibung und ethnische Säuberung der deutschen Ostgebiete, Tötung von Kriegsgefangenen insbesondere durch die Sowjetunion, Katyn).
6. Die zum Verfahren zugelassenen Anwälte waren - bis auf Flottenrichter Kranzbühler - im anglo-amerikanischen Prozessrecht ungeübt. Es hätten ihnen US- oder britische Anwälte zur Verfügung gestellt werden müssen, die ihnen bei der langwierigen Vorbereitung - insbesondere der im deutschen Verfahrensrecht bis heute unbekannten - Kreuzverhöre hätten hilfreich zur Seite stehen können. Besonders im Fall Jodl - aber auch bei Keitels Verteidigung trat dieses Defizit massiv zu Tage.
Man sollte sich selbst immer fragen:
Wollte ich g a n z p e r s ö n l i c h (egal mit welchem Tatvorwurf) unter solchen Bedingungen abgeurteilt werden? Nein? Tja, dann weiß man ja auch, warum die Bundesrepublik Deutschland die Urteile nie anerkannt hat. Sie tut förmlich so, als hätten sie nie existiert. Eine solche Diskussion ist auch gänzlich unerwünscht. Rüttelt sie doch an einer der tragenden Säulen der sogenannten und heute noch gültigen "Nachkriegsordnung".
Die BRD Jubler meinen in etwa "Zum ersten mal wurde in Nürnberg ein Exempel statuiert das auch die Führer eines kriegsführenden Landes vor Gericht gestellt werden können"!Das stimmt allerdings nur fast,wir haben jetzt in Den Haag ein etwas halbgarendes Tribunal,und es gibt eine lange Liste welche Führer eines Landes nie vor einem Tribunal erscheinen werden.An 1.Stelle natürlich die USA die man als Urheber solcher Tribunale bezeichnen kann.
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
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Ja, "Showveranstaltung" trifft es wohl. Fand ich sehr gut, was Du weiter hinten schreibst, nämlich dass sich jeder mal fragen sollte, ob er unter diesen Voraussetzungen selbst mal gerne vor Gericht stehen würde.
Tu quoque wurde nicht nur mit Füßen getreten sondern wohl eher außer Kraft gesetzt.
Mein persönlicher Favourit ist aber immer noch, Gesetze zu erfinden, die vorher keiner auf der Agenda hatte. "Verbrechen gegen die Menschlichkeit".
Hat so was vom "Maria-Hilf-Paragraphen" in der StVO (Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.). Da bekommst du zur Not auch jeden dran.![]()
Die haben gekriegt, was sie verdient haben: Den Strick. Zu wenige.
Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
Mitglied der Fraktion der Liberalen
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