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Umfrageergebnis anzeigen: Was waren die nürnberger Prozesse ?

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    30 16,22%
  • Reine Schauprozesse und Verbrechen gegen bestehende Kriegs- und Völkerrechte.

    134 72,43%
  • Ich weiß es nicht.

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Thema: Die Nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

  1. #2791
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Bulldog Beitrag anzeigen
    Und zwar schriftlich, der Trottel.

    Nicht zuletzt dieses Schriftstück hat ihm 1946 zum Todesurteil verholfen.

    Frage: Warum hat Hitler Göring und nicht Himmler 1941 die Endlösung beauftragt ??? Eigentlich war doch Himmler Hydrichs unmittelbarer Vorgesetzter und für solche Dinge zuständig. Ich habe darauf noch keine befriedigende Antwort gefunden.

    Göring hat vor dem IMT das Schreiben an Heyderich bestätigt,er korrigierte den Ankläger Jackson es muss heissen "In einer Gesammtlösung und nicht Endlösung"!
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  2. #2792
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Das sind die Beweise die heute in der BRD als Beweise anerkannt sind,für mich ist das Käpt Blaubart erzählt seinen Enkeln Geschichten,aber ganz aus der Luft hat sowj.Ankläger vor dem IMT doch nicht gegriffen denn als Vorlage wird ihm wohl Stalins verbrannte Erde gedient haben,wo die Sowjets bei ihrem Rückzug alles platt gemacht haben so dass die Deutschen ein ökonomisch totes Gebiet vorfanden.



    STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Meine Herren Richter! Ich gehe jetzt zur Vorlage von Beweisen für die Schuld der Angeklagten an der Zerstörung von Städten und Dörfern und anderer Zerstörungen über. Diese Anklage ist in Punkt C des Teiles 3 der Anklageschrift vorgesehen.

    Wir werden beweisen, daß diese vorsätzlichen Zerstörungen in Dörfer weder als Kriegszufälle zu betrachten sind, noch aus militärischen Gründen notwendig waren.

    Wir werden beweisen, daß diese vorsätzlichen Zerstörungen in Übereinstimmung mit den sorgfältig ausgearbeiteten Plänen der Hitler-Regierung und des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht durchgeführt wurden. Wir werden ebenfalls beweisen, daß die Zerstörungen der Städte und Dörfer, der Industrie und des Transportwesens einen integrierenden Bestandteil der Verschwörung bildeten, die zur Versklavung der europäischen und anderer Länder und zur Errichtung der Weltherrschaft Hitler-Deutschlands führen sollte.

    Überall, wo die deutsch-faschistischen Eindringlinge aufgetreten sind, haben sie Tod und Zerstörung mit sich gebracht. Die wertvollsten von der schöpferischen Kraft des Menschen geschaffenen Maschinen gingen im Feuer der Brände zugrunde. Betriebe und Wohnhäuser, die Millionen Menschen Arbeit und Obdach gaben, wurden in die Luft gesprengt.

    Selbst die Menschen, besonders Greise, Frauen und Kinder, die obdach- und mittellos blieben, gingen zugrunde. Mit besonderer Grausamkeit vernichteten die Hitleristen Städte und Dörfer in den von ihnen zeitweilig besetzten Gebieten der USSR, wo sie nach den unmittelbaren Anweisungen des Oberkommandos der Wehrmacht eine »Wüstenzone« schafften. Zum Beweise werde ich einen Auszug aus dem dem Gerichtshof als USSR-51/2 vorgelegten Dokument zitieren. Dieser Auszug befindet sich, meine Herren Richter, auf Seite 3 Ihres Dokumentenbuches. Ich zitiere:

    »In einem Befehl an das deutsche Infanterieregiment 512, der von Oberst Schittnig unterzeichnet und unweit der Stadt Werchowie im Gebiet Orel erbeutet wurde, wird mit einer grenzenlosen Frechheit erklärt:

    [121] ›Die jeweils zu räumende Zone muß nach Absetzen eine Wüstenzone sein.... Um eine restlose Zerstörung herbeizuführen, sind sämtliche Häuser abzubrennen, dazu, besonders bei Steinhäusern, vorheriges Anfüllen mit Stroh; vorhandene Steinbauten sind zu sprengen, insbesondere müssen auch die vorhandenen Keller zerstört werden. Die Maßnahme, Schaffung einer Wüstenzone,... muß... rücksichtslos und vollständig vorbereitet und durchgeführt werden‹.«

    Dies der Befehl an das 512. deutsche Infanterieregiment:

    »Bei der Zerstörung unserer Städte und Dörfer verlangt die deutsche Armeeführung von ihren Truppen die Schaffung einer ›Wüstenzone‹ in allen Sowjetgebieten, aus denen die Truppen der Roten Armee die Eindringlinge mit Erfolg vertreiben.«

    Diesen Befehl an das 512. Infanterieregiment, der in dem von mir soeben zitierten Dokument erwähnt wird, unterbreite ich dem Gerichtshof als USSR-168 und lege es als Beweisstück vor.



    VORSITZENDER: Kennen Sie das Datum dieses Befehls?



    STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Das Datum dieses Befehls ist der 10. Dezember 1941.

    Aus diesem Dokument geht hervor, daß die deutsche militärische Führung eine vollständige und schonungslose Zerstörung bewohnter Ortschaften befahl, und daß diese Zerstörung im vorausgeplant und vorbereitet wurde.

    Die Sowjetanklage besitzt zahlreiche Dokumente und Tatsachenberichte, die sich auf diese Frage beziehen. Ich werde mich darauf beschränken, einen Auszug aus dem Urteil des Bezirkskriegsgerichts gegen die deutschen Kriegsverbrecher, Generalleutnant Bernhardt und Generalmajor Hamann, zu verlesen. Ich lege dieses Urteil dem Gerichtshof als Beweisstück USSR-90 vor.

    Das Kriegsgericht hat festgestellt, daß die Generale Bernhardt und Hamann nach den allgemeinen Plänen und Anweisungen des Oberkommandos der Wehrmacht gehandelt haben, und daß, ich zitiere einen kurzen Auszug aus dem Urteil, den Sie, meine Herren Richter, auf den Seiten 24 und 25 Ihres Dokumentenbuches finden werden:

    »... sie eine planmäßige Zerstörung der Städte und Ortschaften durchführten, wobei die Zerstörung nicht nur der Betriebsgebäude, sondern auch der Krankenhäuser, Sanatorien, der Lehranstalten, der Museen und anderer Kultur- und Bildungsanstalten und Wohnhäuser im vorausgeplant wurde.

    Die Wohnhäuser wurden ohne vorherige Warnung in die Luft gesprengt, so daß unter den Ruinen auch Menschen der dort wohnenden Sowjetbürger zugrunde gingen.«

    [122] Auf die gleiche vorbedachte Weise wurden auch Betriebe, Kraftwerke und Gruben zerstört.

    Zur Bestätigung berufe ich mich auf den Bericht der Außerordentlichen staatlichen Kommission, der dem Gerichtshof als USSR-2 vorgelegt ist. Dieses Dokument finden Sie auf Seite 28 Ihres Dokumentenbuches.

    Dieser Bericht enthält eine geheime Anweisung des Wirtschaftsoffiziers der Heeresgruppe Süd vom 2. September 1943 unter der Nummer 1/313/43, wonach den Armee- und den Wirtschaftskommandoführern vorgeschrieben wurde, alle Betriebe völlig zu zerstören, wobei besonders betont wurde, daß, ich zitiere:

    »... die Zerstörungen sind nicht im letzten Augenblick, wenn die Truppen schon im Gefecht oder im Rückzug sind, sondern rechtzeitig zu vollziehen.«

    Auf die Befehle des deutschen Oberkommandos und darauf, wie diese Befehle durchgeführt wurden, wird in der Note des Volkskommissars für die Auswärtigen Angelegenheiten der USSR, V. M. Molotow, vom 27. April 1942 hingewiesen. Diese Note liegt dem Gerichtshof als Dokument USSR-51(3) vor. Ich werde einige Auszüge aus dem Teil 2 der Note, betitelt »Die Zerstörung von Städten und Dörfern«, anführen, die bis jetzt noch nicht verlesen worden sind
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  3. #2793
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Meinst du dich mit dem auskennen?
    Ob ich mich damit auszukennen meine? Ich glaube schon. Ich halte es jedenfalls für absurd, auf diese Weise Zweifel an Aussagen oder Dokumente wecken zu wollen. Im Dritten Reich wurden Einzelpersonen oder Einzelgruppen wie Generäle, Gauleiter, Höhere SS-Offiziere eben schon mal persönlich von Hitler oder Himmler informiert. Jeder sollte am besten nur so viel wissen, wie er zu wissen braucht.

  4. #2794
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Neutraler Beitrag anzeigen
    Ob ich mich damit auszukennen meine? Ich glaube schon. Ich halte es jedenfalls für absurd, auf diese Weise Zweifel an Aussagen oder Dokumente wecken zu wollen. Im Dritten Reich wurden Einzelpersonen oder Einzelgruppen wie Generäle, Gauleiter, Höhere SS-Offiziere eben schon mal persönlich von Hitler oder Himmler informiert. Jeder sollte am besten nur so viel wissen, wie er zu wissen braucht.
    Na dann hätte er doch zu Hitler persönlich bestellt werden müssen,und Hitler hätte ihn aus der Befehlskette entlassen müssen wenn es um einen ganz persönlichen geheimen Befehl ging.Wo liegt eigentlich das Vernichtungslager Wolzek?Ausserdem hätte Höss dann ein Beleg gehabt das er nur noch dem Führer persönlich unterstellt ist.
    Geändert von herberger (17.10.2014 um 15:47 Uhr)
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  5. #2795
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Göring hat vor dem IMT das Schreiben an Heyderich bestätigt,er korrigierte den Ankläger Jackson es muss heissen "In einer Gesammtlösung und nicht Endlösung"!
    eine gesammtlösung könnte aber auch eine endlösung sein. wobei das wort »endlösung« hier spezifisch bedeutet (meine wörter !!) »das ungeziefer ist ausgemerzt worden«.
    anti-extrem

  6. #2796
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    eine gesammtlösung könnte aber auch eine endlösung sein. wobei das wort »endlösung« hier spezifisch bedeutet (meine wörter !!) »das ungeziefer ist ausgemerzt worden«.
    So weit ich mich erinnere schrieb Göring als Beauftragter des Vierjahresplanes und Informierte Heyderich über Änderungen,es war noch nicht mal ein Befehl.

    Göring sagte zu Jackson "Ja an dieses Schreiben erinnere ich mich besonders gut" und machte Jackson auf die unkorrekte Übersetzung aufmerksam.
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  7. #2797
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Na dann hätte er doch zu Hitler persönlich bestellt werden müssen,und Hitler hätte ihn aus der Befehlskette entlassen müssen wenn es um einen ganz persönlichen geheimen Befehl ging.
    Nein. Ein direktes Gespräch zwischen Hitler und Höss war nicht nötig. Hitler leitete Aufgaben an bestimmte Organisationen oder einflussreiche Personen wie Himmler weiter, die wiederum selbstständig handelten.

    Wo liegt eigentlich das Vernichtungslager Wolzek?
    Konzentrationslager „Wolzek“

    Eine weiteres, von Geschichtsrevisionisten wiederholt aufgegriffenes Motiv ist das „Konzentrationslager Wolzek“, das Höß in seiner Aussage nannte. Ein KZ dieses Namens ist unbekannt. Dies wird dann als Argument dafür verwendet, dass Höß unter Folter einfach Aussagen erfunden habe. Höß bezeichnete dieses Lager als „Wolzek bei Lublin“. Aus dem Vernehmungsprotokoll geht hervor, dass Heinrich Himmler ihm diese Lager im Juni 1941 nannte:[19]

    „...Ich wurde im Juni 1941 zu Himmler befohlen wo er dem Sinne nach ungefähr folgendes sagte. Der Führer hat die Lösung der Judenfrage in Europa befohlen. Es bestehen im Generalgouvernment schon einige sogenannte Vernichtungslager BELZAK<sic> bei RAVA RUSKA Ostpolen, TREBLINKA bei Malina am Flusse Bug, und Wolzek bei Lublin...“

    – Vernehmungsprotokoll vom 14. März 1946 S. 2 (Dokument NO-1210)

    Höß konnte sich bei seiner der Vernehmung am 1. April 1946 nicht mehr genau an den Namen des Lagers erinnern, bezeichnete es aber als ein 40 km in östlicher Richtung von Kulm (Chełm) liegendes Lager.[20]

    „Sender Jaari: What were these extermination camps? Where were they, and what were their names? Rudolf Höß: There were three camps: first, Treblinka, Belzak <sic> near Lemberg and the third one was about 40 kilometers in the direction of Kulm. It was past Kulm in an easterly direction.“

    – Vernehmungsprotokoll vom 1. April 1946

    Höß hatte außer Treblinka keines dieser Lager besucht, sondern die Namen der genannten Lager bei der Vernehmung fünf Jahre später aufgrund der Informationen von Himmler aus dem Gedächtnis wiedergegeben. Bei dem von ihm im Frühjahr 1942 besuchten Lager Treblinka (das als einziges richtig geschrieben wurde) hat er in hoher Detailfülle den Vernichtungsprozess beschrieben. Im Juni 1941 waren die beschriebenen Lager mit Sicherheit noch nicht in Betrieb, sondern in Planung bzw. im Aufbau.

    Eine Erklärung für die Bezeichnung „Wolzek bei Lublin“ durch Himmler kann man durch die Anfahrt per KFZ zum Lager erhalten: Fährt man in östlicher Richtung aus Chełm (östlich von Lublin) heraus, befindet sich nordöstlicher Richtung die Kleinstadt Włodawa. Davor liegt der Ort Sobibór und noch etwa 5 km davor das Dorf Wołczyny. Kurz nach dem Dorf Wołczyny biegt man nach Westen ab und erreicht nach knapp 3 km das Vernichtungslager Sobibor. Die Ortschaft Sobibor wird auf dieser Wegstrecke nicht durchfahren. Der letzte Ort vor dem Vernichtungslager Sobibor ist das Dorf Wołczyny.

    Himmler bezog sich offensichtlich auf das Vernichtungslager Sobibor. Das Dorf Wołczyny wurde wahrscheinlich auf Deutsch Wolzek genannt oder Höß erinnerte sich so daran.[21] In keinem dieser Fälle ist das von Himmler genannte Lager „Wolzek“ ein Beweis, dass Höß gefoltert wurde und ein Konzentrationslager erfunden hat.

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    Ausserdem hätte Höss dann ein Beleg gehabt das er nur noch dem Führer persönlich unterstellt ist.
    Ein Befehl Himmlers ist einem Befehl Hitlers gleichzusetzen. Hitler konnte ja nicht jedem SS-Mann mitteilen, was er wann zu tun hatte. Mal abgesehen davon brauchte Höss keinen "Beleg". "SS-Mann, deine Ehre heißt Treue" hieß es doch, nicht wahr? Fürs Fragenstellen waren diese Leute nun wirklich nicht zu haben.

  8. #2798
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Höss konnte sich nicht erinnern,Höss hatte keine zwanglose Unterhaltung sondern wurde verhört man war bestimmt nur fokussiert auf Holo,die Vernehmer wollten wohl keine Details über das Lager Wolzek wissen und auch nicht den genauen Ort.

    Auch egal,jedenfalls der Vorgesetzte von Höss durfte nicht wissen was Höss in Auschwitz treibt.
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  9. #2799
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Neutraler Beitrag anzeigen
    Wenn man sich mit den Befehlsstrukturen des Dritten Reiches auskennt, dann macht es Sinn. Logisch ist es im Übrigen auch.
    Was für ein Schwachsinn.

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    eine gesammtlösung könnte aber auch eine endlösung sein. wobei das wort »endlösung« hier spezifisch bedeutet (meine wörter !!) »das ungeziefer ist ausgemerzt worden«.
    Ein Käsehobel könnte aber auch eine Mordwaffe sein. Wobei das Wort Käsehobel hier spezifisch bedeutet (meine Worte!!) »der Käse ist aufgeschlitzt worden«

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    So weit ich mich erinnere schrieb Göring als Beauftragter des Vierjahresplanes und Informierte Heyderich über Änderungen,es war noch nicht mal ein Befehl.

    Göring sagte zu Jackson "Ja an dieses Schreiben erinnere ich mich besonders gut" und machte Jackson auf die unkorrekte Übersetzung aufmerksam.
    Der Chefankläger in Nürnberg Robert H. Jackson war offenbar Zionist. Zwei interessante Zeitungsartikel aus den Jahren 1939 und 1941:

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  10. #2800
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Neutraler Beitrag anzeigen
    Wenn man sich mit den Befehlsstrukturen des Dritten Reiches auskennt, dann macht es Sinn. Logisch ist es im Übrigen auch.
    Kannst du dir mal angewöhnen, mich vernünftig zu zitieren, damit ich weiß, dass du geantwortet hast?

    Anscheinend kennst du dich mit den Befehlsstrukturen im 3. Reich nicht aus.

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