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Thema: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

  1. #61
    Mitglied Benutzerbild von owl eye
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    Nicht korrekt! Siehe z.B. Kfz-, Grund-, Hundesteuer. Jedenfalls ist die Bezeichnung da´Steuer´.
    vor ca. 2 Jahren wurde seitens unserer Stadvertretung öffentlich (Zeitung; Regional-TV) bekanntgegeben,
    wofür beispielsweise die Hundesteuer verwendet wird ... nicht für die Hunde ! Nein, zum Stopfen von
    Haushaltslöchern ... und also überall dort, wo Geld fehlt und aber dringend benötigt wird. Insofern mutiert
    bei uns ein jeder Hund zum "unverzichtbaren Retter in der Finanz-Not" ! Und weil sich das Ganze wirklich
    auch "lohnt", wurde unsere Hundesteuer (bislang 92 €) kürzlich erhöht ... um 8 € ... auf 100 € !
    Toleranz ist die billigste Form der Feigheit !Henryk M. Broder
    "Fri ! Fri ! ... un denn Landluft un Landbrod un von morgens bet´s Abends en deipen Drunk frische Luft ..."
    Fritz Reuter ("Ut mine Festungstid", Kapitel 26; 1862) Mekelnborg-Vörpommern

  2. #62
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sorry, aber in deinem Post ist ein kleiner Fehler, Abgaben ist der Oberbegriff, dazu gehören Steuern, Gebühren etc..
    Steuern sind nicht an eine Gegenleistung gebunden, Gebühren ja, das hast sicherlich gemeint.

    1. Großbritannien
    Die Gebühr ist nur dann nicht fällig, wenn du kein Fernseher, kein Computer, kein Smartphone, kein blue-ray oder dvd Player hast oder du bist älter als 75.

    2. Deutschland
    hamburger, du unterliegst einem kleinen Irrtum hinsichtlich der Zahlungspflicht der Rundfunkgebühren und das liegt an einer gewissen Unkenntnis und einer Verwechselung. Du hast schon recht damit, das ein rechtswidriges Rechtsgeschäft nichtig ist und somit eine daraus resultierende Forderung. Nur haben wir hier kein zivilrechtliches Rechtsgeschäft sondern mit einem Verwaltungsakt zu tun.

    Wann ein Verwaltungsakt nichtig ist, wird durch das Verwaltungsverfahrengesetz des jeweiligen Landes oder des Bundes bestimmt, das die Ländergesetze ähnlich lauten, verweise ich auf das [Links nur für registrierte Nutzer]. Rechtswidrigkeit erfüllt nicht automatisch die Bedingungen nach § 44 Absatz 1, warum kann man nur am Einzelfall erklären.
    Hier haben wir es auch noch nicht mit einer tatsächlichen Rechtswidrigkeit zu tun, sondern der Rechtsauffassung, das etwas rechtswidrig ist. Im Zivilrecht kann eine andere Rechtsauffassung in Verbindung mit Rechtsmittel aufschiebende Wirkung haben, bei einem Verwaltungsakt ist das nicht der Fall.
    Ob Rechtswidrigkeit vorliegt haben die Gerichte zu entscheiden. Solange diese Entscheidung nicht gefallen ist, kann man nur Rechtsbehelf einlegen und seine Beiträge im Falle einer entsprechenden Entscheidung zurückerstattet bekommen.

    Das ist die Rechtslage.
    Du hast leider etwas übersehen. Das Bundesverwaltungsgericht, bestehend aus Beamten...Status einwandfrei, hat beschlossen, dass 10 % der Betroffenen keine Schutz genießen....denn erst ab da will es ein rechtsstaatliches Verfahren zulassen.
    Der Schutz des Einzelnen sollte in einer Verfassung garantiert werden...die wir nicht haben.
    Zur Zeit darf also 10 % der Bundesbürger Unrecht getan werden, da diese 8 Millionen eine unbedeutende nicht schützenswerte Minderheit sind.

  3. #63
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Du hast leider etwas übersehen. Das Bundesverwaltungsgericht, bestehend aus Beamten...Status einwandfrei, hat beschlossen, dass 10 % der Betroffenen keine Schutz genießen....denn erst ab da will es ein rechtsstaatliches Verfahren zulassen.
    Der Schutz des Einzelnen sollte in einer Verfassung garantiert werden...die wir nicht haben.
    Zur Zeit darf also 10 % der Bundesbürger Unrecht getan werden, da diese 8 Millionen eine unbedeutende nicht schützenswerte Minderheit sind.
    Du kannst sicherlich auch das Aktenzeichen des Urteiles nennen.

    Wirst du aber garantiert nicht, weil du wahrscheinlich keins hast.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #64
    Tod den Eliten Benutzerbild von Rikimer
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Ihr Post ist an Dummheit nicht zu überbieten. Im Gegensatz zu den Lügen in Ihrem Gesabber habe ich keinerlei Stellungnahme zu den Rundfunkgebühren und dem Verhalten der Politiker und Rundfunkanstalten abgegeben.

    Allerdings ist die derzeitige Rechtslage so, wie das dargestellt habe und nicht wie einige Deppen hier das vorlügen. Es besteht Zahlungspflicht.
    Und darauf habe ich mich bezogen. Deine duemmliche Untertanenpflicht, dein vorauseilender Gehorsam. Was kann man mit Menschen wie dir schon anfangen? Wenn der Staat, das System, die Eliten es beschliessen, dann ist ManfredM der erste, welcher dies mutig bis aufs Blut verteidigt und den Rest der Untertanenschaft als Duemmkoepfe und Idioten beschimpft, weil sie ihm nicht so artig und eilfertig auf der Schleimspur folgen wollen.

    Geh.
    „Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!“
    (Theodor Körner 1791-1813)

  5. #65
    Mitglied
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Du hast eine Zahlungspflicht und die schließt die korrekte Angabe des Verwendungszweckes ein. Das wird Dir der Richter sicher erklären.
    Richter werden nimmermehr etwas klären, das staatliche Interessen tangiert. Sie werden nur ihrer Order gehorchen.

  6. #66
    Mitglied
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Ich hab fürs Handy neulich für 10 Euro einen Empfänger gekauft mit Antenne.
    Ich bekomme am Bodensee 41 Sender rein, die App musste ich im MC-Donalds runterladen :-)
    Hab nicht mal anständiges Internet.
    Ahso?? Seit ihr etwa pfändbar???
    Bei mir gibts nichts zu holen.. echt nicht :-)
    Mit dem Handy kann man so 3 Stunden Fernsehen reinziehen (mehr hab ich nicht getestet)
    Dort wo ich bin bekommt man nur SCHWEIZER rein.
    Hallo LEUTE
    Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.

  7. #67
    Antichrist Benutzerbild von Ruepel
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Jammerndes Weichei!
    Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!

  8. #68
    Mitglied Benutzerbild von Neu
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von draufgänger Beitrag anzeigen
    Gibt es gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, was im Verwendungszweck stehen MUSS?

    Im Idealfall schicken die mir Mahnungen, ich reagiere nicht, wir treffen uns irgendwann vor Gericht und die bleiben auf den ganzen Kosten sitzen, weil die zu blöd waren, die von mir geleisteten Zahlungen zuzuordnen. Wer kennt sich juristisch damit aus?
    Wenn du den Verwendungszweck nicht angibst, (Kunden-Nr. und / oder Rechnungs-Nr.), kanns passieren, daß du als "nicht bezahlt" eingestuft wirst. Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung. Mir wäre das zu teuer. Kannst neben dem Verwendungszweck oder in einer anderen Spalte ja was eintragen, es darf aber nicht beleidigend sein oder sonst welche verbotenen Zeichen haben (Hakenkreuze etc).

  9. #69
    Mitglied
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Sagen wir mal so, es gab Zeiten, da war ein Fernseher noch was wert.
    Heute ist die Gebühr schon teurer wie das Gerät.
    Sagen wir mal so mir ist die GEZ wurscht, bei mir gibts nichts zu holen, echt nicht.
    Selbst wenn, die was haben wollen würden (Sagen wir mal 400Euro) ein Nachzahlung.
    Da ist nichts zu machen :-) :-)
    Hallo LEUTE
    Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.

  10. #70
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von Rikimer Beitrag anzeigen
    Und darauf habe ich mich bezogen. Deine duemmliche Untertanenpflicht, dein vorauseilender Gehorsam. Was kann man mit Menschen wie dir schon anfangen? Wenn der Staat, das System, die Eliten es beschliessen, dann ist ManfredM der erste, welcher dies mutig bis aufs Blut verteidigt und den Rest der Untertanenschaft als Duemmkoepfe und Idioten beschimpft, weil sie ihm nicht so artig und eilfertig auf der Schleimspur folgen wollen. Geh.
    Keinesfalls haben Eliten diese Zahlungspflicht beschlossen. Sondern die von deutschen Volk gewählten Abgeordneten. Aber der User Rikimer ist ja unfähig, Tatsachen zu begreifern.

    Im übrigen haben Sie keinen einzigen Beitrag von mir hier vorzuweisen, in dem ich irgendwelchen "Rest der Untertanenschaft als Duemmkoepfe und Idioten" beschimpfe, wie Sie hier vorlügen. Grundsätzlich bezeichne ich nur Beiträge von Usern hier als dumm und nicht die User selbst. Da Sie keine Argumente haben, versuchen Sie immer wieder ad-personam-Spam abzulaichen. Und Ihre Aussage "Geh." ist an bodenloser Dummheit nicht zu überbieten. Das entscheiden entweder Mods oder ich selbst, aber nicht Sie. Selbst das zu begreifern, schaffen Sie nicht.

    Zitat Zitat von dZUG Beitrag anzeigen
    Sagen wir mal so, es gab Zeiten, da war ein Fernseher noch was wert.
    Heute ist die Gebühr schon teurer wie das Gerät.
    Auf Deutsch: als War in der Rütlischule nicht auf dem Lehrplan, genau wie Physik.

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    Richter werden nimmermehr etwas klären, das staatliche Interessen tangiert. Sie werden nur ihrer Order gehorchen.
    Ach Jungchen, ist heute wieder jammern dran ...

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