Das ist juristisch betrachtet die Privatmeinung von Schachtschneider. Entscheidend ist wie das international gültige Recht in der Praxis ausgelegt wird. Natürlich können die Leute auf der Krim oder Ostukraine Volksabstimmungen abhalten. Diese sollten dann aber auch nach internationalen Normen und mit unabhängigen Wahlbeobachtern durchgeführt werden. Offene Wahlzettel in gläsernen Urnen wie auf der Krim entsprechen nun mal nicht demokratischen Standards. Da muß man sich nicht wundern wenn solche Wahlergebnisse nicht überall anerkannt werden.
Ich möchte da nur einmal an Tschetschenien erinnern. Ich kann mich nicht daran erinnern dass die russische Regierung die dortigen Separatisten als Freiheitskämpfer betrachtet hat und eine korrekte Volksabstimmung ermöglichte. Stattdessen wurde die staatliche Souveränität Russlands in einem blutigen Krieg durchgesetzt. In der Ukraine ist das jetzt mit einmal etwas ganz anderes, oder?




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