Du mußt nicht versuchen einen Verstoß gegen das Völkerrecht aus dem WKII mit einem ebensolchen Verstoß gegen selbiges in WKI, sogar von den gleichen Parteiien in beiden Fällen, als Entschuldigung heranzuziehen.
Es handelte sich (Dresden) um einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht. Der britische Außenminister Sir E. Gay bot danach im Namen seiner Regierung der chilenischen Regierung eine "unbedingte weitestgehende Entschuldigung für das Vorgehen der britischen Einheiten" an. Damit war für England der Verstoß gegen das Völkerrecht erledigt. Nebenbei versenkte sich die Dresden selber. Aus einem Unrecht im WKI ein erneutes im WKII als Berechtigung abzuleiten ist wohl etwas weit hergeholt...
Deine Meinung das ein Neutraler erst angerufen werden muß um in seinem Gewässer nicht angegriffen werden zu dürfen ist einfach nur haarsträubend. Aber du wirst sicherlich auch in Zukunft jeden der sich nur halbwegs mit den Rechten und Pflichten auf See auskennt zur Erheiterung dienen.




Mit Zitat antworten

