Danke für Deine Mühe Nomen Nescio! Keine Ahnung was für Verträge mit Luxemburg und den Niederlanden Du jetzt genau meinst, müsste ich noch mal nachgoogeln.
Was den Versailler Vertrag angeht, erfüllt der für mich nicht die Voraussetzungen die ein Vertrag mit sich bringen sollte, nämlich unter freiem Willen zu entscheiden. Das sehe ich aber genauso bei den Friedensverträgen von Brest-Litowsk oder dem "Friede von Bukarest" von 1918, welche das Reich den Verlieren aufzwang.
Was den 1928 Kellog-Briandpakt angeht, musste ich schnell googeln. Dieser Pakt scheint mir aber eher eine unverbindliche Angelegenheit gewesen zu sein. (1)
"27 juli 1929 Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen". Ja dies bezüglich stelle ich mir schon länger die Frage, was geschah eigentlich mit den Kriegsgefangenen, die die Wehrmacht nach Frankreich deportiert hat, genauer gesagt den ukrainischen und sowjetischen Kriegsgefangenen? Da findet man haufenweise Massengräbern von tausenden Sowjetsoldaten (2) und erwähnt es nicht einmal im Nürnberger Tribunal? Wäre doch einmal an der Zeit, dass Historiker dem nachgehen würden, oder?
1: In der Folgezeit wurde der Kriegsächtungspakt häufig gebrochen. Der Angriffskrieg war zwar verboten, aber er verschwand nicht. Das Verbot allein konnte ihn nicht aus der Welt schaffen. Die bloße Existenz von Rechtsregeln führt eben noch nicht zu deren Befolgung. Entscheidend ist vielmehr das Rechtsbewusstsein der Handelnden.
Auf das Rechtsbewusstsein der Regierungen hatte der Pakt durchaus seinen Einfluss. Künftig galten Angreifer als Rechtsbrecher und trugen unbezweifelbar die volle Schuld für den Ausbruch ihres Krieges. Glaubt man den offiziellen Verlautbarungen, werden seitdem nur noch Notwehrkriege geführt. So soll es sich z.B. beim italienischen Angriff auf Äthiopien (1935) - Roms Angaben zufolge - um einen Akt der Notwehr gehandelt haben. Selbst Hitler versuchte der internationalen Öffentlichkeit und seinem Volk den deutschen Angriff auf Polen als Akt der Selbstverteidigung zu verkaufen ("seit 5.45 Uhr wird zurückgeschossen!"). Doch gerade diese Maskierungsversuche belegen, dass den Paktbrechern durchaus klar war, wie ihre „Notwehrakte“ nach dem Pakt zu beurteilen waren.
Der Pakt enthielt keine Sanktionen für den Fall eines Paktbruches. Man verzichtete bewusst darauf, eine PFLICHT der Unterzeichnerstaaten zu konstruieren, zu Gunsten des angegriffenen Staates in einen verbotenen Krieg eintreten zu müssen. Eine solche Verpflichtung wäre in der Praxis ohnehin nicht durchsetzbar gewesen. Wie sollte man einen Staat zwingen, seine Existenz durch einen Krieg zu gefährden, um sich für die Existenz eines anderen angegriffenen Staates einzusetzen? Auch wäre das Ziel des Paktes, den Krieg zu ächten, in die Ferne gerückt, wenn künftig die Unterzeichnerstaaten erst einmal an jedem Krieg mitwirken müssten. Doch auch wenn der Pakt keine Sanktionen enthielt, war mit ihm eine wichtige Konsequenz verknüpft. Er setzte den Angreifer ins Unrecht. Alle Unterzeichnerstaaten hatten im Rahmen ihres Nothilferechtes, welches der Pakt nicht beschnitt, das RECHT, dem Unrechtsopfer Beistand zu leisten (Nothilfekrieg). „Von nun an wird der Staat, der es wagen würde, die Verurteilung aller Paktunterzeichner herauszufordern, sich der sicheren Gefahr aussetzen, dass sich allmählich und freiwillig eine Art von allgemeiner Solidarität gegen ihn bildet, deren furchtbare Folgen er bald zu spüren bekäme. Und welcher Staatsmann, dessen Land den Pakt unterzeichnet hat, würde die Verantwortung auf sich nehmen, es einer solchen Gefahr auszusetzen? Das neue Gesetz der gegenseitigen Abhängigkeit der Völker zwingt jeden Staatsmann, das denkwürdige Wort des Präsidenten Coolidge auf sich zu beziehen: »Krieg, auf welchem Punkt der Erde er auch geführt werden mag, ist eine Handlung, die die Interessen meines Landes schädigt.«“ (Aristide Briand am 27.08.1928 zur Unterzeichnung des Paktes - zitiert aus dem Buch „Reden die die Welt bewegten“, Emil Vollmer Verlag, 9. Auflage, S. 336, 338).
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Im November 1945 berichtete der Republicain Lorrain von dem Auffinden von 206 Massengräber mit der geschätzten Opferzahl von 22.000 Sowjetsoldaten.