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Thema: Erich Priebke im Alter von 100 Jahren gestorben

  1. #2361
    Mitglied Benutzerbild von detti
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    Standard AW: Erich Priebke im Alter von 100 Jahren gestorben

    Ich habe nicht geschrieben das die Bevölkerung nicht froh war das der Krieg zu Ende war,
    ich habe geschrieben das die Bevölkerung das Kriegsende nicht als Befreiung angesehen hat.
    Islam = Religionsdiktatur

  2. #2362
    Mag keine Schleimer :( Benutzerbild von Hoamat
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    Standard AW: Erich Priebke im Alter von 100 Jahren gestorben

    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
    Dummheit, mein Lieber. Dummheit bei meinen Mitmenschen bringt mich zum Weinen.

    Servus umananda
    Kein Wunder, bei solch einem Fanclub. *gg

  3. #2363
    GESPERRT
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    Standard AW: Erich Priebke im Alter von 100 Jahren gestorben

    Zitat Zitat von Seligman Beitrag anzeigen
    Gute Nacht, John boy...

  4. #2364
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Erich Priebke im Alter von 100 Jahren gestorben

    Zitat Zitat von Arnold Beitrag anzeigen
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    usw.
    du bist auch so ein Kranker , der mir anderer Leute Stränge unterschieben will!

  5. #2365
    Enerbanske Benutzerbild von Helgoland
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    Standard AW: Erich Priebke im Alter von 100 Jahren gestorben

    Zitat Zitat von Cetric Beitrag anzeigen
    Und glaub nicht, der Bärtchenträger hätte nicht auch A-Bömbchen verteilt soweit seine pseudo-strategischen Bomber sie hätten tragen können, wenn er nur welche gehabt hätte. Zurückhaltung und Noblesse ist des Faschisten Zierde nicht gerade.
    Der "Bärtchenträger" verfügte über ausreichend andere Kampfstoffe, die nie zum Einsatz kamen.
    SI VIS PACEM, PARA BELLUM


    Grön is det Lunn, Road is de Kant, Witt is de Sunn
    Deet is det Woapen van 't hillige Lunn

  6. #2366
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Erich Priebke im Alter von 100 Jahren gestorben

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    die italiener waren doch kombatanten? soldaten mit uniform? oder...
    nein, Nicht mal Partisanen! Heute würde man Terroristen dazu sagen! Als Kombattanten (Partisanen) wurden Zivilisten anerkannt die erkennbar und offen Waffen trugen und als Kämpfer identifizierbar sind. Hier handelte es sich nicht um einen offenen Kampf sondern um einen versteckten, hinterhältigen Bombenanschlag, bei dem es erhebliche Kollateralschäden (unbeteiligte Zivilisten) gab!

    heute noch definiert man den rechtlichen Status so:

    Einen eigenen rechtlichen Status für den Partisanen kennt das Völkerrecht nicht.[Links nur für registrierte Nutzer] Er fällt damit unter die Regelungen der einschlägigen Abkommen des [Links nur für registrierte Nutzer], die vier Hauptkriterien für die Feststellung vorsehen, damit Personen, die in die Hände des Feindes gefallen sind, als [Links nur für registrierte Nutzer] gelten:

    1. An ihrer Spitze steht eine für ihre Untergebenen verantwortliche Person.
    2. Sie tragen ein bleibendes und von weitem erkennbares Zeichen.
    3. Sie tragen ihre Waffen offen.
    4. Sie halten bei ihren Operationen die Gesetze und Gebräuche des Krieges ein.[Links nur für registrierte Nutzer]

    In den beiden Zusatzprotokollen vom 8. Juni 1977 wurden diese Anforderung noch einmal bestätigt und qualifiziert, so dass allein das offene Tragen der Waffen beim militärischen Aufmarsch und Angriff ausreicht, um als [Links nur für registrierte Nutzer] zu gelten.[Links nur für registrierte Nutzer]
    Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sich aber dennoch an Kampfhandlungen beteiligen, genießen trotzdem den Schutz wie er im Protokoll I, Art. 75 festgelegt ist, etwa vor vorsätzlicher Tötung, Folter o.ä. Sie tragen jedoch die Verantwortung für Straftaten, die sie begangen haben, entsprechend den zum Tatzeitpunkt geltenden Gesetzen. Dabei ist es jedoch notwendig, die Person auf frischer Tat zu ertappen: Ein Partisan, der zwar gegen o.g. Kriterien verstoßen hat, aber erst nach erfolgreich verübter Tat in die Hände des Feindes fällt, verliert dadurch seinen Status nicht (riskante Kriegführung).
    bei den Erschossenen handelt es sich jedoch um in einer Kriegsrepressalie liquidierte Zivilisten, die als Vergeltung und Abschreckung für dieses Attentat erschossen wurden.
    Erst 1949 und 1977 wurden die Kriterien für Kriegsrepressalien in der Genfer Konventionen erweitert und neu gefasst.
    Geändert von bernhard44 (20.10.2013 um 08:57 Uhr)

  7. #2367
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Erich Priebke im Alter von 100 Jahren gestorben

    Zitat Zitat von Cetric Beitrag anzeigen
    'Reine Kriegsheere' , gibts auch unreine Kriegsheere? Naja, Soldaten haben nicht immer Gelegenheit sich zu waschen.

    Statt hier solche dümmlichen Witzeleiversuche auf Hauptschülerniveau zu verbreiten, solltest du erstmal gängige Redewendungen üben:


    Zitat Zitat von Cetric Beitrag anzeigen
    Hier kommt doch ständig einer mit einem neuen Faß, das gemacht wird.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  8. #2368
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Erich Priebke im Alter von 100 Jahren gestorben

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    *hüstel*

    Was von dieser "Souveränität" zu halten ist, entnimmst du bitte den Truppenstatuten der US-Streitkräfte und anderer Verbündeter und erst in jüngster Zeit den Ungeheurlichkeiten des NSA-Skandals.


    Wir sind nicht souverän. Wenn der Imperator in Washington an der Kette ruckt, stehen hier alle stramm.
    Die NSA-Affäre betraf auch andere Staaten.
    Mit Zimt und Zucker

  9. #2369
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Erich Priebke im Alter von 100 Jahren gestorben

    Wenn man die Aussagen von Holo Zeugen hört,diese Aussagen strotzen nur so von Brutalität und abartigen perversen Grausamkeiten.Ich wundere mich immer warum ehemalige NS Täter in der Masse nie in der BRD auffällig wurden.Die meisten NS Täter die man später in den Prozessen gesehen hat waren gutbürgerliche Menschen.Da hätte doch mal wenigstens einer wegen perverser abartigen grausamen Neigungen auffällig werden müssen.

    Selbst Demjanuk führte in den USA ein bürgerliches geordnetes Leben.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  10. #2370
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Erich Priebke im Alter von 100 Jahren gestorben

    Hintergruende und Analyse des Fall Erich Priebke:

    "Erich Priebke ist unschuldig! Die Wenigsten wissen das. Viele aber sind schuldig, weil sie es nicht wissen wollen, sondern sich willfährig zu Sklaven einer Gesinnungsdiktatur machen"

    Nachstehender Text ist dem Großen Wendig, Bd. 2, entnommen:

    Der Fall Erich Priebke

    Wegen der Teilnahme an einer ihm befohlenen Geiselerschießung in Rom im Jahre 1944 wurde dem 83jährigen früheren Polizeibeamten und Kriminalkommissar der deutschen Sicherheitspolizei (Hauptsturmführer) Erich Priebke nach Auslieferung von Argentinien am 20. November 1995 und längerer Untersuchungshaft vom 8. Mai (!) 1996 an vor einem italienischen Militärgericht der Prozeß gemacht. Am 1. August 1996 erfolgte ein Freispruch. Dennoch wurde der Freigesprochene auf Anordnung des italienischen Justizministers noch in derselben Nacht wieder verhaftet und in das römische Stadtgefängnis Regina Coeli gebracht, was später vom italienischen Verfassungsgericht als rechtswidrig bezeichnet wurde. Am 15. Oktober 1996 erklärte das Revisionsgericht den ersten Prozeß für nichtig und bestimmte nunmehr ein Zivilgericht. Dieses lehnte einen Prozeß gegen Priebke ab. Daraufhin bestimmte das Revisionsgericht am 10. Februar 1997 wieder ein Militärgericht.

    Unter erheblichem Druck der Öffentlichkeit fällte dieses am 22. Juli 1997 nach einem neuen Prozeß ein Urteil mit 15 Jahren Haft mit Haftverschonung wegen des hohen Alters. Nach einer weiteren Hetzkampagne wegen des angeblich zu milden Urteils wurde Priebke in einem dritten , am 27. Januar 1998 begonnenen Berufungsverfahren am 7. März 1998 [„Stuttgarter Nachrichten“, 9.3.1998; „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, 10.3.1998. Zu juristischer Beurteilung siehe: Günter Bertram, „Neue juristische Wochenschrift“, 1957, S. 174, u. Nikolaus Kunkel, „Neue juristische Wochenschrift“, Nr. 26, 1957, S. XVIII f.] zu lebenslanger Haft verurteilt. Dasselbe Urteil erging gegen den 86jährigen mitangeklagten früheren Hauptsturmführer Karl Hass, der als Zeuge zu dem Prozeß geladen worden war, dann aber, weil er für Priebke aussagte, von der Zeugenbank weg verhaftet (ein Skandal!) und verurteilt wurde. Das oberste italienische Berufungsgericht, die erste Kammer der „Corte di Cassazione“, hat im Herbst 1998 den Revisionsantrag der Verteidigung abgelehnt und die Urteile bestätigt [„Frankfurter Allgemeine Zeitung“, 18.11.1998], obwohl der oberste italienische Militär-Generalstaatsanwalt, Garino, einen neuen Prozeß und damit die Aufhebung der lebenslänglichen Haft gefordert hatte, weil nach dem Militärstrafgesetzt mildernde Umstände zu berücksichtigten seien, da beide Angeklagte auf Befehl gehandelt hätten. Am 18. Juli 2000 lehnte der Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Amnestie ab. Im Februar 1999 wurde dem Gefangenen Hausarrest bewilligt. Seitdem wird Priebke, der am 29. Juli 2003 neunzig Jahre alt geworden ist, in Rom gefangengehalten. Auch ein Gnadengesuch an den italienischen Staatspräsidenten wie ein Antrag an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom Mai 1999 hatten bisher keinen Erfolg.

    Die sich über mehrere Jahre hinziehenden Verfahren waren von einer außergewöhnlich umfangreichen und sehr einseitigen, die Tatsachen oft verfälschenden Berichterstattung in den deutschen Medien, die ganz im Zeichen einer neuen Welle der Umerziehung stand, begleitet. Deshalb ist eine Richtigstellung erforderlich.

    Die Tatsachen

    Italien hatte am 3. September 1943 mit den Alliierten hinter dem Rücken seines bisherigen Verbündeten Deutschland Waffenstillstand geschlossen, der am 8. September 1943 bekanntgegeben wurde, und am 13. Oktober 1943 dem Deutschen Reich den Krieg erklärt. Die Alliierten waren am 10. Juli 1943 auf Sizilien gelandet, hatten nach Festlanditalien übergesetzt und waren am 22. Januar 1944 auch bei Anzio und Nettuno südlich von Rom gelandet. Italienische Partisanen gingen mit äußerst brutalen und grausamen Maßnahmen gegen deutsche Soldaten vor. Die Deutschen hatten Rom trotz dessen großer strategischer Bedeutung zur „offenen Stadt“ erklärt, es also aus der Verteidigungslinie ausgespart, um die unersetzbaren Kunstschätze der Stadt nicht zu gefährden, die dann dennoch mehrfach alliierten Bombardements ausgesetzt war. In Rom befanden sich keine deutschen Kampftruppen, sondern nur Verwaltungssstellen, Lazarette und eine schwache Polizeitruppe unter Obersturmbannführer (Oberstleutnant) Herbert Kappler, die Aufstände und Bürgerkriege im „Hexenkessel“ Rom verhindern sollte. Den italienischen Kommunisten unter dem aus Moskau zurückgekehrten Togliatti gefiel die deutsche Zurückhaltung nicht, sie wollten Repressalien provozieren, ähnlich wie es bei der Ermordung Heydrichs und dem dadurch verursachten Fall Lidice in der Tschechei geschehen war.

    Als am 23. März 1944 wie täglich eine Einheit des Polizeiregiments „Bozen“, zum Polizeidienst gezogene ältere Südtiroler Familienväter, durch die Via Rasella in Rom marschierte, wurde von dem Kommunisten Bentivegna neben ihnen heimtückisch ein Sprengsatz gezündet: 32 der Polizisten und acht (oder zehn) anwesende italienische Zivilisten, darunter ein Kind, waren sofort tot, viele schwerverwundet; in den folgenden Tagen erlagen noch zehn Polizisten ihren Verletzungen. Insgesamt gab es also allein 42 deutsche Todesopfer.

    Der deutsche Stadtkommandant, General der Luftwaffe Mälzer, wollte in erster berechtigter Erregung über den grausamen Anschlag beim Anblick der vielen Opfer 1000 Geiseln erschießen lassen, wurde aber vom Polizeichef Kappler dahingehend beruhigt, daß man einen Befehl von oben einhole. Nach geltendem Kriegsrecht wurde von dort die sofortige Erschießung von je zehn Geiseln für einen getöteten Polizisten befohlen, nachdem zuerst eine höhere Erschießungsquote angeordnet gewesen war. Gefangene Partisanen wurden freigelassen, damit sie die Täter aufsuchten. Doch diese waren zu feige, sich zu melden, blieben im Untergrund verborgen und luden somit erhebliche Schuld am späteren Tod ihrer Landsleute auf sich.

    Auch außerhalb Roms hatten italienische Partisanen viele deutsche Soldaten brutal und heimtückisch aus dem Hinterhalt ermordet, in drei Monaten allein 7000 Mann. Dieses Verhalten konnte von seiten der Deutschen, auch angesichts der nahen Frontlinie südlich von Rom, nicht mehr unbeantwortet bleiben: Eine Abschreckungsmaßnahme war unumgänglich. Als die Täter sich nicht meldeten, ein weiterer schwerverwundeter Polizist verstarb und der Befehl zur Geiselerschießung, gegen dessen Durchführung sich Kappler zunächst gewehrt hatte, nicht zu umgehen war, setzte der Polizeichef vor allem bereits rechtskräftig zum Tode Verurteilte, Raubmörder, Saboteure, Spione, und solche, die ein Todesurteil zu erwarten hatten, auf die Liste. Kinderreiche Familienväter strich er von ihr. Um nicht noch mehr Geiseln wegen weiterhin sterbender Polizisten erschießen zu müssen, ließ Kappler am 24. März 1944 in den Ardeatinischen Höhlen (Fossa Ardeatine) bei Rom 335 Geißeln erschießen. Eigentlich hätten nach damals geltendem Kriegsrecht insgesamt sogar 420 erschossen werden dürfen. (Alliierte haben 1945 ungestraft Geiselerschießungen an Deutschen – so die Amerikaner bei Paderborn [Siehe: Beitrag Nr. 307, „US-Erschießungsquote über 1 zu 100“] – im Verhältnis bis zu 1:110 vorgenommen, im Harz 1:200 angedroht [Siehe: Beitrag Nr. 306, „Zur Rechtslage und Praxis von Geiselerschießungen“].

    Am 3. Mai 1948 wurde der Prozeß gegen den bei Kriegsende in englische Gefangenschaft geratenen Kappler, der eine Flucht abgelehnt hatte, und gegen fünf seiner Untergebenen und an der Geiselerschießung Beteiligte vor einem Militärgericht in Rom in haßerfüllter, von den Kommunisten beherrschter Atmosphäre eröffnet. Kappler, der alle Verantwortung auf sich nahm, wurde am 20. Juli 1948 zu lebenslänglicher Festung verurteilt, weil er statt der 330 für die bis dahin verstorbenen 33 Polizisten 335 Geiseln – und damit fünf zuviel und dies angeblich aus eigenem Antrieb – hatte erschießen lassen. Er hatte von der italienischen Polizei 50 Insassen eines Gefängnisses angefordert, jedoch aus nicht mehr aufzuklärenden Gründen waren 55 Geiseln überstellt worden. Die übrigen fünf Angeklagten, darunter drei SS-Offiziere, wruden freigesprochen. Wäre Priebke, der 1947 aus alliierter Gefangenschaft geflohen war, damals unter den Angeklagten gewesen, so wäre ihm ebenfalls ein Freispruch sicher gewesen.

    Priebke lebte nach der Flucht aus der Gefangenschaft zunächst mit seiner Familie unangefochten – auch während des Kappler-Prozesses 1948 – unter seinem richtigen Namen in Sterzing, Südtirol, seit 1948 mit deutscher Staatsangehörigkeit unter seinem richtigen Namen in Bariloche, Patagonien (Argentinien), war dort als Vorsitzender und einziges Ehrenmitglied des Deutsch-Argentinischen Kulturvereins von Bariloche und als Sprecher der deutschen Landsmannschaft hochangesehen, hatte sich erhebliche Verdienste um die dortige deutsche Kolonie erworben, unter anderem durch Schüleraustausch mit Deutschland, und arbeitete auch mit der deutschen Botschaft in Argentinien gut zusammen, die seinen Paß für zahlreiche Auslandsreisen, unter anderem elfmal nach Deutschland, zweimal nach Italien und achtmal in die USA, stets ohne Bedenken ausstellte.

    1989 wurde nach vielen Jahren sein Fall mit einer Denunzierung durch den in Bariloche tätig gewesenen deutschen Studienrat Fritz Küper in dessen Brief vom 26.4.1989 an Frau Beate Clarsfeld in Paris hervorgeholt. Das Simon Wiesenthal-Center schaltete sich ein, setzte sich 1994 mit der italienischen Regierung in Verbindung und forderte ein Verfahren gegen Priebke, weil offenbar wieder einmal ein Kriegsverbrecher-Prozeß gegen einen Deutschen nötig war, um politisch im Sinne der Nachkriegspropaganda gegen das deutsche Volk Einfluß zu nehmen. Am 9. Mai 1994 wurde Priebke in Bariloche verhaftet und nach erheblichem diplomatischen Gezerre am 20. November 1995 von Argentinien an Italien ausgeliefert.
    In diesem Zusammenhang ist interessant, daß Italien nach Kriegsende keinen einzigen Italiener an andere deswegen ersuchende Staaten wie Griechenland, Albanien, Jugoslawien usw. ausgeliefert hat. Auch für die von britischen Militärgerichten zu hohen Freiheitsstrafen oder, wie im Falle des Hauptmanns Godarti, zum Tode verurteilten Italiener hat sich die italienische Regierung mit Erfolg eingesetzt.

    Feststellungen

    1. Nicht die Deutschen haben bei Rom ohne Grund ein „Massaker“ veranstaltet, sondern die italienischen Kommunisten haben rücksichtslos ein blutiges Gemetzel an Polizisten verübt und dabei auch eine Reihe von Zivilisten ermordet.

    2. Nicht Deutsche haben den Tod von italienischen Frauen und Kindern verursacht, sondern die italienischen Kommunisten habe ihn billigend und menschenverachtend bei diesem Attentat in Rom in Kauf genommen.

    3. Der kommunistische Anschlag auf die Polizisten war militärisch völlig sinnlos, war keine Befreiungstat, sondern ein heimtückischer Massenmord. Die Kommunisten stilisierten geschichtsfälschend das Attentat zu einer notwendigen Aktion für die Befreiung Italiens um. Mehrere Beteiligte erhielten deswegen nach Kriegsende sogar italienische Orden – so Bentivegna die Silber-, Carla Capponi die Goldmedaille für Tapferkeit. Die Partisanin Capponi wurde Parlamentsabgeordnete und bekam ein Staatsbegräbnis.

    4. Der grausame Anschlag sollte in teuflischer Weise dazu dienen, die Deutschen zu unvermeidlichen Repressalien gegen die italienische Bevölkerung zu zwingen, war also vor allem gegen die eigene Zivilbevölkerung gerichtet, diente damit der Volksverhetzung und belastete die Zukunft zwischen beiden Völkern schwer. Mit Recht wurden die namentlich bekannten und sich der Tat rühmenden Attentäter (Rosario Bentivegna, Carla Capponi, Franco Calamandrei, Giorgio Amendola u. a.) nach Kriegsende von einigen Verwandten erschossener Geiseln in Italien wegen eines nicht durch das Kriegsgericht gedeckten terroristischen Anschlags mit vielen Toten angeklagt. Das Verfahren lief jahrelange durch alle Instanzen und wurde schließlich am 3. August 1957 vom römischen Kassationsgericht ohne eine Bestrafung der Täter endgültig eingestellt.

    5. Die von den Deutschen vorgenommenen Geiselerschießungen waren vom damals geltenden Kriegsrecht völlig gedeckt, also kein Kriegsverbrechen.

    6. Ausgewählt wurden nicht Unschuldige oder gefangene Freiheitskämpfer als Geiseln, sondern vor allem zum Tode Verurteilte und Schwerverbrecher.

    7. Die Begründung, mit der die Schuldigsprechung Kapplers erfolgte, daß er fünf Geiseln zuviel habe erschießen lassen, ist rechtlich nicht haltbar.

    8. Dieser einzige Schuldspruch (Kapplers) von 1948 hat mit Priebke direkt nichts zu tun.

    9. Den anderen fünf wegen Beteiligung an der Geiselerschießung angeklagten Kameraden Priebkes wurde selbst 1948 in der noch haßerfüllten ersten Nachkriegszeit die Mitwirkung an einer kriegsrechtlich abgesicherten Repressalie nicht als Strafgrund angerechnet. Während damals nach Kapplers Verurteilung Jubel ausbrach, erfolgte nach dem Freispruch der übrigen fünf Angeklagten kein Protest. Der Freispruch erschien also gerecht. Weitere Beteiligte wurden damals nicht einmal angeklagt. Wie viel mehr hätte dies heute zu gelten!

    10. Der Prozeß gegen Priebke, mehr als 50 Jahre nach den damaligen tragischen Vorgängen, sollte ganz offensichtlich nur dazu dienen, in Italien den Kommunisten neuen Einfluß zu verschaffen und zugleich Deutsche in einem globalen Medienfeldzug erneut in aller Welt zu beschuldigen.

    11. Der Prozeß in Rom stand unter dem starken Druck der Massenmedien und von Demonstrationen bestimmter Gruppen und Kreise, die an einer Verurteilung sehr interessiert waren. Gegen frühe Hinweise auf einen berechtigten Freispruch wurde heftig und mit viel Moral protestiert.

    12. Die deutsche Bundesregierung, die sich auch nicht in früheren Jahrzehnten für den mehr als 30 Jahre in italienischer Festungshaft gehaltenen Kappler einsetzte, selbst als italienische Behörden das anregten, hat nicht nur nichts für den deutschen Staatsbürger Priebke getan, sondern Schritte zu seiner weiteren Verfolgung und Verurteilung eingeleitet.

    13. Die deutschen Massenmedien haben meist einseitig und verurteilend, ohne die wahren Ursachen und Hintergründe anzugebe, über den Fall Priebke berichtet und damit in der Regel ein völlig falsches Bild von der damaligen Lage und der angeblichen Schuld des deutschen Offiziers verbreitet.

    14. Es sei daran erinnert, daß weder gegen die US-Bomberbesatzungen, die 1945 die Atombomben auf Japan abwarfen, noch gegen die alliierten Piloten, die hunderttausendfachen Tod mit ihrem Bombenterror über deutsche Frauen und Kinder brachten, jemals Verfahren eröffnet oder Schuldsprüche gefällt wurden, von den Millionen Vertreibungsverbrechen an Deutschen ganz zu schweigen.

    15. Wenige Stunden nach dem ersten Freispruch Priebkes im August 1996 verfügte der italienische Justizminister Flick eine „provisorische Haft“ für den Deutschen. Die Begründung war: „Damit sollte auch dem Bedürfnis der Menge Genüge getan werden, die eine Strafe wünsche. [„Frankfurter Allgemeine Zeitung“, 5.8.1996] Das allein beweist schon, daß es hier nicht um das Recht, sondern um reine Politik auf dem Rücken eines Unschuldigen ging. Es verdient alle Achtung, daß das erste italienische Gericht sich nicht dem Druck der Straße beugte.

    16. Schon die Auslieferung durch Argentinien war rechtswidrig. Italien hatte sie wegen Mordes verlangt. Doch in Argentinien verjährt dieser nach 15 Jahren. Deshalb lieferte Argentinien Priebke wegen Völkermordes aus, obwohl dieser von Italien nicht vorgeworfen worden war. Denn Völkermord kam erst am 9. Oktober 1962 und nicht rückwirkend ins italienische Strafgesetzbuch. Nach der Auslieferung wurde Priebke in Italien wegen Mordes angeklagt, obwohl er deswegen gar nicht ausgeliefert worden war.

    17. Noch am Tage des ersten Freispruchs erklärte der (jüdische) Innenminister Argentiniens in Buenos Aires Priebke zur „persona non grata“ in seinem Lande, um so dessen Rückreise nach Argentinien zu verhindern.

    Kein Ehrenschutz für Priebke, keine Hilfe aus Deutschland


    Der durch einschlägige Umerziehungsfilme hervorgetretene, aus Lodz stammende und seit 1946 in Berlin lebende jüdische Filmproduzent Artur (eigentlich Abraham, „Atze“) Brauner hatte nach den Verurteilungen wahrheitswidrig geäußert, Priebke habe als „Kriegsverbrecher zigtausende auf dem Gewissen“. Dessen Klage gegen diese Verleumdung gab das Landgericht Nürnberg-Fürth am 31. Mai 2001 mit dem Hinweis auf die Meinungsfreiheit nicht statt. Die von Rechtsanwalt Richard Pemsel gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wies das Oberlandesgericht Nürnberg nach einer Verhandlung am 19. September 2002 am 10. Oktober 2002 zurück und bestätigte damit das Urteil erster Instanz. Es befand, daß Brauners Äußerung – eine falsche Tatsachenbehauptung – eine zulässige Meinungsäußerung darstelle und daß auch Brauners Bezeichnung Priebkes im ersten Prozeß im Mai 2001 als „Massenmörder“ von der Meinungsfreiheit gedeckt und zulässig sei. In der Begründung heißt es: „Die Grenze zur Schmähkritik ist dabei (noch) nicht überschritten, da nicht die Diffamierung der Person des Klägers, sondern die Auseinandersetzung in der Sache, nämlich die vom Beklagten als nicht vertretbar angesehene Begnadigung des Klägers, im Vordergrund steht.“

    Die deutsche Justiz verwehrte also dem untadeligen inhaftierten Offizier auch noch den Ehrenschutz und legte ihm die Verfahrenskosten auf. Im Gegensatz zur italienischen Regierung hat die deutsche Bundesregierung sich nicht oder kaum für die angeklagten und verurteilten Landsleute in Italien eingesetzt. Der Stuttgarter Herbert Kappler und der Österreicher Walter Reder blieben bis zu Kapplers Ankunft in der Bundesrepublik 1977 bzw. zu Reders Freilassung 1985 auf der Festung Gaeta in Haft, fast drei Jahrzehnte. 1. Nach der Generalamnestie in Italien hätten 1955 auch die beiden genannten Deutschen in deren Genuß kommen können, wenn eine deutsche Initiative, auf die die römischen Behörden warteten, erfolgt wäre. Der damals amtierende italienische Justizminister gab eine entsprechende Zusage. Deswegen anfragende Bundestagsabgeordnete wurden von der deutschen Botschaft in Rom mit falschen Auskünften bedacht. Erst nach einem Regierungswechseln in Rom erfolgte ein deutscher amtlicher Schritt. Nun fühlte sich jedoch die italienische Regierung an die Zusage ihrer Vorgängerin nicht mehr gebunden. Durch die bewußte Verzögerung von seiten Bonns mußte in Rom der Eindruck entstehen, daß die Bundesregierung sich in Wirklichkeit nicht für die Gefangenen einsetzen wollte.

    2. Als sich Verkehrsminister Seebohm 1956 für die Verurteilten verwandte, wurde ihm vom Bonner Auswärtigen Amt wahrheitswidrig mitgeteilt, die italienische Regierung wünsche zur Zeit keine entsprechende deutsche Initiative, und die Freilassung sei nur aufgrund eines italienischen Gesetzes möglich. Als dies Prof. Dr. Mango, Kapplers Anwalt in Rom erfuhr, schrieb er an Helfer Kapplers zurück: “… Soeben erhalte ich Ihre Mitteilung vom 27.11. und erfahre erneut, daß von seiten des Herrn Brentano (damaliger deutscher Außenminister) ein besonderes System der Lüge befolgt wird. In der Tat, wenn etwas für die Gewährung der Begnadigung sicher ist, so ist es das, daß es keines Sondergesetzes hierfür benötigt… Sagen Sie nur Ihren Stuttgarter Freunden, daß das Außenministerium in Bonn auf dem Gebiet der Lüge nicht zu übertreffen ist.“

    3. Als im Jahre 1957 bekannt wurde, daß Bundespräsident Heuss zu einem Staatsbesuch nach Rom reisen werde, wurde er von vielen Seiten aufgefordert, sich für Kappler einzusetzen. Obwohl der damaligen italienischen Regierung ein Besuch der Ardeatinischen Höhlen als des Platzes der Erschießungen durch Heuss unerwünscht war, bestand Heuss auf dem Gang zu den Höhlen, was die italienische Regierung sehr verärgerte und nur die Kommunisten jubeln ließ. „Das italienische Protokoll hatte dem Bundespräsidenten erst von einem solchen Schritt abgeraten und dann, als sich die italienische Presse sehr entschieden dafür einsetzte, nur einen Unterstaatssekretär zur Begleitung des Bundespräsidenten bestellt.“ [„Die Welt“, 26.11.1957] Der Chef des italienischen Protokolls, Botschafter Baldont, bat dann um seine Entlassung. Der 42 deutschen und der italienischen Opfer des kommunistischen Massakers in der Via Rasella gedachte Heuss dagegen nicht. Für Priebke traten nach 1995 öffentlich und im Parlament 14 Mitglieder des italienischen Senats und acht Angehörige des italienischen Parlaments ein, jedoch kein Abgeordneter des deutschen Bundestages oder des Bundesrates. Der CDU-Abgeordnete Alfred Dregger unterstützte wenigstens ein Gnadengesuch für den Verurteilten. Der Bundespräsident sprach den Fall bei mehreren Besuchen seines italienischen Kollegen trotz Bitten darum nicht an.

    4. 1969 setzte sich dagegen die Bundesregierung energisch für die Freilassung von sechs Südkoreanern ein, die der Spionage für die kommunistische Sowjetunion beschuldigt und zum Tode verurteilt worden waren. Eine Delegation unter Ministerialdirektor Frank wurde eigens nach Korea entsandt, weitere Entwicklungshilfe wurde von der Freilassung abhängig gemacht. Nach Rom ging wegen Kappler oder Priebke jedoch keine deutsche Delegation, die italienischen „Widerstandskämpfer“ bekamen jedoch 40 Millionen DM von Bonn ohne Gegenleistung. Eine spätere einstimmige Entschließung des Bundestags (15.12.1982) für noch Gefangene blieb ohne Wirkung.

    [Eine Gesamtdarstellung des Falles Priebke bis 1996 findet sich in: Gernot Gyske, „Der Fall Priebke. Richtigstellung und Dokumentation“, Druffel, Leoni 1997. In italienischer Sprache liegen vor: Mario Spartaro, „Reppresaglia. Via Rasella e le Ardeatine alla Luce del Caso Priebke“, Settimo Sigillo, Rom 1996, sowie ders., „Dal Caso Priebke als Nazi Gold“, Settimo Sigillo, Rom 1999; Gesamtdarstellung in: Erich Priebke, „Autobiographie. ‘vae victis’“, Eigenverlag, Rom 2003. Den Freundeskreis Priebke betreuen H. und H. Hiessler, Baccaratstr. 3/6, D 76593 Gernsbach. Den Fall Kappler beschreibt das Buch von Anneliese Kappler, „Ich hole dich heim. Die Affäre Kappler“, Anneliese Kappler, Soltau 1990].

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    Geändert von ABAS (20.10.2013 um 11:37 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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    Letzter Beitrag: 07.08.2013, 22:24
  2. franz josef degenhardt im alter von 79 Jahren gestorben
    Von hephland im Forum Kunst - Literatur - Architektur - Musik - Film
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 14.11.2011, 22:10
  3. UFA-Schauspielerin Mady Rahl im Alter von 94 Jahren gestorben
    Von LieblingderGötter im Forum Kunst - Literatur - Architektur - Musik - Film
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 31.08.2009, 14:55
  4. Johannes Mario Simmel im Alter von 84 Jahren gestorben
    Von JensVandeBeek im Forum Freie Diskussionen
    Antworten: 21
    Letzter Beitrag: 06.01.2009, 15:47

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