Nein! Das Attentat wurde von Partisanen begangen und als Repressalmassnahme
wurden Inhaftierte aus Gefaengnissen erschossen die dort ohnhin einsassen weil sie
in Verdacht standen Partisanen und Attentaeter unterstuetzt zu haben. Bei dieser
Vergeltungsaktion und Repressalmassnahme sind keine Soldaten und somit keine
Kombatanten erschossen worden.
Wenn es kriegsgefangene Soldaten gewesen waeren, haette das ein Verstoss gegen
die Haager Landkriegsordnung dargestellt und die Vergeltungsaktion waere nicht von
dem Kommandoinhaber angeordnet und auch nicht durchgefuehrt worden.
Am 2. März 1944 kam es in der Via Rasella inmitten Roms zu einem Sprengstoffanschlag kommunistischer Terroristen, unter ihnen Rosario Bentivegna, auf Angehörige des Südtiroler Polizeiregiments „Bozen“, wobei 32 junge deutsche Polizisten aus Südtirol, zehn unbeteiligte Italiener und ein 13jähriger Junge durch einen Überfall von Partisanen getötet wurden. Obwohl diese gewußt hatten, daß sie durch ihre Tat den Tod von hunderten Italienern in Kauf nehmen würden, haben sie die Tat durchgeführt und sich später nicht gestellt. Bei der üblichen von der Reichsregierung angeordneten Vergeltungsmaßnahme, an der Priebke auf Befehl teilnahm, wurden am 23. März 1944 nach dem Massaker an der Via Rasella gemäß der festgelegten Repressalienquote von 1 zu 10 von den italienischen Behörden ausgesuchte Geiseln, bei denen es sich überwiegend um verurteilte Gefängnisinsassen handelte, in den Ardeatinischen Höhlen erschossen.
Nach heutiger Ansicht gewisser Kreise wurden bei dieser kriegsvölkerrechtlich absolut konformen Repressalmaßnahme aus bisher nicht geklärten Umständen fünf Geiseln zuviel hingerichtet, wofür Jahrzehnte später Erich Priebke verantwortlich gemacht wurde, obwohl sein Vorgesetzter Kappler lange vor ihm eben deshalb zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Priebke wurde vor ein englisches Kriegsgericht in Venedig gestellt und freigesprochen.
Die Verantwortlichen des mörderischen Anschlags in Rom hingegen wurden nie vor ein Gericht gestellt.
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