User in diesem Thread gebannt : Menetekel, Senator74, Rüganer and Hammerkopf |
Die Übersetzung seines Vermächtnisses:
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F – Herr Priebke, vor einigen Jahren haben Sie ausgesagt, daß Sie Ihre Vergangenheit nicht verleugnen. Denken Sie heute, mit Ihren 100 Jahren, noch immer so?
A – Ja.
#### gekürzt da Vollzitat ####
Natürlich kann ich für das eben Gesagte angeklagt werden, meine Situation könnte sogar noch schlimmer werden, aber ich mußte die Dinge sagen, weil sie der Wahrheit entsprechen; ich empfinde diesen Mut zur Aufrichtigkeit als eine Pflicht gegenüber meinem Land, mein Beitrag zur Vollendung meiner Hundert Lebensjahre, zur Rettung der Würde meines Volkes.
[Unterzeichnet] In der Sicherheit meiner 100 Jahre! E. Priebke
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Geändert von bernhard44 (12.10.2013 um 16:52 Uhr)
Überzeugen ist unfruchtbar.
Walter Benjamin
(1892 - 1940)
Moin, Vistar!
Ich kopiere mal deinen Footer:
Don't get fooled by internet bullshitters.
Warum handelst Du nicht danach?
Internationales Kriegsrecht scheint Dir genauso Schnuppe zu sein, wie die Folgerichtigkeit einer Befehlskette. Vermutlich warst Du selbst nie Soldat, sondern eher einer dieser "Verweigerer" der Übernahme nationaler Pflicht.
Wenn mich solche Rollstuhlschieber und Urinkellner der BRDlinge schon zu meiner aktiven Dienstzeit als "Mörder" beschimpft haben, ist es mittlerweile wahrscheinlich schick geworden, bei völliger Kenntnislosigkeit ganze Berufsgruppen zu diffamieren.
Deine Diktion scheint irgendwo weit links entlehnt und dann unreflektiert übernommen zu sein.
KuK
Geändert von KuK (12.10.2013 um 16:54 Uhr) Grund: Dreckphuler oisgemärzt
"Gotteslob" # 380, Strophe 9 und aktueller denn je:
Melodie: "Großer Gott, wir loben Dich!"
Sieh dein Volk in Gnaden an.
Hilf uns, segne, Herr, dein Erbe;
leit es auf der rechten Bahn,
dass der Feind es nicht verderbe.
Führe es durch diese Zeit,
nimm es auf in Ewigkeit.
und damit Befehlsempfänger!
Kappler stellte sich im Mai 1945 in [Links nur für registrierte Nutzer] der [Links nur für registrierte Nutzer]. 1947 wurde er dem italienischen Militär übergeben. Er wurde am 20. Juli 1948 von einem italienischen [Links nur für registrierte Nutzer] für die Erpressung des jüdischen Goldes zu 15 Jahren und für das Massaker in den Fosse Ardeatine zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah in allen 335 Fällen den Tatbestand des Mordes erfüllt. Seine mitangeklagten Untergebenen wurden freigesprochen, weil sie Kapplers Befehl nicht als rechtswidrig hätten erkennen können. Das Urteil wurde am 25. Oktober 1952 vom Obersten Militärgericht Italiens bestätigt.[Links nur für registrierte Nutzer]
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man, du hattest doch nun Zeit dich schlau zu machen!
Oh, hier haben wir einen ganz besonders großen Klugscheisser. Du kannst natürlich mit deinen 120 Jahren die Situation damals scharfsinnig einschätzen. Befehlsverweigerung, hm ja- mal ne Frage. Hast du überhaupt mal gedient ? Das kann ich mir nämlich nicht vorstellen. Also quatsche hier keinen Blödsinn von Befehslverweigerung, du wüsstest nämlich auch nicht, wie du reagieren würdest, wenn 30 Kameraden von dir von irgendwelchen selbsternannten Partisanen und Widerstandskämpfern getötet würden.
Leider folgt nicht einemal der BGH deinen Ausführungen.
5. Strafsenates des BGH vom 17.6.2004, 5 StR 115/03:
Tötung von Geiseln im Verhältnis 1:10
Allerdings hat das Schwurgericht dem Angeklagten geglaubt, ... Es hat ferner ausgeführt, daß eine derartige Vergeltungsaktion zur Tatzeit unter Berücksichtigung von Kriegsvölkerrecht als gewohnheitsrechtlich erlaubt angesehen worden sei, ... und zwar – entsprechend der dem Angeklagten unwiderlegt von zuständiger vorgesetzter Stelle erteilten Belehrung – selbst mit einer „Repressalquote“ von zehn zu eins. Dieser Befund des Schwurgerichts ist für sich jedenfalls aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1955 – 3 StR 603/54; Schreiber, Deutsche Kriegsverbrechen in Italien: Täter – Opfer – Strafverfolgung, 1996,
S. 105; Artzt/Penner, Geisel- und Partisanentötungen im zweiten Weltkrieg – Hinweise zur rechtlichen Beurteilung –, herausgegeben von der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg, 1968, S. 30 ff., 57 f.; v. Münch aaO S. 50 ff.).
Und mach dich mal mit den Mordmerkmalen vertraut. Die treffen in keinem Fall zu.
Übrigens, mal noch eine Bemerkung. Die Androhung der Erschießung von Zivilisten als Vergeltungsmaßnahme im Verhältnis 1:10 haben auch die Amis paraktiziert und Geiseln genommen.
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
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