Bei allem Verständnis, aber die NPD ist - zumindest noch - eine zugelassene Partei, und wenn man Art. 3 Abs. 3 GG betrachtet, dürfen sich selbst aus der offenen/aktiven Mitgliedschaft in einer zugelassenen Partei keine Nachteile ergeben. Umso weniger dürfen sie sich ergeben, wenn man lediglich Freund/Freundin/Ehemann/Ehefrau eines Parteimitgliedes ist. Und das unabhängig davon, ob man im Straßenbau beschäftigt ist, an einer Universität lehrt, am Band arbeitet oder Kinder betreut.
Das ist das "blöde" an Grundrechten, sie gelten immer und für alle...



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, danke an dich


