Aus Sicht der obersten Rezensentin der Republik schrieb Sarrazin ein Buch voller „äußerst verletzender“ und „diffamierender“ Äußerungen, das „überhaupt nicht hilfreich“ sei. Wegen dieses Buches, das die Bundesbank zunächst zur Privatsache erklärt hatte, verliert Sarrazin nun seine Beschäftigung bei der Bundesbank; seine Partei will ihn noch ausschließen. Die Einmischung der Kanzlerin und auch des Bundespräsidenten, der sich in diesem präzedenzlosen Verfahren, hätte es an einem ordentlichen Gericht stattgefunden, für befangen hätte erklären müssen, zeigt, dass hier tatsächlich wegen Verstößen gegen einen Verhaltenskodex verhandelt wurde - allerdings nicht nur gegen den von einer Bank aufgestellten.
Die Botschaft für Sarrazin, aber auch andere potentielle Abweichler vom politischen Mainstream, die Sarrazins der Zukunft, ist klar: Wer solche „überhaupt nicht hilfreichen“ Bücher schreibt, muss sich auf politische und gesellschaftliche Ächtung gefasst machen. Letzteres hat in Sarrazins Fall, sehr zur Enttäuschung und Überraschung seiner Scharfrichter, nicht mehr ganz funktioniert. Aber auch Sarrazin braucht Polizeischutz. In Potsdam wollten Künstler, gewöhnlich große Freunde der Kunst- und Meinungsfreiheit, nicht mehr ihre Bühne betreten, wenn Sarrazin auf ihr seine Thesen verteidigen dürfe. Die Freiheit der Andersdenkenden war einmal. Auch Voltaire scheint in Potsdam und Berlin nicht mehr häufig gelesen zu werden.
Die Methode Ausschlussandrohung
Das ist das Metathema, das den Erregungspegel des Volkes im Fall Sarrazin hoch hält: Was darf man in dieser Republik sagen und schreiben, ohne die mitunter bis zur Existenzgefährdung reichende „Menschenverachtung“ zu erfahren, die Sarrazins Kritiker nur bei ihm erkennen können? Und wer bestimmt die Grenzen des Meinungskorridors? Beides war jahrzehntelang geklärt: Die Linke in Politik und Publizistik zog die roten Linien, von der Ausländerpolitik bis zur Vergangenheitsbewältigung. Hinter dem autoritären Gebaren der Antiautoritären zeigt sich ein tiefes Misstrauen dem Urteilsvermögen des Volkes gegenüber. Die Methode Ausschluss(androhung) statt argumentative Auseinandersetzung findet bis heute reichlich Anwendung: von der auch auf diesem Feld stromlinienförmig gewordenen CDU bis zur SPD, von der Bundesbank bis zur Vertreibungsstiftung, wo sich jetzt schon Mitglieder selbst ausschließen, wenn andere nicht ausgeschlossen werden.
Ob Hohmann, Clement, Sarrazin oder Steinbach: In keinem dieser Fälle wurde aufgedeckt, dass gegen ein Strafgesetz verstoßen worden ist.
Jedenfalls einem Teil der Eliten dieses Landes scheint das Wissen abhandengekommen zu sein, dass die für die Demokratie konstitutive Meinungsfreiheit nicht nur für Meinungen gilt, die von der Kanzlerin als hilfreich und von besonders klugen Kolumnisten als diskussionswürdig und dem gerade geltenden Stand der Wissenschaft entsprechend angesehen werden, sondern auch für falsche, verwerfliche und abwertende Äußerungen bis an die Grenze anderer, von der Verfassung garantierter Rechtsgüter. Es nutzt der Demokratie nicht, wenn dieser Raum in ihrem Namen immer wieder verkleinert wird. Es schadet ihr.