Die Initiative für das deutsch-türkische Anwerbeabkommen ging, was wenig
bekannt ist, von der Türkei aus. Die Türkei hatte ein erhebliches Interesse
daran, einen Teil der rasch anwachsenden Bevölkerung befristet als
Gastarbeiter ins Ausland zu schicken. Neben der Entlastung des eigenen
Arbeitsmarktes versprach sie sich zu Recht dringend benötigte
Deviseneinnahmen sowie einen Modernisierungsschub durch zurückkehrende
Gastarbeiter, die sich entsprechende Qualifikationen angeeignet haben
würden. Rund 77 Prozent der Erwerbstätigen waren damals in der
Landwirtschaft tätig, nur etwa zehn Prozent in der Industrie. "Sowohl
Anfang der sechziger Jahre als auch zu Beginn der siebziger Jahre war die
Türkei darauf angewiesen, Arbeitskräfte ins Ausland zu schicken, da sie nur
auf diese Weise die Arbeitslosigkeit im Lande reduzieren und mit Hilfe der
regelmäßigen Gastarbeiterüberweisungen ihr hohes Außenhandelsdefizit
ausgleichen konnte."
Man wolle als NATO-Mitglied insbesondere gegenüber Griechenland - mit dem
ein Anwerbeabkommen im März 1960 geschlossen worden war - nicht
diskriminiert werden, ließ der Vertreter der türkischen Botschaft in Bonn
im Dezember 1960 wissen.
Die deutsche Bundesregierung hatte zunächst keine
Notwendigkeit gesehen, auch noch mit der Türkei oder anderen
außereuropäischen Ländern ein Abkommen zu schließen, man wollte sich
auf
Arbeitskräfte aus Europa beschränken. Aus außenpolitischen
Rücksichten -
die Türkei sicherte die Südost-Flanke der NATO - entschied man sich
allerdings anders. Noch vor Abschluss des Anwerbeabkommens wurde eine
deutsche Verbindungsstelle der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenversicherung im Juli 1961 im Gebäude des türkischen
Arbeitsamtes in Istanbul bezogen.