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Umfrageergebnis anzeigen: Kann man in Hitler den Begründer Israels sehen?

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Thema: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen

  1. #2771
    schnappt zu Benutzerbild von Beißer
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    Standard AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen

    Zitat Zitat von Apifera Beitrag anzeigen
    Aber bereits vor der Festlegung der jetzigen Fassung des § 130 war der Holocaust historisch so gut bewiesen, dass keinerlei Zweifel an diesem Ereignis aufkommen können.
    Wozu dann diese Einschränkung von Grund- und Menschenrechten? ?(
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  2. #2772
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    Standard AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen

    StPO §244 Abs. 3:
    Zitat:
    ... Im übrigen darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn eine Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist, ...


    §244 Abs. 2:
    Zitat:
    ... Im übrigen darf er [der Beweisantrag] nur abgelehnt werden, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, schon erwiesen oder offenkundig ist, ...

    Zündel hat behauptet, dass diese Offenkundigkeit eben nicht existiert.
    Genau dies darf man aber in Deutschland nicht.

    Du hast sehr anschaulich zitiert, dass man sich hinter dieser Offenkundigkeit versteckt und die Anwälte wegen ihrer Beweisanträge gleich mit einlocht.

    Das nenne ich einen Rechtsstaat :cool2:

  3. #2773
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    Standard AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen

    Zitat Zitat von hephland Beitrag anzeigen
    wer hat denn hier wen wo beleidigt?
    Es gibt hier halt Leute, für die die Wahrheit eine Beleidigung ist.

  4. #2774
    GESPERRT
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    Standard AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Ich glaube kaum, dass das Gericht genau dies gesagt hat; bevor ich dir das glaube, würde ich mir lieber erst mal die Urteilsbegründung ansehen. Das ist aber überflüssig. Dass das Gericht nicht zu klären brauchte, ob es den Judenmord gegeben hat oder nicht, folgt aus §§244 StPO.
    >>Offenbar dient das Verfahren (gegen Ernst Zündel, B.) als erzieherische Maßnahme. Laut einem taz-Bericht hat der Vorsitzende Richter alle Beweisanträge zum Schluß mit der Begründung abgelehnt, „daß es unerheblich sei, ob es den Holocaust gegeben habe oder nicht, seine Leugnung jedenfalls sei in Deutschland verboten“ << (Doris Neujahr, Junge Freiheit, 09/2007).

  5. #2775
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    Standard AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Und zwar so erschöpfend, daß man die Antworten gesetzlich zementieren kann. Du hast natürlich vollkommen recht. Jeder, der dir jetzt noch widersprechen würde, würde sich strafbar machen.
    Es ist doch immer wieder interessant und lässt tief blicken, wer hier ständig "Aua!" schreit, wenn der Verletzung der Menschenwürde anderer ein Riegel vorgeschoben wird.

    Tatsachen sind Tatsachen. Wer die in herabsetzender und böswilliger Weise auf Kosten anderer leugnet, will offenbar nicht zur historischen Diskussion beitragen, sondern den öffentlichen Frieden stören. Und den (nicht irgend eine bestimmte Geschichtsauffassung) schützt u. A. der berühmte und allseits beliebte § 130 StGB. Dort wird aber nicht verboten, Blödsinn zu reden oder zu schreiben.

    Ob die Tatsachen auch wirklich Tatsachen sind, kann jederzeit mit wissenschaftlichen Methoden überprüft werden und wird auch. Dem steht kein § xyz StGB im Wege. In der Tat ist seit 1945 eine enorme Menge an Forschungsarbeit auf diesem Gebiet geleistet worden, auch in vielen anderen Ländern, wo man sich um kein deutsches StGB zu scheren braucht. Unser Bild von den Vorgängen ist heute weit genauer als das, was man etwa bei den Nürnberger Prozessen haben konnte. Die Kernaussagen allerdings wurden davon nie berührt. Vielleicht liegt das ja an den Tatsachen. An den Gesetzen liegt es sicherlich nicht.

  6. #2776
    Mitglied
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    Standard AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Wozu dann diese Einschränkung von Grund- und Menschenrechten? ?(
    Es gibt kein Grundrecht auf Störung des öffentlichen Friedens.

  7. #2777
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    Standard AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    ... „daß es unerheblich sei, ob es den Holocaust gegeben habe oder nicht, seine Leugnung jedenfalls sei in Deutschland verboten“ << (Doris Neujahr, Junge Freiheit, 09/2007). [Hervorhebung von GSch]
    Eben, ich hätte gerne mal die Urteilsbegründung oder eine seriöse (!) Quelle.

  8. #2778
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    Standard AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Es gibt kein Grundrecht auf Störung des öffentlichen Friedens.
    Die Meinungsfreiheit ist immer ein friedensstörendes Recht, da sie keine Konsenspflicht enthält.

    Und die Verfassung teleologisch für Sondergesetze zu Makulatur zu machen ist ein ausgesprochen dummes politisches Signal.

  9. #2779
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    Standard AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Zündel hat behauptet, dass diese Offenkundigkeit eben nicht existiert.
    Genau dies darf man aber in Deutschland nicht.
    Doch, darf man. Aber ob eine Tatsache offenkundig ist oder nicht, entscheidet am Ende das Gericht und nicht der Angeklagte, aber auch nicht der Staatsanwalt. Wo kämen wir sonst hin?


    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Du hast sehr anschaulich zitiert, dass man sich hinter dieser Offenkundigkeit versteckt und die Anwälte wegen ihrer Beweisanträge gleich mit einlocht.
    Die haben nicht wegen ihrer Beweisanträge an sich eins draufgekriegt, sondern weil sie das Verfahren zur Begehung eigener Straftaten benutzt haben. Das waren eben Rechtsanwälte im wahrsten Sinne des Wortes.

    Damals in den RAF-Prozessen sprach man ja gerne von "Linksanwälten"; zum Teil sind diese Gruppen personalidentisch. Komisch ... wer die Menschenwürde anderer partout in den Dreck ziehen will, dem kommt es anscheinend auf die politische Couleur nicht an.

  10. #2780
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    Standard AW: Milstein - Hitler hat den Krieg weder gewollt noch begonnen

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Eben, ich hätte gerne mal die Urteilsbegründung oder eine seriöse (!) Quelle.
    Müsste im Protokoll stehen.

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