Es kommt hinzu, dass Wehrmachtsangehörige, die wehrpflichtig waren, sich dem Dienst nicht entziehen konnten - Man beachte auch das Wirken des furchtbaren Richters Hans Filbinger in Helsingör. -, da der liebe Ausländer A. Hitler dann ihre Angehörigen in Regress nahm. Das nannte sich Sippenhaft.
Von Verbrechen der Wehrmacht kann daher nur dann gesprochen werden, wenn jedem Wehrpflichtigen ein eigenes Wollen an den Verbrechen nachgewiesen werden kann. Richtiger ist es daher von Verbrechen Hitlers und der Wehrmachtsführung zu sprechen. Denn diese Gilde war Berufssoldat. Die wollten das von sich aus, die Wehrpflichtigen jedoch nicht. Sie wurden zum Dienst mit der Waffe gezwungen.