integration bedeutet m.e.
- lernwilligkeit hinsichtlich der umgangs- und geschäftssprachedeutsch
- akzeptanz der wesentlichen verfassungsnormen (gg art. 1 ff und gg art. 20)
- "anständiges betragen", also einhaltung der wesentlichen rechtsnormen
nebenbei bemerkt, gemäß dieser vorstellung wären natürlich auch viele deutsche nicht integriert. aber das ist im prinzip ja nicht neues.


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