Die beiden Luftangriffe der Deutschen Luftwaffe auf Warschau und Rotterdamm 1939 und 40 wurden durch die Haager Landkriegsverordnung als rechtens erklärt, da beide Städte zum Zeitpunkt der Bombadierung als belagert galten und die Luftangriffe in diesem Falle der Unterstützung der belagernden Truppen galt.
Quelle: wer-weiß-was



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