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Mit welchen Recht? - Polen hatte einen gueltigen Grenzvertrag vom 27. Jan. 1926. Wenn Polen auf diesen Vertrag bestand und ihn nicht weiter verhandlen wollte, so war dies seine Sache, die Dtld. so hinzunehmen hatte..
Diese Gebiete gehörten seit Jahrhunderten zu Deutschland, dort wohnten mehrheitlich Deutsche und bei den Volksabstimmungen 1920 stimmten die Leute meist mit über 90% für Deutschland. Wäre Polen an einem konstruktiven Frieden interessiert gewesen, hätte es dieses Territorium freiwillig geräumt und mit dem Reich einen zufriedenstellenden Minderheitenstatus für seine dort lebenden Bürger ausgehandelt - es war aber nicht an einem Frieden interessiert, weil es den anderen Stänkerbruder GB auf seiner Seite glaubte!

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Das ist Stuss - historisch hat man solche Konstruktionen, und viel komplexere, gerade zur Friedenssicherung verwendet. Lies Dir mal die Regelnung bezueglich Nord-Savoyen in der Wiener Kongress-Schlussakte durch oder die Regelungen der Rechte des Dt. Bundes und niederlaendischen Koenigs in Maastrich. Das waren noch vertricktere Regelungen als der Korridor und Danzig; sie waren eindeutig als friedenssichernd gedacht.
Dein bester Witz heute; trennende Grenzziehungen durch Völker hindurch bzw. verfeindete Etnien in einen Staat zwingen soll also friedenssichernd sein - das sichert einzig und allein permanente Konflikte, die man sich immer gern zunutze macht, wenn es wieder Zeit für einen Krieg wird!