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Thema: "Reichseinigung"

  1. #211
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    Standard AW: "Reichseinigung"

    Zitat Zitat von valentin Beitrag anzeigen
    Das habe ich nicht behauptet. Ich schrieb, dass der König vom Parlament abgesetzt werden konnte.
    Auf den Montgelas-Seiten habe ich darüber nichts gefunden. Dafür aber vieles, was den raktionären Charakter der bayer. Konstitution betont.

    Zitat Zitat von valentin Beitrag anzeigen
    Ich schrieb nicht, dass das Parlament durch freie, gleiche und geheime Wahlen gewählt wurde. Solche Wahlen gab es in Bayern (wie auch in Preußen) erst nach dem Ende des ersten Weltkriegs.
    Freie, gleiche und geheime Wahlen gab es bereits 1866 (!) bei den Wahlen zum Parlament des deutschen Zollvereins, und danach bei denen zum Reichstag.

    Zitat Zitat von valentin Beitrag anzeigen
    Die Zusammensetzung des demokratisch gewählten Deutschen Reichstags hatte keine Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Regierung. Von echter Demokratie oder einem Parlamentarismus im Kaiserreich kann also keine Rede sein. Die Politik war von einer ständigen Auseinandersetzung zwischen der Regierung und den Parteien geprägt.
    Was haben wir denn heute? Wenn Wahlen etwas ändern würden wären sie längst verboten. So gut wie alle Bundestagsentscheidungen sind derart gegen die Interessen des Volkes gerichtet, als würden ihm die Parlamentarier dreist ins Gesicht spucken.

    Obendrauf kommt noch die Fremdherrschaft durch EU, Besatzer und vermutl. den ZDJ.

    Danke, auf so eine *Demokratie* kann ich gerne verzichten!

    Zu Julius Jolly:
    Glaubst, ich bin so blöd und seh' nicht, daß er recht hat? Was willst Du dauernd mit Deinen Hinweisen auf die Defizite des Kaiserreichs, wenn die Entrechtung, Ausbeutung und Knechtung des Volkes heute um ein Mehrfaches schlimmer ist?

    Zitat Zitat von valentin Beitrag anzeigen
    So sah die Demokratie im Deutschen Kaiserreich aus. Das Volk durfte Wählen, hatte aber wenig Éinfluss auf die Arbeit der Regierung und keinen Einfluss auf deren Zusammensetzung. Chef im Reich war der Kaiser bzw. der Reichskanzler, der sich nur dem Kaiser gegenüber zu verantworten hatte. Die Regierung selbst bestand aus Beamten, die sich Bismarck bzw. dem Kaise gegenüber zu verantworten hatten.
    Sollen die *Demokraten* doch erst mal die Riesenbalken im Auge des heutigen Grunzgeschwätzes betrachten, bevor sie sich über die Splitter des Kaiserreichs verbreiten.

    Zitat Zitat von valentin Beitrag anzeigen
    Btw: In GB wird die Regierung seit Einführung der konstitutionellen Monarchie im 17. Jhdt. die Regierung direkt vom Volk gewählt.
    Ein weltumspanndes, riesiges Räuber-, Mörder- und Verbrechergroßreich als demokratisches Vorbild zu bezeichnen ist so, als würde man eine syphilisverseuchte Straßenhure als Vorbild enthaltsamen Lebenswandels präsentieren. God save the Queen. Die alte Schlampe hat es nötig!

  2. #212
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    Standard AW: "Reichseinigung"

    Das Kernproblem der Verfassung des Kaiserreichs bestand darin, daß der Reichskanzler vom Kaiser und nicht vom Reichstag ernannt wurde. Auf diese Weise konnte der Kaiser - wenn er wollte - notfalls immer am Reichstag vorbei regieren. Das rächte sich 1914.
    Ich stehe hier, ein Herkules mit Fackeln! Sie sollen lodern, leuchten, knistern und auch knackeln!
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  3. #213
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    Standard AW: "Reichseinigung"

    Zitat Zitat von Mister Ragtime Beitrag anzeigen

    Was haben wir denn heute? Wenn Wahlen etwas ändern würden wären sie längst verboten. So gut wie alle Bundestagsentscheidungen sind derart gegen die Interessen des Volkes gerichtet, als würden ihm die Parlamentarier dreist ins Gesicht spucken.
    Nenn mal einige Beispiele und Alternativen dazu.

  4. #214
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    Standard AW: "Reichseinigung"

    Das Parlament Bayerns
    [Links nur für registrierte Nutzer])

    In der bayerischen Verfassung von 1818 war als Organ der Mitbestimmung die "Ständeversammlung" vorgesehen. Die ursprüngliche Bezeichnung "Nationalrepräsentation" wurde nicht gewählt, da die 1815 verabschiedete Bundesakte nur "landständische Verfassungen" zuließ. Die Ständeversammlung bestand aus

    * der Kammer der Reichsräte und
    * der Kammer der Abgeordneten.

    In der Kammer der Reichsräte saßen die königlichen Prinzen, die obersten staatlichen und kirchlichen Amtsinhaber, die ehemals reichsunmittelbaren Standesherren sowie vom König ernannte Personen.

    In die Kammer der Abgeordneten wurden Vertreter von den wahlberechtigten Gesellschaftsgruppen in getrennten Wahlgängen gewählt. Die Wahl erfolgte teils direkt, teils indirekt durch Wahlmänner. Die Zusammensetzung erfolgt wie folgt:

    * Die adeligen Grundbesitzer mit gutsherrlicher Gerichtsbarkeit wählten ein Achtel der Abgeordneten
    * die Geistlichen ein weiteres Achtel
    * die Städte und Märkte ein Viertel
    * die übrigen Grundbesitzer - unabhängig davon, ob sie adelig waren oder nicht - die verbleibende Hälfte

    Ganz generell war der Grundbesitz die Voraussetzung für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts.
    Die Abgeordneten beider Kammern waren dem Gemeinwohl bzw. ihrem Gewissen verpflichtet. Sie waren damit nicht mehr - wie bei den früheren Landständen - an Aufträge und Weisungen ihrer Wähler gebunden.

    Beide Kammern der Ständeversammlung waren gleichberechtigt; naturgemäß stand die Kammer der Reichsräte eher auf Seiten des Königs.

    Am 4. Februar 1819 wurde die Ständeversammlung mit einer Thronrede des Königs eröffnet. Die neu hinzugekommenen Mitwirkungsrechte waren freilich eingeschränkt: Die Ständeversammlung konnte nur die königlichen Gesetzesvorlagen und Steuerforderungen annehmen oder verwerfen. Das Parlament durfte selbst nicht von sich aus die Gesetzesinitiative ergreifen. Außerdem durften sie zu den königlichen Ministern und ihrer Tätigkeit Stellung beziehen (außer bei Verfassungsbruch) und die Steuerbewilligung mit Bedingungen verknüpfen.

    Das Hauptgewicht der politischen Macht blieb also bei der Krone. Immerhin hatte die Verfassung, obwohl oktroyiert, den Grundcharakter eines Vertrages: Als Gegenleistung für die gewährten Rechte übernahm das Parlament die Haftung für die Staatsschulden. (Der König hurt herum, das Volk bezahlt, MR)

    Im weiteren Verlauf wurde 1881 die geheime und 1906 die direkte Wahl der Abgeordneten eingeführt
    .

    Allerdings berücksichtigte der König erst 1912 mit der Berufung des Ministerpräsidenten Freiher von Hertling die realen Mehrheitsverhältnisse im bayerischen Landtag. Als König Ludwig III. am 2. November 1918 anordnete, zukünftig die Besetzung der Ministerien nur noch nach Abstimmung mit den beiden Kammern der Ständeversammlung erfolgen sollte, war es für eine Reform zu spät. Die Monarchie wurde am 9. November 1918 im Zuge der Novemberrevolution gestürzt und die der Freistaat (dt. für Republik) ausgerufen. Die Kammer der Abgeordneten hatte sich nach hundert Jahren überlebt.

  5. #215
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    Standard AW: "Reichseinigung"

    Zitat Zitat von malnachdenken Beitrag anzeigen
    Nenn mal einige Beispiele und Alternativen dazu.
    Volksabstimmungen.

  6. #216
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    Standard AW: "Reichseinigung"

    Zitat Zitat von Mister Ragtime Beitrag anzeigen
    Volksabstimmungen.
    Wann hat der Bundestag darüber abgestimmt?
    Die Verfassung sieht es nunmal nicht vor. Die Staatsstruktur Deutschlands (Stichwort Föderalismus) eignet sich auch nicht sonderlich dafür. Auf kommunaler und Landesebene sind Volksentscheide schon Gang ung Gäbe.

  7. #217
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    Standard AW: "Reichseinigung"

    Zitat Zitat von Mister Ragtime Beitrag anzeigen
    I

    Auch wenn die Verfassung von 1818 weiterhin eine oktroyierte Verfassung ist, die gemäß dem "monarchischen Prinzip" alle Staatsgewalt beim Landesherren läßt, so legt sie doch mit der Ständeversammlung den Grundstein für die politische Emanzipation des Bürgertums. Aufgabe der Ständeversammlung war: "die Weisheit der Berathung zu verstärken, ohne die Kraft der Regierung zu schwächen."

    - Der König leistet wie die Beamtenschaft einen Schwur auf die Verfassung

    1. Im Reichstag von 1871 hatten die Parteien ebenfalls lediglich beratende Funktion (ich führte dies bereits aus)

    2. Der König leistete einen Schwur auf die Verfassung und konnte bei Verstoß dagegen abgesetzt weden.


    Zitat Zitat von Mister Regtime
    16 Jahre nach der Reichsgründung ist es möglich gewesen, einen Kini abzusetzen.
    1848 hat Ludwig I. nicht nur abgedankt. Weil er entgegen seinem Eid auf die Verfassung nicht mehr imstande war, die Amtsgeschäfte zu führen, wurde er von seiner eigenen Regierung abgesetzt und aus München verbannt.

  8. #218
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    Standard AW: "Reichseinigung"

    Zitat Zitat von Mister Ragtime Beitrag anzeigen
    Was haben wir denn heute? Wenn Wahlen etwas ändern würden wären sie längst verboten. So gut wie alle Bundestagsentscheidungen sind derart gegen die Interessen des Volkes gerichtet, als würden ihm die Parlamentarier dreist ins Gesicht spucken.

    Obendrauf kommt noch die Fremdherrschaft durch EU, Besatzer und vermutl. den ZDJ.

    Danke, auf so eine *Demokratie* kann ich gerne verzichten!
    Zumindest hat das Volk bei den Wahlen die Möglichkeit, sich zwischen verschiedenen Parteien zu entscheiden. Und die Parteien mit dne meisten Stimmen bilden auch die Regierung. Das nennt man Demokratie.

    Zitat Zitat von Mister Regtime
    Zu Julius Jolly:
    Glaubst, ich bin so blöd und seh' nicht, daß er recht hat? Was willst Du dauernd mit Deinen Hinweisen auf die Defizite des Kaiserreichs, wenn die Entrechtung, Ausbeutung und Knechtung des Volkes heute um ein Mehrfaches schlimmer ist?
    Eine Regierung, die nicht vom Volk gewählt wird, nähert sich haarscharf einer Diktatur. Ob die von einem Kaiser oder einem Kanzler ausgeht, ist zweitrangig.

    Die Regierung der Bundesrepublik wird vom Volk gewählt. Tut mir leid, dass dein politischer Wille nicht mit dem der Mehrheit übereinstimmt. Ist bei mir übrigens auch so.

  9. #219
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    Standard AW: "Reichseinigung"

    Zitat Zitat von malnachdenken Beitrag anzeigen
    Es waren aber nicht die preußischen Tugenden, die KZs Wirklichkeit werden ließen.
    Andere Faktoren haben da viel mehr mit zu tun.
    Valentin hat ja dazu schon was geschrieben. Desweiteren sei zu bemerken, daß
    a) der Alldeutsche Verein eine preussische Erfindung war ( die sich ja allzugerne auf die preussischen Tugenden berief )
    b ) die Errichtung von Arbeitslagern jeglicher Art bei nicht demokratisch erprobten Nationen am häufigsten vorkommen - und die Preussen waren keine Demokratieförderer.

    Boandlgroama
    Es lebe der Zentralfriedhof.

  10. #220
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    Standard AW: "Reichseinigung"

    Zitat Zitat von valentin Beitrag anzeigen
    1848 hat Ludwig I. nicht nur abgedankt. Weil er entgegen seinem Eid auf die Verfassung nicht mehr imstande war, die Amtsgeschäfte zu führen, wurde er von seiner eigenen Regierung abgesetzt und aus München verbannt.
    Hervorzuheben, daß er sich gegen sein Volk richtete. Er wollte zurück in den Absolutismus.

    Boandlgroama
    Es lebe der Zentralfriedhof.

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