Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
Ich habe mich nur der gängigen Narrative "bedient": Was den Ukrainekrieg betrifft, so ist es dort ein durch die UN-Versammlung festgestellter, völkerrechtswidriger Angriffskrieg.

Und im Falle Venezuelas sollten wir die weiteren UN-Beschlüsse der UN-Vollversammlung abwarten. Wenn diese ebenfalls feststellt, dass es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt, dann ist das so.

Aber, direkt gefragt: Glaubst du selbst, dass sich bei dieser Aktion um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelte? Völkerrechtswidrig: mag durchaus sein. Aber Angriffskrieg: nie im Leben!
Hier, Du magst doch KI-Anworten:
Kurzantwort: Meist ja – mindestens quasi ein Angriffskrieg.
Juristisch präzise hängt es vom Ausmaß ab, aber die Schwelle ist sehr niedrig.








Die saubere völkerrechtliche Einordnung






1️⃣
Gewaltanwendung – immer




Die Entführung eines Staatsoberhaupts durch einen anderen Staat ist immer:



  • eine völkerrechtswidrige Gewaltanwendung
  • ein Verstoß gegen Art. 2(4) UN-Charta (Gewaltverbot)





👉 Darüber gibt es praktisch keinen Streit.








2️⃣
Angriffskrieg? → oft ja, manchmal „darunter“




Völkerrechtlich unterscheidet man:
Kategorie
Bewertung
Klassischer Angriffskrieg (Invasion, Bombardierung) eindeutig
Gezielte Gewaltaktion mit hoher Intensität (z. B. Entführung des Staatsoberhaupts) kann Angriff sein
Verdeckte Spezialoperation evtl. „unterhalb der Kriegsschwelle“
ABER:
Ein Staatsoberhaupt ist das personifizierte Organ des Staates.
Ihn zu entführen heißt faktisch:


direkt in die Existenz und Funktionsfähigkeit des Staates einzugreifen


Deshalb sagen viele Völkerrechtler:
➡️ funktionales Äquivalent eines bewaffneten Angriffs








3️⃣
Konsequenz: Selbstverteidigungsrecht




Wird ein Staatsoberhaupt entführt, kann der betroffene Staat:



  • sich auf Art. 51 UN-Charta (Selbstverteidigung) berufen
  • militärische Gegenmaßnahmen rechtfertigen





Das ist entscheidend:


Wenn Selbstverteidigung zulässig ist,
dann war es ein bewaffneter Angriff.








4️⃣ Warum Staaten trotzdem oft „kein Krieg“ sagen




Aus Realpolitik:



  • Eskalationsvermeidung
  • Gesichtsverlust verhindern
  • Diplomatische Spielräume offenhalten





➡️ Politisch heruntergespielt,
➡️ rechtlich extrem schwerwiegend.








🎯 Klare Antwort




Ja – die Entführung eines Staatsoberhaupts kann völkerrechtlich als Angriffskrieg gelten.
Mindestens aber als bewaffneter Angriff, der Selbstverteidigung auslöst.


In der Praxis:



  • rechtlich: Angriff
  • politisch: oft als „Spezialoperation“ kaschiert