Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
Äh, nein - oder besser gesagt - wie in Deutschland üblich - Jein

Während ja einem GKV-.Versicherten die Beiträge in die GKV automatisch von der Deutschen Rentenversicherung, jeweils hälftig, abgeführt werden muss man als freiwillig oder Privatversicherter den Teil, welche die Deutsche Rentenversicherung bei einem GKV-Versicherten automatisch abführt, beantragen. Du bekommst also nur "auf dem Papier" mehr.

Ist ja nicht anders geregelt als im "normalen" Arbeitsleben (sofer Angestelltenverhältnis) - dort zahlt der Arbeitgeber ja auch einen Zuschuss, wenn Du eine freiwillige oder private Krankenversicherung hast.

So mein Kenntnisstand - hat sich da was geändert?
Nein, so ist es nicht.

Man bekommt auf die Rente obendrauf einen Zuschuß zur PKV oder zur freiwilligen Versicherung in der GKV.
Natürlich deckt der Zuschuß nicht die tatsächlichen Beiträge ab, aber immerhin etwas.