Äh, nein - oder besser gesagt - wie in Deutschland üblich - Jein
Während ja einem GKV-.Versicherten die Beiträge in die GKV automatisch von der Deutschen Rentenversicherung, jeweils hälftig, abgeführt werden muss man als freiwillig oder Privatversicherter den Teil, welche die Deutsche Rentenversicherung bei einem GKV-Versicherten automatisch abführt, beantragen. Du bekommst also nur "auf dem Papier" mehr.
Ist ja nicht anders geregelt als im "normalen" Arbeitsleben (sofer Angestelltenverhältnis) - dort zahlt der Arbeitgeber ja auch einen Zuschuss, wenn Du eine freiwillige oder private Krankenversicherung hast.
So mein Kenntnisstand - hat sich da was geändert?





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