Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
Finde ich schon sensationell, dass du bei der Fremdenlegion warst.
Mach eine Disco oder ein Puff auf, dann kannst du sogar jedes WE bei dir in Frankfurt Krieg spielen. Glaubste nicht....ich könnte viel erzählen.... abgeschlagene Flaschen, Messer, Pistole, Schlagring, aber ich bin besser still. Hier mein alter Freund Fips....

Zitat Zitat von Justiziar Beitrag anzeigen
Es ginge auch Anders. Man müsste nur durchgreifen. Als fast 40 ( !!!) Migranten Hell-Angels Rocker die Disko Katana im Frankfurter Bahnhogsgebiet- also im direkten Einsatzgebier von @autochthon - stürmten und den Türsteher zusammen geschlagen haben, hat damal der deutsche, entschlossene, kampferprobte, wehrhafte und verteidigungswillige Club-Betreiber Jürgen " Fips " F. - surprise, surprise- nicht Sozialarbeiter @autochthon oder die deutsche Schnulli-polizei angerufen. Nein, nein, er hat sich notgewehrt. Und wie.

Der fast 50-Jährige hat sich alleine zuerst mit seinen Kampfsport-Fähigkeiten
not- gewehrt und zuletzt​ fünf Mann mit exakt 5 gezielten Schüssen nieder geschossen, und der Rest der angeblich todesmutigen Helden ist schreiend weg gelaufen. Und er musste nicht mal seine in diesen Kreisen übliche Pump-gun zum Einsatz bringen. Nein, die kamen natürlich zu ihm nie wieder. Von wegen wir wissen wo dein Haus wohnt....Dafür kam er natürlich vor Gericht.

Jürgen F., der zur Sache selber nichts sagte, sondern seinen Anwalt argumentieren liess, wurde wegen Notwehr natürlich frei gesprochen- also anders wie hier immer zu lesen ist- aber wegen unerlaubtem WaffenBesitzes ( Pistole W P 1, geladene und schussbereite Pumgun, Munition und falsche Ausweise ) im vierten Wiederholungsfall !!!!! zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Den zigten Freispruch wegen Notwehr. Für den vierten Fall unerlaubten Waffenbesitz läppische Bewährung.

Im Urteil hat der Richter ausgeführt, die Standard- Einlassung des Angeklagten, er habe die Waffen in seinem Lokal " neulich gefunden "- die er in den früheren Fällen mehrfach vorgebracht hat- kann zwar nicht widerlegt werden , aber er hätte sie längst abgeben müssen .

Woher der kampferfahrene und schusssichere Angeklagte, der noch nie einen WS oder mindestens eine WBK hatte, nie im Schützenverein , nicht mal bei der BW war, seine überragenden Schiesskenntnisse hatte, wurde gar nicht thematisiert.