User in diesem Thread gebannt : autochthon |


Soldaten dürfen im Postenbereich nicht die Waffe auf einen Kameraden richten, da dies gegen die Kameradschaftspflicht verstoße und zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen kann.
So jedenfalls bei der Bundeswehr. Bei der NVA durfte man das wohl ohne Konsequenzen. Einige waren und sind immer noch Stolz darauf.
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Du liest genau richtig, wie ich mich verteidige, wenn ich persönlich angegriffen werde und dann vom Wir schreibe, wenn es um meinen Berufsstand geht.
Dieses Wir-Gefühl hast du dein ganzes Leben nicht gehabt, stimmt‘s? Wie auch - als Renitenzling ist man in seiner Bockigheit und Sturheit auch stets allein und immer sind die anderen daran schuld…
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