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Thema: Russland

  1. #19911
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von Isegrins Beitrag anzeigen
    Nö, ging ja zwischendurch sporadisch.

    Screenshoot von mir:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    LG
    Ise
    Die Forensoftware scheint ein uraltes PHP-CGI-Script zu sein, das ggf. nicht mehr kompatibel mit einem Update der PHP-Version ist.

    ---
    „Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg“ 3. Esra, 4, 41

  2. #19912
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Die Forensoftware scheint ein uraltes PHP-CGI-Script zu sein, das ggf. nicht mehr kompatibel mit einem Update der PHP-Version ist.

    ---

    Vorläufig Danke, habe ihn per Mail kontaktiert, mal sehen, ob Antwort folgt.

    Was mir neulich aufgefallen ist (für Betreiber und Nutzer vlt. nützlich):

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    LG
    Ise

  3. #19913
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von Schloss Beitrag anzeigen


    Der "deutsche" Außenminister, der geschworen hat, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden...
    Unfassbar, was dieser Mann da vonsich gibt. Der gehört aus diesem Amt entfernt!
    __________________

    Zahme Vögel singen Dir ein Lied von Freiheit
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  4. #19914
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Unfassbar, was dieser Mann da von sich gibt. Der gehört aus diesem Amt entfernt!
    Was denkst Du, wie er in das Amt gekommen ist?

    Das sind Voraussetzungen!

    Wie bei Barbock oder Habeck!

    Die sind alle kriminell.
    Aber Du kannst sie nicht bestrafen.
    Jeder Richter wird sie frei sprechen (müssen).

    § 129
    Bildung krimineller Vereinigungen



    (1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. 2Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

    (2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.

    (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,


    1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
    2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
    3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ [Links nur für registrierte Nutzer] bis [Links nur für registrierte Nutzer] betreffen.
    (4) Der Versuch, eine in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
    (5) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern der Vereinigung gehört. 3In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet ist, in § [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, b, d bis f und h bis o, Nummer 2 bis 8 und 10 der Strafprozessordnung genannte Straftaten mit Ausnahme der in § [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h der Strafprozessordnung genannten Straftaten nach den §§ [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] des Strafgesetzbuches zu begehen.
    (6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 4 absehen.
    (7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter
    1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder
    2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;
    erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.

    Quelle:

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    LG
    Ise

  5. #19915
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von Isegrins Beitrag anzeigen
    Was denkst Du, wie er in das Amt gekommen ist?

    Das sind Voraussetzungen!

    Wie bei Barbock oder Habeck!

    Die sind alle kriminell.
    Aber Du kannst sie nicht bestrafen.
    Jeder Richter wird sie frei sprechen (müssen).

    § 129
    Bildung krimineller Vereinigungen



    (1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. 2Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

    (2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.

    (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,


    1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
    2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
    3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ [Links nur für registrierte Nutzer] bis [Links nur für registrierte Nutzer] betreffen.
    (4) Der Versuch, eine in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
    (5) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern der Vereinigung gehört. 3In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet ist, in § [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, b, d bis f und h bis o, Nummer 2 bis 8 und 10 der Strafprozessordnung genannte Straftaten mit Ausnahme der in § [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h der Strafprozessordnung genannten Straftaten nach den §§ [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] des Strafgesetzbuches zu begehen.
    (6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 4 absehen.
    (7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter
    1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder
    2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;
    erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.

    Quelle:

    [Links nur für registrierte Nutzer]


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  6. #19916
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
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    Grundgesetzlich abgesichert.

    Samt Insassen und Bezahlung.

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  7. #19917
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Anders. Nach meiner Auffassung bist du, obwohl du dich Dr Mittendrin nennst, definitiv kein Akademiker. Du hast nicht annähernd die Eloquenz und auch nicht den Bildungshintergrund, den man von einem Akademiker erwarten darf.
    Unser Doktor hat immerhin erkannt, das Deutschland bald untergeht. Daher plant er seit 10 Jahren nach Russland auszuwandern. Er hat zudem erkannt, das Geld bald abgeschafft wird, und daher hat er heute schon keines. Und er hofft und wünscht sich, dass Immobilien bald wertlos sind und enteignet werden. Daher hat der Immobilien-Experte- [Links nur für registrierte Nutzer] bereits heute weder eigenes Haus oder gemietete Wohnung, er ist ja nicht doof und zahlt Miete, sondern wohnt im 15-qm Wohnwagen-Verschlag ohne Dusche und WC auf 20 qm Hasenstall. Nicht im 100.000 € Wohnmobil am idyllischen Starnberger See, sondern als Wild-Camper neben der Autobah in München-Hasenbergel, vergleichbar Duisburg-Marxloh.
    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Ach schau du lernst noch was von Dr Mittendrin. Meine Eloquenz reichte immer so weit andere aufs Glatteis zu führen, oder wie Nathan mal sagt " Minenleger " Du Besserwisser solltest wissen, Generale und Generäle, es sind beide Schreibweisen richtig.
    Stimmt, von Dr. Mittendrin kann man echt viel lernen. Vor allem wie man es nicht macht. Danke dafür.

  8. #19918
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Und wieder lautet die Antwort: nein.

    Es handelt sich bei dieser Meinung nicht lediglich um eine "andere" Ansicht, nein. Es ist eine auf der Einschätzung sämtlicher Menschenrechtsorganisation, Hilfsorganisationen wie Rotes Kreuz, Roter Halbmond etc und sämtlicher Instanzen und Experten der Vereinten Nationen, der Europäischen Union sowie, nach Abstimmung, der Mehrheit der in der UN-Vollversammlung vertretenen Nationen.

    Das Narrativ des Genozides, des systematisch geplanten Völkermords, wird nur durch Russland, seine Handvoll Vasallen und die parlamentarische Vertretung der Russischen Föderation im Deutschen Bundestag, der AfD, vertreten. Und selbstverständlich auch von den hiesigen Betarussen...

    Ich bin es leid, diese Thematik hierzuforum geradezu gebetsmühlenartig vorzutragen. Soll doch jeder bei seiner Meinung bleiben!

    Nichts, absolut nicht, rechtfertigte den völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine. Auch nicht die stets wiederkehrenden "Strohmann"-Argumente, was denn die bösen Amis so alles auf ihrer "Einmarsch"-Agenda stehen haben.

    Auch die Amis haben sich allzu oft über das Völkerrecht hinweggesetzt. Aber DAS ist doch nicht der Legitimationsgrund für Russland!



    Du solltest besser mal immer erst die Posts Anderer GENAU lesen.

    siehe dazu:


    "Das macht es zwar für Russland nicht besser, aber zeigt das Messen mit zweierlei Mass des "Westens" auf."



    Wenn man schon sich über völkerrechtswidrige Überfälle aufregt, dann sollte man peinlichst genau aufpassen,
    das man da nicht selber einen Keller voller Leichen hat,.........sonst ist es nur Scheinheiligkeit und Propaganda
    und man ist nur Eines............................................. .................................................. .......unglaubwürdig!

  9. #19919
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von Justiziar Beitrag anzeigen
    Unser Doktor hat immerhin erkannt, das Deutschland bald untergeht. Daher plant er seit 10 Jahren nach Russland auszuwandern. Er hat zudem erkannt, das Geld bald abgeschafft wird, und daher hat er heute schon keines. Und er hofft und wünscht sich, dass Immobilien bald wertlos sind und enteignet werden. Daher hat das Cleverle bereits heute weder Haus oder Wohnung, er ist ja nicht doof und zahlt Miete, sondern wohnt im 15-qm Wohnwagen-Verschlag ohne Dusche und WC auf 20 qm Hasenstall. Nicht im 100.000 € Wohnmobil am idyllischen Starnberger See, sondern neben der Autobah in München-Hasenbergel, vergleichbar Duisburg-Marxloh.
    Stimmt, von Dr. Mittendrin kann man echt viel lernen. Vor allem wie man es nicht macht. Danke dafür.

    Als Justiziar müsstest Du ja die 3 Hauptgründe, welche zu einer Verurteilung führen, kennen.

    Ergänze bitte die beiden Anderen:


    1. Es muss ein Schaden entstanden sein

    2.

    3.

  10. #19920
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von Isegrins Beitrag anzeigen
    Grundgesetzlich abgesichert.

    Samt Insassen und Bezahlung.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    LG
    Ise
    Steht der 120 noch immer genau so im GG?

    Grad nachgeschaut. Tatsächlich! Krass. Somit ist die BRD nach wie vor ein Besatzerkonstrukt und keinesfalls ein souveräner Staat.
    __________________

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