Der Artikel 133 scheint noch interessant zu sein. Leider ist er nicht eindeutig ausgedrückt. Meint er Donesk etc. wären autonom?
Artikel 133. Das System der administrativ-territorialen Gliederung der Ukraine besteht aus der Autonomen Republik Krim, Gebieten, Kreisen, Städten, Stadtbezirken, Siedlungen und Dörfern.Die Ukraine besteht aus der Autonomen Republik Krim, den Gebieten Winnizia, Wolhynien, Dnjepropetrowsk, Donezk, Schitomir, Transkarpatien, Saporischja, Iwano-Frankowsk (Stanislau), Kiew, Kirowgrad, Lugansk, Lemberg, Nikolajew, Odessa, Poltawa, Rowno, Sumi, Tarnopol, Charkow, Cherson; Chmelnizkij, Tscherkasi, Tschernowitz, Tschernigow und den Städten Kiew und Sewastopol.
Die Städte Kiew und Sewastopol haben einen besonderen durch Gesetz bestimmten Status.
Geändert von Ennea Silvio P. (20.10.2025 um 17:04 Uhr)
(könnte immer möglich sein!)
Ich habe nicht das Gegenteil behauptet. Da muß man schon bei der Wahrheit bleiben!
Hat der Kreml nicht u.a. gesagt das er die Ukraine entnazifizieren will?
Und nein, am eigenen Volk ist Putin wie auch anderen Aggressoren nichts gelegen. Ein Vorwand der immer mal aufs Tablett kommt.
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"Nach der Wahrheit ist vor dem Faschismus, und Trump war unser 'Nach-Wahrheit-Präsident'" Timothy Snyder
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