User in diesem Thread gebannt : phantomias


+ Auf Thema antworten
Seite 108 von 167 ErsteErste ... 8 58 98 104 105 106 107 108 109 110 111 112 118 158 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1.071 bis 1.080 von 1669

Thema: Rechter Influencer in den USA niedergeschossen

  1. #1071
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
    Registriert seit
    26.09.2013
    Ort
    Mitteldeutschland
    Beiträge
    56.886

    Standard AW: Rechter Influencer in den USA niedergeschossen

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Kannst du das "auffällige Auftreten" erklären?
    Laut, schrill, hyperaktiv, penetrant, übergriffig…
    __________________

    Zahme Vögel singen Dir ein Lied von Freiheit
    Freie Vögel fliegen!

  2. #1072
    GESPERRT
    Registriert seit
    26.12.2013
    Ort
    Frankfurt/Main
    Beiträge
    62.455

    Standard AW: Rechter Influencer in den USA niedergeschossen

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    Na, die teilweise sehr uebertriebene Aufmachung, damit es ja jeder in der Badstrasse bei mir sehen kann.

    Unter all den Muslimen und Arabern sticht da ein Transenwesen schon raus, was dann echt schraeg auf mich wirkt. Ich lebe schliesslich hier in Little Damaskus im Orient.

    Oftmals erkenne ich dann bei den Transen doch noch die maennlichen Bewegungsablaeufe. Kleidung, Schminke und Bewegung passen da nicht ganz zusammen.
    Transvestiten haben eine sehr übertriebene Aufmachung und haben männliche Bewegungsabläufe. Mach Sachen. Ja. Potentielle Killer. Gefährlich.

  3. #1073
    Verschwörungstheoretiker Benutzerbild von Nicht Sicher
    Registriert seit
    17.09.2011
    Ort
    Bananen Republik Deutschland
    Beiträge
    14.071

    Standard AW: Rechter Influencer in den USA niedergeschossen

    Das politisch korrekte Narrativ ist vorerst offensichtlich: Er war ein Republikaner und Rechter, so die Propaganda der Globalisten und ihrer nützlichen NPCs. Mancher behauptet sogar, bei TikTok im Kommentarbereich gelesen, er sei ein "Ultrarechter", wobei man bei dieser infantilen Idiotensprache eh sofort weiß, dass man es mit einem geistig Behinderten zu tun hat. Auch die "Chefin" der Linkspartei lügt dummdreist im Fernsehen, dass er ein Rechter sei, weil er aus einer Republikaner-Familie stammt. Das ist unterm Strich auch die ganze Begründung, warum er ein Rechter sein soll. So eine intellektuelle Sippenhaft, die man als Mitläufer ohne eigene Meinung auf andere projiziert.

    Man merkt hier den Zwiespalt, in dem sich der globalistische Abschaum befindet, dass man so einen offensichtlichen Unsinn fabriziert. Auf der einen Seite findet man diesen Mord ganz toll, man darf es aber zumindest derzeit noch nicht so direkt zeigen wie man gerne will, vor allem nach dem dieser Mord so hohe Wellen schlägt. Auch deswegen kann man es derzeit noch nicht einfach so unter den Teppich kehren. Was tut der westliche Herrenmensch also? Richtig: Er lügt um so dreister und betreibt neudeutsch "Gaslighting", jubelt also diesen Mord der Gegenseite zu.
    "Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen [...] sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst" - BMI
    "Der Westen ist das Imperium der Lügen" - Putin
    “Niemand ist mehr Sklave, als der sich für frei hält, ohne es zu sein." - Goethe

  4. #1074
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
    Registriert seit
    10.12.2009
    Beiträge
    47.713

    Standard AW: Rechter Influencer in den USA niedergeschossen

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    ABAS Tagesbeitrag 5







    Die direkt nach dem Attentat veroeffentlichen Fahndungsfotos der Videoueberwachung haben mehr Aehnlichkeit mit dem transexuellen Lebenspartner Lance Twiggs als mit dem tatverdaechtigen Tyler Robinson. Im Zuge der weiteren Ermittlungen muss daher geklaert werden ob Lance Twiggs der tatsaechliche Taeter war und Tyler Robinson seinen transsexuellen Lebenspartner aus Liebe schuetzt.

    Ausserdem kommt es nicht selten vor, das Tatverdaechtigen sich gegenseitig der Tat bezichtigen, ein Nichttaeter die Tat des Taeters zum Schutz des Taeters eingesteht oder sogar beide die Tat eingestehen. Dadurch werden die Ermittlung und Beweisfuehrung nicht nur verzoegert sondern erheblich erschwert.
    Langsam kommen mir auch Zweifel, ob das Tyler gewesen ist ?

    Zumal die Nachbarin von Tyler und andere Personen dem Tyler die Tat wohl niemals zugetraut haben.

    Hier die Nachbarin. Sie konnte den Tyler auf den Fotos auch nicht erkennen:

    'He never caused any problems': Tyler Robinson's neighbor talks about his upbringing and school life

    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

  5. #1075
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
    Registriert seit
    27.09.2009
    Ort
    Hamburgum
    Beiträge
    72.235

    Standard AW: Rechter Influencer in den USA niedergeschossen

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    Ich finde den Fall auch unter menschlichen Aspekten super interessant, weil er sich halt im Transenmilieu abspielt.

    Bei mir im Kiez gibt es auch einige schraege Transen, die schon sehr auffaellig in ihrem Auftreten sind.
    ABAS Tagesbeitrag 6 und damit fuer heute der letzte

    Die Anzahl der sexuelle Abartigen in Berlin und anderen Metropolstaedten der BRD wird noch durch die Anzahl sexuell Abartiger erhoeht, welche eine Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung bekommen bzw. die ein Abschiebeverbot rechtlich verhindern konnten, weil sie in ihrem Herkunftsland eine geschlechtsspezifische Gewalterfahrung mit physischen oder psychischen Auswirkungen " erlitten " haben.

    Gewaltschutz und Flucht:
Geschlechtsspezifische Gewalt als Asylgrund und im Asylverfahren (Auszug)

    1. Inwiefern kann geschlechtsspezifische Gewalt als Anerkennungsgrund des Asylantrags bzw. als Abschiebeverbot/ Härtefall geltend gemacht werden?

    Geschlechtsspezifische Gewalt kann im Fluchtkontext in unterschiedlichen Situationen stattfinden, was zu jeweils sehr unterschiedlicher Berücksichtigung im Asylverfahren in Deutschland führt:

    Geschlechtsspezifische Verfolgung im Herkunftsland

    Zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus kann nur erlittene Gewalt oder geschlechtsspezifische Verfolgung im Herkunftsland führen. Denn „ein Flüchtling“ ist laut dem Wortlaut der Genfer Flüchtlingskonvention

    eine Person, die sich „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer ‚Rasse‘[1], Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.“

    Es geht also um eine Verfolgung im Herkunftsland. Unter Verfolgung werden auch Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gefasst.

    Die Verfolgung aufgrund des Geschlechts wurde im Laufe der Auslegung und weiteren Konkretisierung der Verfolgungsgründe der Genfer Flüchtlingskonvention dem Verfolgungsgrund der „Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“ zugeordnet.

    Zunächst stand dabei die Verfolgung von Frauen aufgrund genderspezifischer Merkmale im Fokus. Zur flüchtlingsrelevanten geschlechtsspezifischen Verfolgung gehört an erster Stelle die ausgeübte sexualisierte Gewalt durch Angehörige staatlicher Strukturen in Ausübung ihrer Staatsgewalt im Herkunftsland (u.a. Folter, Vergewaltigung in Polizeihaft oder im Gefängnis). Außerdem gehören hierher Verfolgungsmaßnahmen des Staates gegen Frauen, die allein an das Geschlecht anknüpfen.

    Hierzu gehören u.a. etwa die Genitalbeschneidung, Zwangsverheiratung, die Gefahr wegen vermeintlicher ‚westlicher Prägung der Frauen‘[2]. Geht die Verfolgung nicht von Angehörigen der staatlichen Strukturen selber aus, sondern von Ehemännern, Nachbarn, anderen Personen aus der Gemeinschaft etc., muss neben der Feststellung der Erheblichkeit der Verfolgung in einem zweiten Schritt festgestellt werden, dass der Staat und seine Organe nicht willens oder nicht in der Lage sind, vor dieser Verfolgung zu schützen.

    Die Rechtsprechung ist allerdings uneinheitlich. So kommen die Gerichte z.B. bei Zwangsverheiratung von der Feststellung eines Abschiebehindernisses bis zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu allen möglichen, sehr unterschiedlichen Entscheidungsabstufungen. Wichtig für von Verfolgung Betroffene ist, dass die Feststellung von Flüchtlingsschutz oder Abschiebehindernissen grundsätzlich eine individuelle Einzelfallentscheidung ist und grobe Verallgemeinerungen nicht möglich sind.

    Auch wenn es z.B. die Rechtsprechung gibt, welche die ‚starke Verwestlichung‘ [3] einer Frau aus einem Land wie Afghanistan als eine Verfolgungsgefahr erkennt, gilt dies zum einen nicht für alle Gerichte, und kommt es zum anderen abermals auf die Bewertung des Einzelfalls an.

    Ebenfalls unter das Verfolgungsmerkmal „Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“ gehört inzwischen unstreitig die Verfolgung von LSBTIQ* aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität.

    Geschlechtsspezifische Gewalt auf der Flucht/ im Aufnahmestaat

    Geschlechtsspezifische Verfolgung auf der Flucht oder im Aufnahmestaat hingegen kann nicht zur Flüchtlingsanerkennung führen. Sie kann aber, wenn sie zu einer starken physischen und/oder psychischen Verletzung der betroffenen Person führt, die ein (Über)Leben im Herkunftsland unmöglich macht, dazu führen, dass ein Abschiebeverbot festzustellen ist und der betroffenen Person eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

    2. Welche besonderen Möglichkeiten haben Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt während des Asylverfahrens?

    Im Falle geschlechtsspezifischer Verfolgung kann die schutzsuchende Person verlangen, von einer besonders geschulten bzw. sensibilisierten Person angehört zu werden. Es gibt beim BAMF so genannte Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung. Darüber hinaus können Frauen und in der Regel auch LSBTIQ* z.B. darauf bestehen, dass eine weibliche Person die Anhörung durchführt und auch Frauen als Sprachmittlerinnen hinzugezogen werden, weil die Person nicht im Beisein von Männern über das ihr Widerfahrene sprechen kann.

    Im besten Fall beantragt die schutzsuchende Person dies – ggf. mit Unterstützung einer Beratungsstelle oder einem*r Anwält*in – schon vor der Anhörung, sodass an dem konkreten Termin alle vorbereitet sind. Regelmäßig sollten aber auch im Fall, dass dies nicht geschehen ist, die Mitarbeiter*innen des BAMF die betroffene Person auch noch in der Anhörung fragen, ob es für sie in Ordnung ist, dass das Interview von einem Cis-Mann geführt wird, oder ob sie lieber eine Anhörer*in möchte.

    Ergänzend können immer auch (Fach-)Stellungnahmen von Beratungsstellen zur Unterstützung des Vorbringens erlebter geschlechtsspezifischer Gewalt beim BAMF vorgelegt werden. Diese ersetzen aber nicht das persönliche Vorbringen der antragstellenden Person. Es kommt nur ganz selten und in besonderen Ausnahmefällen vor, dass aufgrund einer Stellungnahme, in der eine extreme Vulnerabilität der Person mitgeteilt wird, auf die persönliche Anhörung verzichtet wird.

    Wichtig ist, dass auch bei umfangreichen Stellungnahmen der schutzsuchenden Person klar sein muss, dass dies ihren Vortrag nicht ersetzt und sie möglicherweise alles noch einmal erzählen muss, selbst wenn ihre Geschichte dem Bundesamt schon mit der Stellungnahme zugeschickt wurde.

    ...



    Fußnoten

    [1] Der Begriff Rasse wird hier verwendet, da er in Gesetzestexten genutzt wird. Zur Kritik daran siehe zum Beispiel: [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer]

    [2] Der Begriff ist von der Rechtssprechung geprägt.

    [3] Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 21.09.2015, - 9 LB 20/14; Urteil des VG München vom 14.08.2007 - M 23 K 07.50455; Urteil des Asylgerichtshof Österreich vom 09.03.2012, Az: C2 422385-1/2011/8E


    [Links nur für registrierte Nutzer]
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, MANFREDM, observator, Optimist, phantomias, schlaufix, Virtuel

  6. #1076
    Mitglied Benutzerbild von erselber
    Registriert seit
    28.03.2018
    Ort
    Absurdistan
    Beiträge
    7.793

    Standard AW: Rechter Influencer in den USA niedergeschossen

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    Langsam kommen mir auch Zweifel, ob das Tyler gewesen ist ?

    Zumal die Nachbarin von Tyler und andere Personen dem Tyler die Tat wohl niemals zugetraut haben.

    Hier die Nachbarin. Sie konnte den Tyler auf den Fotos auch nicht erkennen:

    'He never caused any problems': Tyler Robinson's neighbor talks about his upbringing and school life





    Nun die Dienste der „Deep State“ werden/wird es schon richten, arrangieren, dass er/sie/es nicht mehr aussagen kann wer das in Wahrheit gewesen ist.


    Und wenn Beide das Schicksal erleiden muss, wird.

  7. #1077
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
    Registriert seit
    10.12.2009
    Beiträge
    47.713

    Standard AW: Rechter Influencer in den USA niedergeschossen

    Zitat Zitat von Nicht Sicher Beitrag anzeigen
    Das politisch korrekte Narrativ ist vorerst offensichtlich: Er war ein Republikaner und Rechter, so die Propaganda der Globalisten und ihrer nützlichen NPCs. Mancher behauptet sogar, bei TikTok im Kommentarbereich gelesen, er sei ein "Ultrarechter", wobei man bei dieser infantilen Idiotensprache eh sofort weiß, dass man es mit einem geistig Behinderten zu tun hat. Auch die "Chefin" der Linkspartei lügt dummdreist im Fernsehen, dass er ein Rechter sei, weil er aus einer Republikaner-Familie stammt. Das ist unterm Strich auch die ganze Begründung, warum er ein Rechter sein soll. So eine intellektuelle Sippenhaft, die man als Mitläufer ohne eigene Meinung auf andere projiziert.

    Man merkt hier den Zwiespalt, in dem sich der globalistische Abschaum befindet, dass man so einen offensichtlichen Unsinn fabriziert. Auf der einen Seite findet man diesen Mord ganz toll, man darf es aber zumindest derzeit noch nicht so direkt zeigen wie man gerne will, vor allem nach dem dieser Mord so hohe Wellen schlägt. Auch deswegen kann man es derzeit noch nicht einfach so unter den Teppich kehren. Was tut der westliche Herrenmensch also? Richtig: Er lügt um so dreister und betreibt neudeutsch "Gaslighting", jubelt also diesen Mord der Gegenseite zu.
    Charlie Kirk hattte als patriotischer Konservativer nur von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht.

    Linkswoke Neofaschisten, die diesen Mord gutheissen und rechtfertigen, sind das Allerletzte und Abschaum fuer mich.
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

  8. #1078
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
    Registriert seit
    10.12.2009
    Beiträge
    47.713

    Standard AW: Rechter Influencer in den USA niedergeschossen

    Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
    Nun die Dienste der „Deep State“ werden/wird es schon richten, arrangieren, dass er/sie/es nicht mehr aussagen kann wer das in Wahrheit gewesen ist.


    Und wenn Beide das Schicksal erleiden muss, wird.
    Wer auch der Taeter gewesen sein mag, dieser hatte mit Charlie Kirks einen liebenden und fuersorglichen Familienvater hinterruecks und hinterlistig umgebracht.

    In den Staatsgefaengnissen von Utah sind solche Moerder bei anderen Haeftlingen nicht gerade hoch im Kurs, um es mal milde auszudruecken.

    Auch unter Haeftlingen gibt es einen Wertekodex, den man besser im Knast beachten sollte.
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

  9. #1079
    Mitglied Benutzerbild von erselber
    Registriert seit
    28.03.2018
    Ort
    Absurdistan
    Beiträge
    7.793

    Standard AW: Rechter Influencer in den USA niedergeschossen

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    Wer auch der Taeter gewesen sein mag, dieser hatte mit Charlie Kirks einen liebenden und fuersorglichen Familienvater hinterruecks und hinterlistig umgebracht.

    In den Staatsgefaengnissen von Utah sind solche Moerder bei anderen Haeftlingen nicht gerade hoch im Kurs, um es mal milde auszusprechen.

    Auch unter Haeftlingen gibt es einen Wertekodex, den man besser im Knast beachten sollte.




    Ich denke soweit wird/werden er/sie/es gar nicht erst kommen.

  10. #1080
    Mitglied Benutzerbild von ich58
    Registriert seit
    08.09.2014
    Ort
    Unterwegs
    Beiträge
    13.020

    Standard AW: Rechter Influencer in den USA niedergeschossen

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Dann kann Putin ja nicht so "verjudet" sein, wie du oft erzählst, denn er entmachte wichtige Oligarchen und erhöhte den Lebensstandard der Russen nach der Jelzin-Ära.

    ---
    Die Oligarchen sind unter Gorbatschow und Jelzin zu ihrem, besser zu geklautem Reichtum gekommen, nicht unter Putin!

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 3 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 3)

Ähnliche Themen

  1. EU erklärte prorussische Influencer für vogelfrei
    Von Lichtblau im Forum Themen des Tages - aktuelle Schlagzeilen
    Antworten: 171
    Letzter Beitrag: 10.06.2025, 19:43

Nutzer die den Thread gelesen haben : 165

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben