Na , dann wünsche ich Dir viel Spaß beim Nachrechnen !
Wohin sollen wir Dir Deine Post nachsenden ?
In Deutschland ist die Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts seit 1994 als Volksverhetzung nach § 130 StGB strafbar, insbesondere in Absatz 3. Dies bedeutet, dass das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen des Holocausts, das geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Die "Offenkundigkeit" des Holocaust ist somit nicht nur eine historische Feststellung, sondern auch eine rechtliche Grundlage für die Strafbarkeit von Holocaustleugnung und -verharmlosung. Sie dient dem Schutz der Menschenwürde und der Verhinderung von Hass und Gewalt gegen bestimmte Personengruppen.