Mit 2+4 irrst du dich, trotz angeblichen Einspruch Putins. Zum einen ist der 2+4 Vertrag eine Verzichtserklärung der Alliierten, womit die Kündbarkeit des Vertrages fraglich ist. Zum anderen liegt nach allgemeinen Rechtsverständnis auch kein Verstoß gegen Artikel 5 des Vertrages vor.
Unter Stationierung versteht man die Stationierung bewaffneter Einheiten in Verbandsstärke und nicht die Tätigkeit von ausländischen Verbindungspersonal in einer deutschen Kommandostelle. Da der Abzug der Sowjettruppen abgeschlossen ist, darf sie sogar der Nato untergeordnet sein.




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