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Thema: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

  1. #1091
    Gives free headkicks! Benutzerbild von Differentialgeometer
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Mich hat er extra in die PA gelockt nur um mich sogleich wieder sperren zu können. Was ein armes Würstchen. Der war einfach total überfordert, sowohl technisch als auch mental. Das operative Tagesgeschäft lief über Dobermann, eine der miesesten Kreaturen der Forenwelt, der ich jemals begegnet bin. Nicht mal bei Linksextremisten bin ich so hochgradig widerlichen Subjekten begegnet, und da gab es einige.
    Mich auch. Extra so eine schleimer Nachricht geschrieben, um mich beim ersten Wortwechsel zu sperren.
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  2. #1092
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    @Minimalphilosph

    Na, machst einen neuen Versuch?

    Du musst aber darauf achten, dass "kotzfisch" falsch zitiert hatte.

  3. #1093
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Was quasselt er da? Über nie Behauptestes?
    Über deine Schlußfolgerungen, die Schlüsse über dich zulassen.

  4. #1094
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Danke, dass du meine Frage aufgreifst, die tatsächlich im realen Alltag eine Rolle spielt, sogar ganz konkret in meinem. Es ist nämlich eines der wenigen Streitthemen zwischen mir und meiner Frau, die lästigerweise auch zur Fraktion "Mein Bauch gehört mir" gehört.

    Lass uns kurz festlegen, was damit gemeint ist, sonst grätscht wieder einer der hiesigen Grenzdebilen mit absurden Wortmeldungen in die Unterhaltung. Die Formulierung "Mein Bauch gehört mir" bezieht sich nicht auf das anatomische Detail "Bauch" (der gehört unbedingt und immer dem, der ihn herumträgt), sondern in diesem Fall dem Inhalt des Uterus, nämlich dem Fötus.

    Viele Frauen reklamieren für sich den Anspruch, alleiniger Rechteinhaber des von ihnen zu entwickelnden neuen Menschen zu sein, und leiten daraus tatsächlich den Freibrief ab, mit diesem werdenden Menschen verfahren zu dürfen, wie es ihnen beliebt.

    In meinen Augen ist das gleich ein doppelter Irrtum:

    1. Trotz vielfältigster Versuche ist es bisher noch keiner Frau gelungen, ohne männliches genetisches Material schwanger zu werden. Egal was auch immer sie anstellen, ohne den Mann geht es nun mal nicht. Aus der absolut ausnahmslosen Bedingung der irgendwie gearteten Mitwirkung eines Mannes am Zeugungsprozess resultiert auch ein zumindest ethischer Teilanspruch des Mannes an dem neuen werdenden Leben. Ich würde allen Frauen, die diesen Rechtsanspruch des Mannes verneinen, sämtliche Möglichkeiten zu einer künstlichen Befruchtung versperren. Anonyme Samenspende unter Verzicht auf alle Rechte des Spenders würde ich nicht erlauben. Wenn ein Mann von sich aus auf seine Rechte verzichtet, ist er natürlich selbst schuld.

    2. Aber auch wenn durch ein Wunder jemals eine Frau schwanger würde ohne männliches Genmaterial könnte sie nicht auf diesen umfassenden Rechtsanspruch bestehen. Schließlich ist eine beliebige Abtötung des Fötus zu jeder beliebigen Zeit insofern nicht vernünftig gesetzlich zu regeln, weil ja irgendwann ganz unbedingt der Fötus den Status "Mensch" erreicht, spätestens wenn... ja, spätestens wenn? Das ist die Crux, dieser Zeitpunkt ist ja überhaupt nicht festzulegen, ohne sich in einen ethischen und juristischen Dschungel zu begeben. Erst mit der "U0" kann der Arzt mit Sicherheit feststellen, ob das Kind gesund ist, oder einen bestimmten Behinderungsgrad aufweist, oder überhaupt überlebensfähig ist. Sollte man also einer Frau erlauben, bis zur "U0" das Kind umzubringen? Soweit würden wahrscheinlich nicht mal die Frauen gehen, oder doch? Heute kann man schon am Fötus bestimmte Erbschädigungen wie z.B. Trisomie21 sicher diagnostizieren. Bedeutet das automatische (Ab)tötungserlaubnis?

    Der Themenbereich ist hoch kompliziert und er verdient wie ich finde eine absolut seriöse Betrachtungsweise, gerade dann, wenn man die Würde des ungeborenen Lebens einfordert. Aber hier wird von den einschlägigen Nutzern gewohnheitsmäßig eine so scheußliche Heuchelei betrieben, dass ich mich weigere, an weiteren Ausführungen teilzunehmen.

    Weder Frau noch Mann sind die "Schöpfer" des neuen Menschen.
    Sondern der neue Mensch schöpft sich selbst, er hat schon mit dem Beginn der Zeugung einen eigenen Willen, der zum Leben strebt.

    Daher sind Kinder nicht Eigentum ihrer Eltern, sondern selbständig.

    Der Tatbestand, daß sie als Embryo und Kleinkind auf die Mutter angewiesen sind, um zu überleben, bedeutet nicht, daß ihr Lebenswille sekundär ist.
    Die Mutter schafft maximal das Umfeld für den selbständigen Lebenswillen und das auch nur dadurch, dass sie halt biologisch funktioniert.

    Man könnte sagen, der Embryo funktioniert auch nur wie eine Maschine, aber aber dann gibt es maximal eine Patt-Situation, keine Übertrumpfung
    des einen Willens durch den anderen.

    Wenn aber der Wille der Mutter den Willen des Embryos übertrumpft, ist das Mord.

    ---
    „Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg“ 3. Esra, 4, 41

  5. #1095
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Danke, dass du meine Frage aufgreifst, die tatsächlich im realen Alltag eine Rolle spielt, sogar ganz konkret in meinem. Es ist nämlich eines der wenigen Streitthemen zwischen mir und meiner Frau, die lästigerweise auch zur Fraktion "Mein Bauch gehört mir" gehört.

    Lass uns kurz festlegen, was damit gemeint ist, sonst grätscht wieder einer der hiesigen Grenzdebilen mit absurden Wortmeldungen in die Unterhaltung. Die Formulierung "Mein Bauch gehört mir" bezieht sich nicht auf das anatomische Detail Bauch (der gehört unbedingt und immer dem, der ihn herumträgt), sondern in diesem Fall dem Inhalt des Uterus, nämlich dem Fötus.

    Viele Frauen reklamieren für sich den Anspruch, alleiniger Rechteinhaber des von ihnen zu entwickelnden neuen Menschen zu haben, und leiten daraus tatsächlich den Freibrief ab, mit diesem werdenden Menschen verfahren zu dürfen, wie es ihnen beliebt.

    In meinen Augen ist das gleich ein doppelter Irrtum:

    1. Trotz vielfältigster Versuche ist es bisher noch keiner Frau gelungen, ohne männliches genetisches Material schwanger zu werden. Egal was auch immer sie anstellen, ohne den Mann geht es nun mal nicht. Aus der absolut ausnahmslosen Bedingung der irgendwie gearteten Mitwirkung eines Mannes am Zeugungsprozess resultiert auch ein zumindest ethischer Teilanspruch des Mannes an dem neuen werdenden Leben. Ich würde allen Frauen, die diesen Rechtsanspruch des Mannes verneinen, sämtliche Möglichkeiten zu einer künstlichen Befruchtung versperren. Anonyme Samenspende unter Verzicht auf alle Rechte des Spenders würde ich nicht erlauben. Wenn ein Mann von sich aus auf seine Rechte verzichtet, ist er natürlich selbst schuld.

    2. Aber auch wenn durch ein Wunder jemals eine Frau schwanger würde ohne männliches Genmaterial könnte sie nicht auf diesen umfassenden Rechtsanspruch bestehen. Schließlich ist eine beliebige Abtötung des Fötus zu jeder beliebigen Zeit insofern nicht vernünftig gesetzlich zu regeln, weil ja irgendwann ganz unbedingt der Fötus den Status "Mensch" erreicht, spätestens wenn... ja, spätestens wenn? Das ist die Crux, dieser Zeitpunkt ist ja überhaupt nicht festzulegen, ohne sich in einen ethischen und juristischen Dschungel zu begeben. Erst mit der "U0" kann der Arzt mit Sicherheit feststellen, ob das Kind gesund ist, oder einen bestimmten Behinderungsgrad aufweist, oder überhaupt überlebensfähig ist. Sollte man also einer Frau erlauben, bis zur "U0" das Kind umzubringen? Soweit würden wahrscheinlich nicht mal die Frauen gehen, oder doch? Heute kann man schon am Fötus bestimmte Erbschädigungen wie z.B. Trisomie21 sicher diagnostizieren. Bedeutet das automatische (Ab)tötungserlaubnis?

    Der Themenbereich ist hoch kompliziert und er verdient wie ich finde eine absolut seriöse Betrachtungsweise, gerade dann, wenn man die Würde des ungeborenen Lebens einfordert. Aber hier wird von den einschlägigen Nutzern gewohnheitsmäßig eine so scheußliche Heuchelei betrieben, dass ich mich weigere, an weiteren Ausführungen teilzunehmen.
    Zu 1. Wichtig bei dieser Thematik ist auch die Frage wer trägt dies Kind 9 Monate aus?
    Wer ist kulturelle und Praktisch erst einmal für die Aufzucht der Brut verantwortlich (Stillen)?
    Der Spender hat das Recht seine Spende zu verweigern und gut ist.....

    Zu 2. Das Thema wann erreicht ein Fötus das Stadium Mensch?
    Dies Thema darf nicht der (Hure) Ethik und der (Hure) Juristerei überlassen werden, beide werden durch herrschende Systeme verbogen und zur Hure gemacht! Hier sollte man auf die Wissenschaft bauen, auch wenn dies schwer fällt. Denn konkrete Messungen zum Thema "Menschwerdung" sind kaum möglich, man kann sich aber nach Indizien richten.
    z.B.
    - wie weit arbeiten periphäres und zentrales nervensystem SELBSTÄNDIG?
    - besteht schon ein Bewußtsein?
    - wie weit ist das Lebewesen auf DAUER nach der Geburt selbst. Lebensfähig

    Fragen über Fragen.....

  6. #1096
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Eine Gnade für die Gesellschaft eher?
    Man eliminiert unerwünschte Personen.

    In deinem Fall ein Gedankenansatz für den Begriff Menschenwürde.

  7. #1097
    Mitglied Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Der Fötus ist ganz sicher ein Lebewesen. Diese Erkenntnis ist in unserem Zusammenhang nicht aussagekräftig. Eine Steinlaus ist auch ein Lebewesen.

    Die Frage ist, ober er auch schon ein menschliches Lebewesen ist, weil er ja nicht nur die äußeren, sondern bereits auch schon die inneren Anlagen eines Menschen in sich trägt. Wie sieht das aber mit seinem Bewusstsein aus? Das ist wirklich eine sehr heikle ethische Frage, deren Beantwortung hier in dieser von katastrophalen Idioten durchsetzten Gesprächsrunde nicht zu erörtern ist. Die Böswilligkeit und/oder Dummheit einiger Nutzer machen jeden ernsthaften Gesprächsansatz unmöglich.

    Du kannst dir wahrscheinlich vorstellen, dass ich solche Diskussionen und Überlegungen nicht zum ersten Mal begleite, aber ich mache das grundsätzlich nur mit Publikum, dass vielleicht nicht in jedem Fall die nötigen Fähigkeiten besitzt, aber unbedingt die nötige Bereitschaft zeigt, wirklich etwas Sinnvolles zum Thema beizutragen.

    Also, es ist nicht persönlich gemeint, wenn ich dir nicht weiter auf deine berechtigten Fragen antworte, und ja, die christliche Kirche ist mit ihren Einlassungen ähnlich hilfreich wie ein @Kotzfisch oder @Minimalphilosoph, also gar nicht.
    Um mal ein bisschen Dampf zu machen möchte ich mich thematisch einlassen.

    Abtreibungen gehören verboten. Jedes Kind ist auszutragen. Es wird zur Adoption angeboten. Finden sich keine neuen Eltern, weil die Leibesfrucht aussieht wie Norbert, wird es in eine Aufzuchtsanstalt verfrachtet. Dort wird es als Reservelager für Organe bis zur Organentnahme aufgezogen. Auch könnten sie medizinischen Untersuchungen dienen und Norbert müsste dafür keine Rammler aus seiner Zucht opfern. Alle moralischen Bedenken zur Euthanasie sind damit erledigt!

  8. #1098
    Faut faire avec Benutzerbild von Xarrion
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Weder Frau noch Mann sind die "Schöpfer" des neuen Menschen.
    Sondern der neue Mensch schöpft sich selbst, er hat schon mit dem Beginn der Zeugung einen eigenen Willen, der zum Leben strebt.

    Daher sind Kinder nicht Eigentum ihrer Eltern, sondern selbständig.

    Der Tatbestand, daß sie als Embryo und Kleinkind auf die Mutter angewiesen sind, um zu überleben, bedeutet nicht, daß ihr Lebenswille sekundär ist.
    Die Mutter schafft maximal das Umfeld für den selbständigen Lebenswillen und das auch nur dadurch, dass sie halt biologisch funktioniert.

    Man könnte sagen, der Embryo funktioniert auch nur wie eine Maschine, aber aber dann gibt es maximal eine Patt-Situation, keine Übertrumpfung
    des einen Willens durch den anderen.

    Wenn aber der Wille der Mutter den Willen des Embryos übertrumpft, ist das Mord.

    ---
    Ein sehr guter Beitrag, der zum Nachdenken anregen sollte.
    :kaiser: [SIZE="4"][COLOR="darkolivegreen"]Gott mit uns[/COLOR][/SIZE]

    [B][SIZE=3][COLOR="#006400"]Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt.[/COLOR][/SIZE][/B] Niccolò Machiavelli

  9. #1099
    Mitglied Benutzerbild von kotzfisch
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Weder Frau noch Mann sind die "Schöpfer" des neuen Menschen.
    Sondern der neue Mensch schöpft sich selbst, er hat schon mit dem Beginn der Zeugung einen eigenen Willen, der zum Leben strebt.

    Daher sind Kinder nicht Eigentum ihrer Eltern, sondern selbständig.

    Der Tatbestand, daß sie als Embryo und Kleinkind auf die Mutter angewiesen sind, um zu überleben, bedeutet nicht, daß ihr Lebenswille sekundär ist.
    Die Mutter schafft maximal das Umfeld für den selbständigen Lebenswillen und das auch nur dadurch, dass sie halt biologisch funktioniert.

    Man könnte sagen, der Embryo funktioniert auch nur wie eine Maschine, aber aber dann gibt es maximal eine Patt-Situation, keine Übertrumpfung
    des einen Willens durch den anderen.

    Wenn aber der Wille der Mutter den Willen des Embryos übertrumpft, ist das Mord.

    ---
    So und nur so ist das ethisch betrachtbar!

  10. #1100
    Mitglied Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Willst du jetzt so tun, als ob du keine Angst vor dem Tod hättest, weil du schon einige Abtreibungen hinter dir hast?

    ---
    Was für eine fette Breitseite!

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