User in diesem Thread gebannt : observator and Ötzi |
[B][COLOR=#0000ff]Friede den Hütten! Krieg den Kriegstreiberpalästen! (Georg Büchner und ich)[/COLOR][/B]
Gut, das hier mal in Erinnerung zu bringen, denn es gilt auch für andere Fälle von
Verleumdung, Beleidigung, Übler Nachrede,
(auch hier in einem Forum ohne "Klarnamen")
z.B. bezüglich "VS" und/oder "Stasi" (und das in Verbindung mit Tieren)
>>
1. Üble Nachrede (§ 186 StGB)Wenn jemand dir öffentlich oder gegenüber Dritten eine ehrenrührige Tatsache unterstellt, die nicht beweisbar ist, z. B. dass Du "auf Knaben stehst", fällt das unter üble Nachrede.
- Voraussetzung: Die Behauptung wird gegenüber Dritten geäußert (z. B. in einem Facebook-Kommentar).
- Die Aussage muss nicht erweislich wahr sein.
- Es reicht, dass dein Ansehen oder deine Ehre dadurch geschädigt wird.
Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr (bei Verbreitung öffentlich oder in sozialen Medien: bis zu 2 Jahre).
2. Verleumdung (§ 187 StGB)
Wenn derjenige weiß, dass es nicht stimmt, aber es bewusst behauptet, ist es Verleumdung.
Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
3. Beleidigung (§ 185 StGB)
Wenn die Aussage in einer herabwürdigenden Weise gemacht wurde, kann sie zusätzlich eine Beleidigung sein.
[...]
<<
Ich vermute aber, es wird die Verleumder hier im Forum auch nicht abhalten.
Als Vater von Europa, auch Schwiegervater von Zeus
Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als [URL="https://balkaninfo.files.wordpress.com/2018/05/iep00011.pdf"]„Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007[/URL] als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
Ich muss 30.000 vollbekommen. Nehmt dies!
Undefeated Nak Muay/Kickboxer
0W - 0L - 0D
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