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Thema: Krieg in Israel ab 7.10.2023

  1. #44841
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Nachtrag/Ergänzung:

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    Na ja, solche Terror-Chaoten wie die Huthi, können halt nur Lügen verbreiten.

    Diese Chaoten sollten lieber einmal dafür sorgen, dass ihre Bürger vernünftige Nahrungsmittel und
    entsprechende medizinische Ausrüstung erhält, statt Kriegsspiel abzuhalten, die sie nie gewinnen können.

    Na ja, KI und militärisches Equipment kann man halt nicht essen.
    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    das sind Lupenreine Freiheitskämpfer, echte Beduinen, die immer schon die Wüste beherrschten. Ki brauchen die nicht, die wollen ja nicht verblöden
    Ups, du meinst also, dass man mit Brunhilde und Co. verblödet?

  2. #44842
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Chinon Beitrag anzeigen
    Gaza, Iran und die Folgen. So etwas schreibt einer, der Marxist ist und sieben Jahre in der KPF war.
    Der nationalsozialistische schweizer Eidgenosse Alain Soral ist eben ein gesichert extrem heterosexueller Marxist.

    Human Rights.ch / 10.10.2024 / DISKRIMINIERUNG / LGBTQIA+

    Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung zum ersten Mal vom Bundesgericht bestätigt

    Das Bundesgericht verurteilt den Autor Alain Soral wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung. Es ist das erste Urteil im Rahmen des seit Juli 2020 geltenden Diskriminierungsschutzes bezüglich der sexuellen Orientierung und legt einen weiteren Baustein zum Schutz der Schweizer LGBTQIA+-Community.

    In seinem Urteil vom 11. März 2024 bestätigt das Bundesgericht den Schuldspruch von Alain Soral und verurteilt ihn wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung nach Art. 261bis StGB.

    Nachdem 2021 eine Westschweizer Journalistin einen kritischen Zeitungsartikel über Alain Soral veröffentlicht hatte, reagierte dieser mit einem Video-Interview. In dem im Internet veröffentlichten Interview stritt er die Inhalte des Zeitungsartikels ab und bezeichnete diese als Lügen und Fake News. Er stellte die Tatsache in den Vordergrund, dass der Beitrag von einer queeren Journalistin und Aktivistin stammte, mit welcher er nun konfrontiert sei. Er sei ein Schweizer in seinem Land, der die «Schweizer Seele» und den «Schweizer Geist» verteidige und stehe einer extremen Minderheit gegenüber.



    In seinem Video-Interview erklärte er, dass das Wort «queer» seines Wissens auf Englisch «désaxé» bedeute, auf Deutsch sinngemäss «gestört/verdreht». Überdies bezeichnete er die Journalistin als «fette lesbische Aktivistin» für Migrant*innen, im Vergleich zu welcher er eher ein Kämpfer für Frieden, Brüderlichkeit und die «Schweizer Seele» sei.

    Soral veröffentlichte neben dem Video ein Foto der Journalistin.
Nach Art. 261bis StGB macht sich strafbar, wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion – oder, seit Juli 2020, ihrer sexuellen Orientierung – zu Hass oder Diskriminierung aufruft. Der Schutz einzelner Personen vor Diskriminierung soll die Menschenwürde, die Gleichheit aller Menschen und indirekt den öffentlichen Frieden schützen. (BGE 149 IV 170 E. 1.1.1)

    «Fette Lesbe» ist ein diskriminierender Ausdruck

    Das Bundesgericht setzt sich in seinem Entscheid mit der Differenzierung der Begriffe der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität auseinander. Denn Art. 261bis StGB beschränkt sich auf den Diskriminierungsschutz der sexuellen Orientierung und nicht gegenüber der Geschlechtsidentität. Das Bundesgericht stellt dabei klar, dass Alain Soral mit dem Begriff «queer» Personen oder Gruppen bezeichnet, deren sexuelle Orientierung nicht den vorherrschenden Modellen entspricht. Obschon der Begriff «queer» auch die Geschlechtsidentität umfasst, zielte er mit seiner herabsetzenden Verwendung von «queer» und «lesbisch» klar auf die sexuelle Orientierung der Journalistin ab. Er verwendete diese Begriffe in einem herabwertenden Kontext mit dem Ausdruck «désaxé» (sinngemäss: gestört/verdreht) und «voilà face à quoi on est» (sinngemäss: das ist es nun, mit was wir konfrontiert sind) und bezeichnete die Journalistin als «fette Lesbe».

    Der durchschnittliche Adressat erkenne dabei, dass die Journalistin – in den Augen von Alain Soral – den Makel aufweise, homosexuell zu sein. Die herabsetzende Verwendung der Begriffe «queer» und «lesbisch» forderte gemäss Bundesgericht die Nutzer*innen von Alain Sorals Internetseite auf, die Journalistin insbesondere aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu erniedrigen. Indem er seinem Video ein Foto der Journalistin hinzufügte, zeige sich eindeutig, dass er den Internetnutzer*innen eine konkrete Figur anbot, an welcher sie ihre Verachtung auslassen konnten. Das Bundesgericht hat keinen Zweifel daran, dass Alain Soral mit seinem Video-Interview Hassgefühle aufgrund der sexuellen Orientierung wecken und schüren wollte.

    Das Bundesgericht erachtete es als zulässig, die Kommentarspalte des gefilmten Interviews zu berücksichtigen und so die Bedeutung der Aussage von Alain Soral für einen durchschnittlichen Dritten zu ermitteln. Es berücksichtigte zudem die unzähligen Vorstrafen Sorals aus Frankreich, die zeigten, dass er bereits in der Vergangenheit Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert hatte. Diese Vorstrafen begründen zwar die Schuld von Alain Soral nicht, bestätigen jedoch seinen homophoben Charakter und dadurch seine Motivation für die Äusserungen in seinem Video-Interview. Das Bundesgericht bestätigte das vorsätzliche Handeln von Alain Soral.

    Meinungsfreiheit nicht tangiert

    Alain Soral rügte eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit, insbesondere den Schutz, sich in einer politischen Debatte zu äussern. Die Meinungsfreiheit ist in der Bundesverfassung verankert (Art. 16 Abs. 1 und 2 BV) und kann eingeschränkt werden, wenn die Einschränkung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, durch ein öffentliches Interesse oder den Schutz eines anderen Grundrechts gerechtfertigt und verhältnismässig zum angestrebten Ziel ist. Auf internationaler Ebene wird die Meinungsfreiheit durch Art. 10 EMRK geschützt.

    Diese Meinungsfreiheit kann gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterliegen, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind, um die öffentliche Ordnung und die Rechte anderer zu gewährleisten. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte betonte in vergangenen Urteilen die Wichtigkeit, rassistische Diskriminierung zu bekämpfen.

Alain Soral beruft sich insbesondere auf die journalistische Meinungsfreiheit im Kontext einer politischen Debatte. Das Bundesgericht äusserte sich klar dazu, dass das Video-Interview von Soral in keinem politischen Kontext stattfand, sondern eine Antwort auf einen Zeitungsartikel über ihn war. Zudem wurde das Video auf der Website seines Vereins publiziert und nicht in einer politischen Umgebung.

    In seinem Video beschränkt sich Soral auf einen grundlosen, persönlichen Angriff gegen die Journalistin aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und keineswegs im Zusammenhang mit einer politischen Debatte, in der Kritik im grösseren Umfang zulässig ist.

Das Bundesgericht entschied, dass die Einschränkung der Meinungsfreiheit auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, die das Ziel verfolgt, den Ruf und die Rechte anderer Personen zu schützen. Zudem ist diese Einschränkung verhältnismässig, da der Schutz der homosexuellen Gemeinschaft das Recht auf die freie Meinungsäusserung überwiegt.

    Wichtiger Schritt im Diskriminierungsschutz, aber weiterhin Lücken

    Das Urteil des Bundesgerichts ist das erste mit Bezug auf die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung. Es zeigt, dass Hass gegen die LGB-Community Konsequenzen hat und ist ein wichtiger Schritt zum Diskriminierungsschutz in der Schweiz. Jedoch besteht in der Schweiz nach wie vor ein Flickenteppich im Diskriminierungsschutz. Es bestehen kaum Regelungen, die vor Diskriminierung von Privaten schützen. Obschon Art. 261bis StGB gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung schützt, hat es der Gesetzgeber unterlassen, den Schutz auch auf Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität auszuweiten.

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    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  3. #44843
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Ups, du meinst also, dass man mit Brunhilde und Co. verblödet?
    die ganze NATO und Co. ist verblödet. Es geht bei dem Trottel Laden, nur um Reisespesen und Abzocken wie bei den den EU Banden und natürlich Terroristen Financierung wie in Syrien.

    jeder Dackel hat mehr Intelligenz, wie der blöde Sauhaufen. mehr Generäle, als Soldaten und Tussis in dem Hirni Sauhaufen

    Dackel Video

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    Über NATO und US Spinner lacht nur noch die Welt

    Nachrichten
    Iran greift US-Stützpunkte im Irak und in Katar an


    23.06.2025 - 18:57 Uhr


    Der Iran greift offenbar US-Militärbasen in Katar und im Irak an. Das berichten mehrere Medien und stützen sich auf israelische Quellen. In der katarischen Hauptstadt Doha soll es nach Reuters-Informationen zu Explosionen gekommen sein. Ein Reporter der Nachrichtenseite Axios berichtet unter Berufung auf israelische Kreise, der Iran habe sechs Raketen auf US-Stützpunkte in Katar abgefeuert.

    Das iranische Staatsfernsehen hat erklärt, das Land habe eine „starke“ Antwort auf die „amerikanische Aggression“ gegeben. Die Operation trägt den Namen „Verkündung des Sieges“.

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    Bei dem Angriff wurde nach Angaben des US-Verteidigungsministeriums niemand verletzt oder getötet. Den Angriff auf den Luftwaffenstützpunkt Al-Udeid „mit Kurz- und Mittelstreckenraketen aus dem Iran“ bestätigte man.
    Geändert von navy (30.06.2025 um 11:31 Uhr)
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als [URL="https://balkaninfo.files.wordpress.com/2018/05/iep00011.pdf"]„Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007[/URL] als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  4. #44844
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    das sind Lupenreine Freiheitskämpfer, echte Beduinen, die immer schon die Wüste beherrschten. Ki brauchen die nicht, die wollen ja nicht verblöden
    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Ups, du meinst also, dass man mit Brunhilde und Co. verblödet?
    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    die ganze NATO und Co. ist verblödet. Es geht bei dem Trottel Laden, nur um Reisespesen und Abzocken wie bei den den EU Banden und natürlich Terroristen Financierung wie in Syrien.

    jeder Dackel hat mehr Intelligenz, wie der blöde Sauhaufen. mehr Generäle, als Soldaten und Tussis in dem Hirni Sauhaufen

    Dackel Video

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    Über NATO und US Spinner lacht nur noch die Welt

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    Iran greift US-Stützpunkte im Irak und in Katar an


    23.06.2025 - 18:57 Uhr


    Der Iran greift offenbar US-Militärbasen in Katar und im Irak an. Das berichten mehrere Medien und stützen sich auf israelische Quellen. In der katarischen Hauptstadt Doha soll es nach Reuters-Informationen zu Explosionen gekommen sein. Ein Reporter der Nachrichtenseite Axios berichtet unter Berufung auf israelische Kreise, der Iran habe sechs Raketen auf US-Stützpunkte in Katar abgefeuert.

    Das iranische Staatsfernsehen hat erklärt, das Land habe eine „starke“ Antwort auf die „amerikanische Aggression“ gegeben. Die Operation trägt den Namen „Verkündung des Sieges“.

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    Bei dem Angriff wurde nach Angaben des US-Verteidigungsministeriums niemand verletzt oder getötet. Den Angriff auf den Luftwaffenstützpunkt Al-Udeid „mit Kurz- und Mittelstreckenraketen aus dem Iran“ bestätigte man.
    Warum beantwortest du meine Frage in Sachen KI nicht?

  5. #44845
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Warum beantwortest du meine Frage in Sachen KI nicht?
    ws soll man über KI sagen Du Penner. Ist Geheimdienst und IT Betrug, benutzen die dümmsten Betrüger

    War eine sinnlose Penner Frage


    Aber


    Massenvernichtungswaffen in den Iran - Schmierige Geschäfte internationaler Kriegstreiber
    ......................

    Ein Blick zurück
    Israel hat eine lange Geschichte von Waffenlieferungen in den Iran. Erinnert sei an den [Links nur für registrierte Nutzer]. Das Pentagon, dort ein Oberst namens Oliver North, in Zusammenarbeit mit dem internationalen Waffenhändler und Großbetrüger Khashoggi, lieferte Waffen und Ersatzteile in den Iran über Israel. Die Gewinne wurden genutzt, um eine rechtsradikale Terrorgruppe, die Contras, die gegen die gewählte Regierung Nicaraguas kämpfte, zu unterstützen. Bereits vor aber natürlich auch nach diesem Skandal lieferte Israel weiter, um den Krieg zwischen dem Irak und Iran am Laufen zu halten. .....................................

    Im Jahre 1991 geht es dann los mit der Lieferung von Massenvernichtungswaffen. Mit dabei der israelische Geheimdienst Shin Bet und interessanterweise auch der britische Auslandsgeheimdienst Mi6, vertreten durch die Agenten Richard Tomlinson und Joy Kiddie. Eine feine Gesellschaft.

    Die zweite Gruppe besteht aus dem ehemaligen Oberst der israelischen Armee und F4-Piloten Moshe Regenstreich alias Regev alias Keller, und dem deutschen Logistikfachmann Gerhard Eugen Merz, der später im Jahre 2004 in den misslungenen Putsch im ölreichen Äquatorial Guinea verwickelt ist und in Malabo zu Tode gefoltert wurde. Das Geschäft läuft über deren Firma Mainway, die im Nobelvorort von Bad Homburg, Kisseleffstr. 11a, angesiedelt ist. Mit von der Partie ist, wie es aussieht, der Bundesnachrichtendienst. Das Geschäft läuft zur Zufriedenheit aller Beteiligten.

    Bis im Jahre 1993 dann bei der Hisbollah im Südlibanon Waffen auftauchen, die Israel seinerzeit an Iran geliefert hatte.

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    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als [URL="https://balkaninfo.files.wordpress.com/2018/05/iep00011.pdf"]„Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007[/URL] als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  6. #44846
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    ws soll man über KI sagen Du Penner. Ist Geheimdienst und IT Betrug, benutzen die dümmsten Betrüger
    Du Oberpenner, drückst dich wunderbar vor einer klaren Antwort. Ein Schelm, der da denkt, dass du keine deiner Kampfgenossen verärgern willst.

  7. #44847
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Du Oberpenner, drückst dich wunderbar vor einer klaren Antwort. Ein Schelm, der da denkt, dass du keine deiner Kampfgenossen verärgern willst.
    Einfach den Thread lesen, im smartphone, Internet Strand. Oder bist Du überfordert, bei der nächsten IT Betrugsmasche
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als [URL="https://balkaninfo.files.wordpress.com/2018/05/iep00011.pdf"]„Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007[/URL] als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  8. #44848
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    das sind Lupenreine Freiheitskämpfer, echte Beduinen, die immer schon die Wüste beherrschten. Ki brauchen die nicht, die wollen ja nicht verblöden
    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Ups, du meinst also, dass man mit Brunhilde und Co. verblödet?
    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Einfach den Thread lesen, im smartphone, Internet Strand. Oder bist Du überfordert, bei der nächsten IT Betrugsmasche
    Klar doch, einfach nur den Thread lesen.

  9. #44849
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Klar doch, einfach nur den Thread lesen.
    wenn man Nichts weiß, einfach den Mund halten, lernte man früher im Kindergarten


    Zynische Machtpolitik beschönigt der Westen als «Realpolitik»


    Papst Leo und der schiitische Grossajatollah al-Sistani beklagen zeitgleich die erschütternde Aushöhlung des Völkerrechts.


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  10. #44850
    Mitglied Benutzerbild von Anhalter
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    wenn man Nichts weiß, einfach den Mund halten, lernte man früher im Kindergarten


    Zynische Machtpolitik beschönigt der Westen als «Realpolitik»


    Papst Leo und der schiitische Grossajatollah al-Sistani beklagen zeitgleich die erschütternde Aushöhlung des Völkerrechts.


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    Daran sollten sich Politiker ein Beispiel nehmen ...
    [B][COLOR=#0000ff]Friede den Hütten! Krieg den Kriegstreiberpalästen! (Georg Büchner und ich)[/COLOR][/B]

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