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Thema: Israel greift den Iran an!

  1. #911
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    Standard AW: Israel greift den Iran an!

    Zitat Zitat von Wuehlmaus Beitrag anzeigen
    Heute ist Freitag. Da werden sich wohl einige Moslems wieder opfern wollen. Zumindest wird es große Proteste hierzulande geben.
    Nicht nur Proteste , befürchte ich !

    Wir haben Palästinenser in Deutschland , wir haben Iraner in Deutschland und wir haben Juden in Deutschland , freuen wir uns auf das Zusammentreffen der Kulturen !

    Nächste Woche bekommen wir dann wieder jeden Tag via Medien mitgeteilt das der Antisemitismus in Deutschland wieder steigt und das die Juden Angst haben weil sie sich in Deutschland nicht mehr sicher fühlen !

    Ross und Reiter allerdings werden nicht benannt , nein , es wird sich eher so anhören als wenn wir Deutschen es wären die den Hass auf Juden wieder aufleben lassen !

    Die Rollatoren der Omas gegen rechts lassen schon die Motoren heulen !

  2. #912
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    Standard AW: Israel greift den Iran an!

    Zitat Zitat von Glaubnix Beitrag anzeigen
    das mit dem Abzug von US Personal hatte ich nicht mitbekommen,
    .....ich frage mich, wenn Alle Bescheid wussten, wieso kann man dann Führungspersonal so gezielt/einfach ausschalten
    Mit allen Bescheid wissen sind nur die Führungsetagen der Länder gemeint die Personal im Iran haben , eben Botschaftspersonal , also Personal das nicht aus dem Iran stammt !

    Ich kann mich jedenfalls an keinen Artikel oder Bericht in den Medien in den letzten Tagen erinnern der auf sowas wie diesen Angriff hindeutete !

  3. #913
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    Standard AW: Israel greift den Iran an!

    Zitat Zitat von BrüggeGent Beitrag anzeigen
    Deutschland sollte bei diesem unseligen Pulverfaß Naher Osten/Mittlerer Osten vollkommen neutral sein.
    Von was träumst du nachts ?

  4. #914
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Israel greift den Iran an!

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Das sehe ich aber total anders…
    Das liegt an Deinen unzureichenden Rechtskenntnissen im Voelkerrecht und ueber den Atomwaffenverbotsvertrag.


    W&F 2018/1 / von Bernd Hahnfeld

    Völkerrecht versus Atomwaffen
    Der Atomwaffenverbotsvertrag


    Seit dem Bau der ersten Atombombe nehmen deren Besitzer die gesamte Menschheit als Geisel für ihre eigenen politischen Ziele. Sie missachten die allen Staaten durch das humanitäre Völkerrecht gesetzten Grenzen und drohen unverhohlen mit dem Einsatz der Massenvernichtungswaffen. Sie treten ihre Rechtspflicht mit Füßen, ernsthaft Verhandlungen mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Atomwaffen zu beginnen und erfolgreich abzuschließen. Stattdessen behaupten sie, zu ihrem Besitz und ihrem Einsatz berechtigt zu sei.

    Nicht-Atomwaffenstaaten haben jahrzehntelang erfolglos durch zahllose UN-Resolutionen die Ächtung der Atomwaffen verlangt. Jetzt verlieren sie die Geduld und wollen völkerrechtliche Schranken setzen. Das sind positive Schritte, denn die Alternative wäre die Aufkündigung des Nichtverbreitungssystems, das bislang ihre einzige Hoffnung war.

    Der am 7. Juli 2017 in New York von 122 Staaten vereinbarte »Vertrag über das Verbot von Kernwaffen« (Atomwaffenverbotsvertrag)1 ist ein großer Schritt auf dem Weg zu einer künftigen völkerrechtlichen Nuklearwaffenkonvention, d.h. zu einem verbindlichen Übereinkommen über das Verbot von Entwicklung, Erprobung, Herstellung, Lagerung, Transfer, Einsatz und Drohung von Kernwaffen und über die Abschaffung dieser Waffen unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle.

    Der Vertrag tritt 90 Tage nach der Hinterlegung der fünfzigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft.2

    Was regelt der Atomwaffenverbotsvertrag?

    In weiten Teilen der Friedensbewegung wird die irrtümliche Auffassung vertreten, dass der Vertrag mit seinem Inkrafttreten ein allgemeines völkerrechtliches Atomwaffenverbot für alle Staaten schaffe.

    Der Atomwaffenverbotsvertrag ächtet zwar die Kernwaffen, indem er die Verpflichtung enthält, unter keinen Umständen Kernwaffen zu entwickeln, zu erproben, zu erzeugen, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu besitzen oder zu lagern, weiterzugeben, anzunehmen, einzusetzen oder mit dem Einsatz zu drohen, andere bei den verbotenen Tätigkeiten zu unterstützen oder Unterstützung anzunehmen und die Stationierung von Kernwaffen auf dem eigenen Hoheitsgebiet zu gestatten.

    Er regelt Meldungen und Sicherheitsmaßnahmen und zeigt den Weg zur vollständigen Beseitigung von Kernwaffen auf.

    Dieser Vertrag schafft jedoch kein allgemeines, für alle Staaten verbindliches Völkerrecht. Als Völkervertragsrecht bindet der Atomwaffenverbotsvertrag nur die Staaten, die ihn völkerrechtlich wirksam ratifiziert haben.

    Ein für alle Staaten, also auch für die Nichtvertragsstaaten, verbindliches Völkerrecht könnte durch den Atomwaffenverbotsvertrag nur entstehen, wenn er völkergewohnheitsrechtliche Geltung gewänne. Das ist jedoch in absehbarer Zeit ausgeschlossen, weil die Atomwaffenstaaten und ihre Verbündeten sich strikt weigern, den Vertrag zu unterzeichnen, und sich auch nicht so verhalten, als ob sie ihn unterzeichnet hätten.

    Ein völkergewohnheitsrechtliches Nuklearwaffenverbot entsprechend dem »Vertrag über das Verbot von Kernwaffen« könnte aber nur entstehen bei einer längere Zeit andauernden einheitlichen Praxis der Staaten und ihrer Überzeugung, zu diesem Verhalten von Völkerrechts wegen verpflichtet zu sein.3

    Was ist schon lange verboten?

    Unabhängig von dem neuen Atomwaffenverbotsvertrag gilt bereits seit Jahrzehnten und auch künftig das völkergewohnheitsrechtliche Verbot, Atomwaffen einzusetzen oder anderen Staaten mit dem Einsatz zu drohen.

    Darauf hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) in seinem auf Anforderung der UN-Generalversammlung am 8. Juli 1996 erstellten Rechtsgutachten4 ausdrücklich hingewiesen. In dem für alle Staaten verbindlichen völkerrechtlichen Gutachten hat der IGH festgestellt:

    „Die Androhung und der Einsatz von Atomwaffen verstoßen generell gegen die Prinzipien und Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts.“ (Ziff. 105 (2) D)

    Denn das humanitäre Völkergewohnheitsrecht verbietet zwingend die Verwendung von Waffen, die nicht zwischen kämpfender Truppe (Kombattanten) und Zivilbevölkerung unterscheiden, die unnötige Grausamkeiten und Leiden verursachen, die unbeteiligte und neutrale Staaten in Mitleidenschaft ziehen.

    Offengelassen hat der IGH lediglich die Völkerrechtswidrigkeit im Falle der Existenzgefährdung eines Staates.

    Aus dem IGH-Gutachten ergibt sich jedoch eindeutig, dass selbst im Falle einer extremen Notwehrsituation, in der das Überleben eines Staates auf dem Spiele steht, ein etwaiger Atomwaffeneinsatz allenfalls dann völkerrechtsgemäß sein könnte, wenn dabei die genannten Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts beachten werden könnten.

    Nur im Hinblick auf die vom IGH seinerzeit technisch nicht auszuschließenden angeblich »sauberen« kleineren taktischen Atomwaffen haben die IGH-Richter dargelegt,

    „nicht genügend Grundlagen zu haben, die sie in die Lage versetzen, mit Sicherheit zu entscheiden, dass die Anwendung von Atomwaffen unter allen Umständen in Widerspruch steht zu den Prinzipien und Regeln des für den bewaffneten Konflikt verbindlichen Rechts“

    (Ziffern 94 und 95).

    Der IGH hat an keiner Stelle des Gutachtens den Einsatz von Waffen erlaubt, die mit dem humanitären Völkerrecht unvereinbare Schäden anrichten.

    Vielmehr hat er an mehreren Stellen deutlich gemacht, dass das Notwehrrecht nach Art. 51 UN-Charta durch die Regeln des humanitären Völkerrechts eingeschränkt ist, „welche Mittel der Gewalt auch eingesetzt werden“ (Ziffern 40, 41, 42, 78).

    Diese Argumentation wird untermauert durch die ausdrückliche Feststellung in dem Gutachten des IGH, dass keiner der Staaten, die in dem Verfahren für die Rechtmäßigkeit des Atomwaffeneinsatzes eingetreten sind, dem Gericht Bedingungen dargelegt hat, unter denen ein Einsatz gerechtfertigt sein könnte.

    Die zum Zeitpunkt des Gutachtens existierenden Atomwaffen – soweit deren Existenz von den Atomstaaten eingeräumt worden ist – erfüllten die Anforderungen des humanitären Völkerrechts nicht. Das hat sich bis heute nicht geändert.

    Alle Atomwaffen können bis heute nicht zwischen kämpfender Truppe (Kombattanten) und Zivilbevölkerung unterscheiden, nicht unnötige Grausamkeiten und Leiden vermeiden und auch nicht vermeiden, unbeteiligte und neutrale Staaten in Mitleidenschaft zu ziehen.

    Folgerichtig weist die Präambel des Atomwaffenverbotsvertrages darauf hin, dass jeder Kernwaffeneinsatz gegen die Grundsätze des humanitären Völkerrechts verstieße. Das humanitäre Völkerrecht aber gehört zu den „allgemeinen Regeln des Völkerrechts“, die in Deutschland nach Art. 25 GG Verfassungsrang haben und Bestandteil des Bundesrechtes sind.5

    Völkergewohnheitsrecht bindet alle Staaten – unabhängig davon, ob sie Mitglied des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) sind oder ob sie dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten. Kritiker des Atomwaffenverbotsvertrages behaupten, dass dieser das Nichtverbreitungssystem des NVV beschädige und die atomare Abrüstung erschwere.

    Zutreffend ist, dass nicht alle denkbaren Konfliktfälle geregelt sind und der Verbotsvertrag kein Verifizierungssystem für die atomare Abrüstung enthält. Ein Verifizierungssystem wäre jedoch Bestandteil einer noch zu vereinbarenden Atomwaffenkonvention, die bei den Vereinten Nationen bereits diskutiert wird. Konflikte sind im Einklang mit der UN-Charta (Art. 18) zu regeln.

    Was ändert sich für Deutschland?

    Der Atomwaffenverbotsvertrag ändert auch nach seinem künftigen Inkrafttreten die Rechtslage in Deutschland grundsätzlich nicht. Sollte jedoch die Bundesregierung den in Kraft getretenen Vertrag unterzeichnen und der Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) dem Beitritt Deutschlands zum Vertrag per Gesetz zustimmen, würde er 90 Tage nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde für Deutschland in Kraft treten.

    Er würde die Bundesregierung völkerrechtlich verpflichten, von der US-Regierung den unwiderruflichen Abzug der in Deutschland stationierten US-Atomwaffen zu verlangen, alle die Atomwaffen betreffenden Stationierungsabkommen und -vereinbarungen zu kündigen, den Übungsbetrieb der Bundeswehr mit Atomwaffen einzustellen, der US-Regierung den Transport von Atomwaffen in und über Deutschland sowie die Lagerung in Deutschland zu untersagen und die nukleare Teilhabe in der NATO zu beenden.

    Eine weitere Mitarbeit in der Nuklearen Planungsgruppe der NATO und anderen mit Atomwaffen befassten militärischen Gremien wäre der Bundesregierung verboten, soweit es dabei um vom Atomwaffenverbotsvertrag erfasste Bereiche geht.

    In jedem Fall muss die Bundesregierung zur Kenntnis nehmen, dass bei den internationalen Verhandlungen zum Atomwaffenverbotsvertrag und durch die Zustimmung der Vertreter von 122 Staaten am 7. Juli 2017 die Mehrheit aller Staaten des Erdballes die uneingeschränkte Illegalität von Atomwaffen festgestellt hat.


    ...

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  5. #915
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    Standard AW: Israel greift den Iran an!

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Nicht nur Proteste , befürchte ich !

    Wir haben Palästinenser in Deutschland , wir haben Iraner in Deutschland und wir haben Juden in Deutschland , freuen wir uns auf das Zusammentreffen der Kulturen !

    Nächste Woche bekommen wir dann wieder jeden Tag via Medien mitgeteilt das der Antisemitismus in Deutschland wieder steigt und das die Juden Angst haben weil sie sich in Deutschland nicht mehr sicher fühlen !

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    Wir haben Palästinenser in Deutschland , wir haben Iraner in Deutschland und wir haben Juden in Deutschland , freuen wir uns auf das Zusammentreffen der Kulturen !
    Zur Verdeutlichung:

    # Palästinenser = Semiten
    # Iraner = Iraner
    # Juden = falsche Bezeichnung, es sind Mosaisten, aber keine Semiten,
    kommen nicht aus der arabischen Welt, sondern aus Deutschland, Polen, Moldawien, Ungarn, Weissrussland, Kleinrussland, Neurussland, Russische Föderation, etc.

    Und ja, es gibt eine starke Abneigung gegen Mosaisten in Deutschland.

    Mosaisten sind diejenigen
    # die den Killer MOSES als Religionsstifter haben
    # die ein feuerspeiendes Alien als Gott anbeten.


    Jeder spricht über Werte, auch wenn er nicht weiß, was das wäre.
    Antwort bei Anstand und nicht Duzen für: amendment, Minimalphilosoph, Zack1, Stanley_Beamish, Larry Plotter, Hitman, XARRION, navy, SingSing, ABAS, Nathan, mabf, Le Bon, Würfelqualle, witcher, Flaschengeist.Ötzi, Götz, GSch, tosh, Empirist.
    Ich bin das Brot des Lebens. Wer zu mir kommt, den wird nicht hungern; und wer an mich glaubt, den wird nimmermehr dürsten. (hellenische Mysterien, Dionysos, später als Plagiat im Christentum)

  6. #916
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    Standard AW: Israel greift den Iran an!

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Nicht nur Proteste , befürchte ich !

    Wir haben Palästinenser in Deutschland , wir haben Iraner in Deutschland und wir haben Juden in Deutschland , freuen wir uns auf das Zusammentreffen der Kulturen !

    Nächste Woche bekommen wir dann wieder jeden Tag via Medien mitgeteilt das der Antisemitismus in Deutschland wieder steigt und das die Juden Angst haben weil sie sich in Deutschland nicht mehr sicher fühlen !

    Ross und Reiter allerdings werden nicht benannt , nein , es wird sich eher so anhören als wenn wir Deutschen es wären die den Hass auf Juden wieder aufleben lassen !

    Die Rollatoren der Omas gegen rechts lassen schon die Motoren heulen !
    Es gehörte jegliche Demo verboten, die den Nahost-Konflikt zum Thema hat; sowohl alles Pro-Arabische als auch alles Pro-Israelische!

  7. #917
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    Standard AW: Israel greift den Iran an!

    Zitat Zitat von BrüggeGent Beitrag anzeigen
    Deutschland sollte bei diesem unseligen Pulverfaß Naher Osten/Mittlerer Osten vollkommen neutral sein.
    Das geht nicht! Dem Likudregime in Israel gingen dann die " Deutsche Zahlmeister " verlustig.
    Es muss ja Dummvoelker geben, die den Israeliten die Begehung ihrer Schandtaten finanzieren.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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  8. #918
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    Standard AW: Israel greift den Iran an!

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    ...und Du meinst nicht (lassen wir den U-Boot Bau einmal aussen) dass die Israelis sich dann totlachen werden, was Deutschland denn anbieten wollte oder könnte????
    Deutschland kann ausser Geld nichts mehr anbieten und liefern , ausser sie kaufen Waffen und Munition für Israel , nur , was passiert dann mit der Ukraine , wird die auch weiterhin von us so unterstützt wie in den letzten Jahren ?

    Kann Pistorius der Ukraine dann noch mal eben so 1,9 Milliarden Euro zuschieben !

    Oder wird der Ukraine Krieg zu Grabe getragen und das Geld gleich mit , ausser Spesen nichts gewesen ?

  9. #919
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Israel greift den Iran an!

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Gelogen. Die militärische Nutzung der Kernenergie keinesfalls.
    Die Mullahs im Iran haben den Umweltschutz und die Klimaneutralitaet entdeckt.
    Deshalb wollen sie nukleare Kraftwerke bauen. Iran goes green!
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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  10. #920
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    Standard AW: Israel greift den Iran an!

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Es gehörte jegliche Demo verboten, die den Nahost-Konflikt zum Thema hat; sowohl alles Pro-Arabische als auch alles Pro-Israelische!
    Nicht machbar mit der Regierung die wir jetzt haben !

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