Das bundesdeutsche Waffenrecht ist seit Beginn dysfunktional und nur auf Reglementierung der Untergebenen ausgerichtet.
Die Einschränkungen sind willkürlich und nicht auf die Erhöhung der Sicherheit gerichtet.
Es wurde nie eine saubere Unterscheidung von Messer/Werkzeug von Dolch/Waffe definiert.
[Links nur für registrierte Nutzer]1970 wurde auf Initiative des Hamburger Senats eine Bundesrats-Kommission unter dem Vorsitz des Hamburger Regierungsdirektors Siegfried Schiller gegründet, die den Entwurf für das bundeseinheitliche Waffengesetz erarbeitete. Sein Bestreben war, „möglichst allen Bürgern in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren.“ Der Hamburger Regierungsdirektor beharrte darauf, „daß schon der bloße Waffenbesitz ganz ohne Hintergedanken zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden könne und mithin die geplante rigorose Reglementierung vertretbar sei.“[Links nur für registrierte Nutzer] Obwohl Delikte mit Einzellade- und halbautomatischen Langwaffen, die hauptsächlich von Jägern und Sportschützen benutzt werden, nicht bekannt waren, das Bundeskriminalamt keine Statistik über deliktrelevante Schusswaffen führte und das Wirtschaftsministerium bezweifelte, ob durch eine rigorose Reglementierung die Gewaltkriminalität zu verhindern wäre, sollte eine Erwerbsscheinpflicht für alle Schusswaffen eingeführt werden. „Im Innenausschuß des Bundestags“ war „man denn auch bereit, die rund 250 000 Jäger und die eine Million Sportschützen als potentielle Waffenkäufer zu privilegieren.“[Links nur für registrierte Nutzer]
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