Ein EU-weites Vermögensregister ist ein politischer Vorschlag oder ein mögliches künftiges Instrument, das darauf abzielt, Informationen über das Vermögen von Privatpersonen und juristischen Personen innerhalb der Europäischen Union zentral oder vernetzt zu erfassen und zugänglich zu machen – vor allem für Behörden zur Bekämpfung von:
Geldwäsche
Terrorismusfinanzierung
Steuerhinterziehung und -vermeidung
Sanktionsumgehung (z. B. im Zusammenhang mit Russland)
Was könnte in einem solchen Register erfasst werden?
Bankkonten
Immobilienbesitz
Unternehmensbeteiligungen
Kryptowährungen
Luxusgüter (z. B. Yachten, Kunstwerke, Autos)
Trusts oder Stiftungen mit Sitz in der EU
Zweck und Motivation:
Stärkere Finanzaufsicht und bessere Ermittlungsgrundlagen für Behörden
Vernetzung bestehender nationaler Register (z. B. Grundbuch, Unternehmensregister, Transparenzregister)
Erhöhte Transparenz bei grenzüberschreitendem Vermögen
⚖️ Kritik und Bedenken:
Datenschutz und Grundrechte: Der Zugriff auf private Vermögensdaten ist sensibel.
Bürokratie und Umsetzbarkeit: Unterschiedliche Systeme in den Mitgliedstaaten erschweren eine einheitliche Umsetzung.
Missbrauchsrisiken: Sorge vor politischer Instrumentalisierung oder Datenlecks.
Stand der Dinge (Stand: 2024):
Die EU-Kommission hat im Rahmen der Geldwäschebekämpfung (z. B. AMLA, Anti-Money Laundering Authority) Überlegungen zu einem solchen Register angestellt.
Konkrete Pläne für ein vollständiges „zentrales EU-Vermögensregister“ sind umstritten und noch nicht umgesetzt.
Es existieren bereits sektorspezifische Register, etwa das EU-Transparenzregister oder nationale Register für wirtschaftlich Berechtigte.Hier sind die wichtigsten Punkte dazu, wie ein EU-weites Vermögensregister aufgebaut sein könnte – und welche Länder es besonders unterstützen:
Möglicher Aufbau eines EU-weiten Vermögensregisters
1. Dezentrale Vernetzung:
Statt einer zentralen EU-Datenbank würden nationale Register (z. B. Grundbücher, Bankkontenregister, Handelsregister) digital miteinander vernetzt.
Behörden in allen EU-Mitgliedstaaten könnten über ein einheitliches System auf Daten zugreifen (z. B. über AMLA – die geplante Anti-Geldwäsche-Behörde der EU).
2. Erfasste Vermögenswerte:
Bankkonten, Sparguthaben, Kreditkarten
Immobilienbesitz
Beteiligungen an Unternehmen
Trusts und Stiftungen
Kryptowährungen
Luxusgüter (optional, bei bestimmten Schwellenwerten)
3. Zugriffsrechte:
Zugang nur für autorisierte staatliche Stellen: Finanzbehörden, Zoll, Justiz, Steuerfahndung, Strafverfolgung, Anti-Korruptionsstellen
Kein öffentlicher Zugang für Journalisten oder Bürger – im Gegensatz zum Transparenzregister
4. Rechtsgrundlage:
Aufbau könnte auf Artikel 114 AEUV (Binnenmarktangleichung) oder Artikel 83 AEUV (Strafrechtszusammenarbeit) beruhen
DSGVO-Konformität müsste gewährleistet sein
Länder, die ein solches Register besonders unterstützen:
▶ Deutschland:
Das Bundesfinanzministerium (unter Christian Lindner) hat 2022/23 ein EU-weites Vermögensregister im Zusammenhang mit der effektiveren Sanktionierung von russischen Oligarchen gefordert.
Unterstützung v. a. durch Behörden wie das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt.
▶ Frankreich:
Setzt sich traditionell für starke Anti-Geldwäsche-Maßnahmen und Steuertransparenz ein.
Befürwortet mehr behördliche Zugriffsrechte und eine EU-weit einheitliche Datenbankstruktur.
▶ Niederlande, Belgien, Italien:
Unterstützen Vorschläge im Rahmen der Geldwäschebekämpfung – besonders nach Enthüllungen wie den Pandora Papers.
Länder mit Vorbehalten:
Österreich, Luxemburg, Tschechien: Weisen auf Datenschutz, Föderalismus und praktische Umsetzungsprobleme hin.
Skepsis gegenüber zu starker zentraler Kontrolle durch die EU.