Abstimmung des ICAO-Rates zum Fall Flug MH17
Montréal, 12. Mai 2025 – Der Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat heute entschieden, dass die Russische Föderation beim Abschuss des Malaysia-Airlines-Fluges MH17 im Jahr 2014 ihren Verpflichtungen aus dem internationalen Luftrecht nicht nachgekommen ist.
Dies ist das erste Mal in der Geschichte der ICAO, dass ihr Rat im Rahmen des Streitbeilegungsmechanismus der Organisation eine Entscheidung über die Begründetheit eines Streits zwischen Mitgliedstaaten getroffen hat.
Der Rat schloss sich der Auffassung an, dass die von Australien und den Niederlanden nach dem Abschuss von Flug MH17 am 17. Juli 2014 erhobenen Klagen sachlich und rechtlich begründet seien. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Vorwurf, das Verhalten der Russischen Föderation beim Abschuss des Flugzeugs durch eine Boden-Luft-Rakete über der Ostukraine stelle einen Verstoß gegen Artikel 3bis des Übereinkommens über die Internationale Zivilluftfahrt dar, der Staaten verpflichtet, „auf den Einsatz von Waffen gegen fliegende Zivilflugzeuge zu verzichten“.
Das Verfahren umfasste schriftliche Eingaben und mündliche Anhörungen, die sich über mehrere Ratssitzungen erstreckten.
Auf einer der nächsten Tagungen wird ein formelles Entscheidungsdokument herausgegeben, in dem die tatsächlichen und rechtlichen Gründe dargelegt werden, die zu den Schlussfolgerungen des Rates geführt haben.
Über die ICAO
Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und ihre 193 Mitgliedsstaaten entwickeln und implementieren globale Luftfahrtstrategien, technische Standards und Kapazitätsaufbaumaßnahmen, um die Sicherheit, Nachhaltigkeit und Inklusivität des Luftverkehrs weltweit zu verbessern. Die Mission der ICAO ist es, den Zugang zum Luftverkehr zu erweitern und gleichzeitig die Zahl der Flugtoten auf null und die CO2-Emissionen auf null zu senken. In diesem Jahr feiert die Organisation ihr 80-jähriges Bestehen.