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Thema: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

  1. #194631
    Mitglied Benutzerbild von Kreuzbube
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Solche Bilder sind doch der ultimative Beweis, dass die Ukraine auf dem besten Weg ist, ein Teil „unserer“ wertewestlichen Demokratie zu werden/zu sein.
    Das ganze Gegenteil sah man heute bei der Siegesparade in Moskau. Erst donnerte ein dreifaches Hurra über den Roten Platz, danach erklang die Nationalhymne. Kämpfer aller Waffengattungen marschierten vorbei; begleitet von schwerem Gerät. Da lachte das Herz! Die Russen sind nicht unsere Feinde!

    "Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
    Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)

  2. #194632
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Kreuzbube Beitrag anzeigen
    Das ganze Gegenteil sah man heute bei der Siegesparade in Moskau. Erst donnerte ein dreifaches Hurra über den Roten Platz, danach erklang die Nationalhymne. Kämpfer aller Waffengattungen marschierten vorbei; begleitet von schwerem Gerät. Da lachte das Herz! Die Russen sind nicht unsere Feinde!
    wird Zeit, das die Russen ihre Biowaren, in die Deutschen Supermärkte lieferrn, auch aus Bosnien, bevor das Deutsche Volk, mit dem Gargill, Supermarkt Müll ganz vergiftet wird
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  3. #194633
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    ...
    Du verlogene Juedin versuchst die tatsaechliche Rechtslage zu verwaessern und hast von Voelkerrecht in etwa soviel Ahnung wie die ehemalige Bundesministerin fuer Auswaertiges, Annalena-Charlotte-Alma " Bumsbock ".

    Es gibt ein abgleitetes Recht auf Sezession. Ob sich die auf das abgeleitete Sezessionsrecht berufenden Voelker einem anderen Staat anschliessen, wie es z.B. im Falle des Volkes im Tibet, welche sich als autonome Provinz der Volksrepublik China angeschlossen haben und den ehemaligen ukrainischen Oblasten Cherson, Donezk, Krim, Luhansk und Saporischschja, die sich im Status autonomer Republiken der Russische Foederation angeschlossen haben oder die vom Sezessionsrecht Gebrauch machenden Voelker sich unter Nichtanerkennung ihrer Eigenstaatlichkeit abspalten, wie es z.B. bei Taiwan noch immer der Fall ist, hat dabei keine wesentliche Bedeutung.

    Du solltest wissen das die " Republik Taiwan " seitens der UN nicht als souveraener Staat anerkannt worden ist, weil
    Taiwan ueber das Mutterland der VR China in den Vereinten Nationen verteten ist. Der Tibet war niemals und wird auch zukuenftig nicht als eigener Staat bei der UN gelistet, weil der Tibet den Status einer autonomen Provinz der VR China hat. Die Voelker der neuen Russischen Republiken Cherson, Donezk, Krim, Luhansk und Saporischschja streben ueberhaupt keinen Status der Eigenstaatlichkeit mit Anerkennung und Auflistung bei der UN an, weil sie voelkerrechtlich zur Russischen Foederation sezessioniert sind und die Russische Foerderation als Vaterland offizielles Mitglieder der Vereinten Nationen und staendiges Mitglied des UN-Weltsicherheitsrates ist.

    Verfassungsblog
    19 November 2015


    Völkerrecht und Sezessionen – Legitimität nur für Einigungswillige?

    Katalonien, Schottland, Krim, Québec Sezessionismus ist in diesen Tagen wieder einmal ein sehr aktuelles Phänomen, und das nicht nur in Europa. Um so mehr wächst das Bedürfnis danach, sezessionistische Bestrebungen völkerrechtlich und damit nach internationalen Standards zu bewerten. Doch bei der Frage, ob bzw. wann Sezessionen legitim sind, betreibt das Völkerrecht eine Art Versteckspiel mit Verfassungsrecht und Politik. Weder statuiert es ein ausdrückliches Recht auf Sezession noch verbietet es dieselbe, sondern überlässt es grundsätzlich dem jeweiligen nationalen Verfassungsrecht, ihre Rechtmäßigkeit zu beurteilen.

    Lässt uns also das Völkerrecht mit dem Sezessionismus völlig alleine? Eine Antwort auf diese Frage gab diese Woche Andreas Paulus, Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts und Völkerrechtsprofessor in Göttingen, in einem Vortrag vor dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages.

    Einsamer Anknüpfungspunkt für eine völkerrechtliche Diskussion über das Sezessionsrecht ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker in Art. 1 Nr. 2 der UN-Charta. Selbstbestimmung ist aber nicht das gleiche wie Sezession. Vielmehr steht das Sezessionsrecht im Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und der Souveränität des Staates. Es kann nur unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Selbstbestimmungsrecht abgeleitet werden.

    Das Völkerrecht, so Paulus, schützt die staatliche Souveränität und territoriale Integrität. Im Zweifelsfall gehe die Stabilität der Staaten und der universellen Friedensordnung dem Recht auf Sezession vor. Aber das gelte nicht immer:

    Wenn die Stabilität eines Staates nur eine scheinbare ist, weil eine Bevölkerungsgruppe nach Selbstbestimmung strebt, kann eine Sezession zur Lösung des Problems beitragen. Deshalb bilde sich, wenn auch nur allmählich, eine stärkere Verbindung der Begriffe Sezession und Selbstbestimmung heraus.

    Wann kann sich aus dem Selbstbestimmungsrecht ein völkerrechtliches Sezessionsrecht ergeben?

    Zunächst sind dabei drei Grundvoraussetzungen für alle Volksgruppen, die eine legitime Sezession anstreben, zu beachten. Die Sezessionsgruppen müssen erstens staatsfähig sein, also durch ein gewisses Solidaritätsgefühl zusammengehalten werden und eine Effektivität der Staatsgewalt garantieren. Zweitens dürfen keine Ministaaten entstehen, die nicht von allein lebensfähig seien, wie beispielsweise Abchasien oder Südossetien.

    ...

    Drittens dürften die Sezessionsstaaten nicht selbst gegen grundlegende Normen des Völkerrechts – das ius cogens – verstoßen. Auch für sie gilt somit u.a. das Gewaltverbot, das Verbot von Völkermord, Sklaverei und Folter und das Gebot, die Menschenrechte zu achten.

    Klassischerweise leitet die Völkerrechtswissenschaft aus dem Selbstbestimmungsrecht des Art. 1 Nr. 2 UN-Charta das Recht auf Sezession zur Entkolonialisierung ab. Sezessionsbewegungen außerhalb des kolonialen Zusammenhangs wurden kaum als Ausübung des Selbstbestimmungsrechts behandelt. Dies sieht Paulus skeptisch.

    Eine geografische Trennung als Voraussetzung für ein Sezessionsrecht sei schwer zu vertreten. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht schon in seiner Entscheidung zum Grundlagenvertrag von 1973 aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker das Recht auf Wiedervereinigung abgeleitet und sei damit über den Entkolonialisierungsansatz hinausgegangen.

    Paulus wies in seinem Vortrag darüber hinaus auf eine moderne Tendenz hin, die beim Zerfall Jugoslawiens entstand: die „remedial secession“ in Fällen der krassen Diskriminierung oder Unterdrückung eines Bevölkerungsteils – also eine „Abhilfe-Sezession“ bzw. die „Sezession als Notwehrrecht“ für die unterdrückte Gruppe.

    Grundlage für diese Ansicht ist Prinzip V Abs. 7 der Friendly-Relations-Declaration der UN-Generalversammlung:

    Die vorstehenden Absätze sind nicht so auszulegen, als ermächtigten oder ermunterten sie zu Maßnahmen, welche die territoriale Unversehrtheit oder die politische Einheit souveräner und unabhängiger Staaten, die sich gemäß dem oben beschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker verhalten und die daher eine Regierung besitzen, welche die gesamte Bevölkerung des Gebietes ohne Unterschiede der Rasse, des Glaubens oder der Hautfarbe vertritt, ganz oder teilweise auflösen oder beeinträchtigen würden.

    Im Umkehrschluss zu diesem Prinzip schlussfolgern die Vertreter der „remedial secession“, dass eine Volksgruppe ein Recht auf Abspaltung hat, wenn die betreffende Regierung ihre Bevölkerung nicht mehr repräsentiert. Typischerweise kommt es in solchen Situationen zu schweren Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen wie dem Ausschluss von Wahlen, politisch motivierten Vereinigungs- und Versammlungsverboten, Hausarresten und Inhaftierungen.

    Bei Umkehrschlüssen ist jedoch Vorsicht geboten. Sie sind nicht immer ein zutreffendes Auslegungsmittel. Auch Paulus betonte, dass die „remedial secession“ prekär bliebe und dass sie die absolute Ausnahme darstellen solle.

    Zuvor müssten alle anderen Mittel zur Beilegung des Konflikts zwischen Mutterstaat und Sezessionsgruppe ausgeschöpft sein. Gegner der „remedial secession“ wenden ein, dass die Formulierung „ohne Unterschied der Rasse, des Glaubens oder der Hautfarbe“ klar auf den kolonialen Kontext abstelle.

    Außerdem gibt es tatsächlich keinen von der Staatengemeinschaft allgemein anerkannten Fall einer erfolgreichen „remedial secession“. Das aktuellste Beispiel ist die Ukraine: Obwohl der ukrainische Staat massive Gewalt gegen die separatistischen Bewegungen im Osten des Landes ausübt, bejaht die Staatengemeinschaft nicht automatisch ein Sezessionsrecht des Ostens. Die Grenzen der zulässigen Zwangsausübung eines Staates gegenüber seinen Bevölkerungsgruppen sind unscharf und der Zeitpunkt, wann eine „Notwehrsezession“ zulässig wird, daher nicht eindeutig zu bestimmen.

    Selbst die Abspaltung des Kosovo 2008 wird nicht von allen Staaten anerkannt. Einerseits geschahen dort Menschenrechtsverletzungen, was für eine „remedial secession“ spräche. Andererseits war nicht sichergestellt, dass die Institutionen des Kosovo zum Zeitpunkt der Unabhängigkeitserklärung tatsächlich bereits effektive und unabhängige Gewalt über ihr Territorium ausübten. Somit bleibt die Frage ungeklärt, wie mit Situationen umzugehen ist, in denen nicht alle Voraussetzungen einer „remedial secession“ gleichzeitig vorliegen.

    ...

    „Das Völkerrecht kann nur Hilfestellung für Einigungswillige geben – die Politik ersetzen kann es nicht“,


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    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, phantomias, Politikqualle, Soraya, Virtuel

  4. #194634
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    wird Zeit, das die Russen ihre Biowaren, in die Deutschen Supermärkte lieferrn, auch aus Bosnien, bevor das Deutsche Volk, mit dem Gargill, Supermarkt Müll ganz vergiftet wird
    Später werden die Handelbeziehungen ausgeweitet. Wenn hier die richtigen Leute regieren.

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  5. #194635
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Kreuzbube Beitrag anzeigen
    Später werden die Handelbeziehungen ausgeweitet. Wenn hier die richtigen Leute regieren.
    Das ist es: Die richtigen Leute


    Kriegsplanung von deutschem Boden

    Zwei umfassende Beiträge der „New York Times“ und der Londoner „Times“ belegen, was lange bestritten wurde: die tiefe militärische und strategische Verwicklung von Nato-Mitgliedsstaaten in den Ukraine-Krieg. Demnach wird deren Kriegsbeteiligung seit Jahren vom europäischen Hauptquartier der US-Armee in Wiesbaden koordiniert. Für Deutschland stellen sich damit verfassungsrechtliche Fragen.
    KARSTEN MONTAG, 25. April 2025, 2 Kommentare, PDF

    Mehr als drei Jahre nach Beginn des russisch-ukrainischen Krieges berichten zwei große westliche Tageszeitungen über die tiefgreifende Beteiligung von Nato-Militärs an diesem Konflikt. Den Anfang machte die „New York Times“ (NYT). Unter dem Titel „Die Partnerschaft: Die geheime Geschichte des Krieges in der Ukraine“ erschien Ende März ein [Links nur für registrierte Nutzer] der laut Autor Adam Entous auf 300 Interviews mit Regierungs-, Militär- und Geheimdienstvertretern in der Ukraine, den Vereinigten Staaten sowie weiteren Nato-Partnern basiert. Es handle sich um die „unerzählte Geschichte“ der „versteckten Rolle“ der USA bei den ukrainischen Militäroperationen.
    ..............................................
    Denn sowohl im Grundgesetz als auch im[Links nur für registrierte Nutzer] der die deutsche Wiedervereinigung ermöglichte, ist geregelt, dass von deutschem Boden nur Frieden und kein Krieg ausgehen darf. Daran sind rechtlich gesehen auch die in Deutschland stationierten Streitkräfte der Nato-Partner gebunden.
    .................................................. ....................................
    „Times“: „Führungsrolle britischer Militärs“

    Im Gegensatz zur Darstellung der NYT fokussiert der Bericht der Londoner „Times“ auf die maßgebliche Rolle der britischen Generäle bei der militärischen Unterstützung der Ukraine. Explizit genannt werden Admiral Tony Radakin, oberster Befehlshaber der britischen Streitkräfte, General James Hockenhull, oberster strategischer Kommandeur, sowie General Roland Walker, Chef des Generalstabs, und Generalleutnant Charles Stickland. Diese hätten – im Gegensatz zu ihren US-Kollegen – auch die Freiheit gehabt, in die Ukraine zu reisen, „wann immer es nötig war“ – zur Not in Zivilkleidung.
    .................................................. ..........................

    Rechtswidriger Angriff auf Russland?

    Nach Artikel 25 des Grundgesetzes sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts. Nach Artikel 26 sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen.


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    Geändert von navy (09.05.2025 um 19:05 Uhr)
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  6. #194636
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Sicherlich schreibst du mal wieder etwas vom russischen Völkerrecht, aber dazu benötigt man
    absolut keine Nachhilfekurse.

    Hier kannst auch du, mal wieder, nachlesen wie es sich mit der russischen Annexion verhält:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Auszug aus dem Artikel:

    "Die UN-Generalversammlung verabschiedete jedoch seinerzeit am 27. März 2014 eine Resolution,
    [Links nur für registrierte Nutzer] in der das Referendum mit 100 gegen elf Stimmen bei 58 Enthaltungen für völkerrechtswidrig und ungültig bezeichnet wurde.
    Die Resolution ist zwar nicht verbindlich für die Staaten, bringt jedoch ihre Ablehnung einseitiger Sezessionen von Teilen eines Staates zum Ausdruck.
    Die territoriale Unversehrtheit der Staaten ist ihnen wichtiger als das Selbstbestimmungsrecht der Völker, auf das sich die sezessionswilligen Völker immer berufen.

    Konnten sich das Referendum und die anschließende Eingliederung der Krim in die Russische Föderation noch auf die Friedlichkeit des Prozesses,
    der kein Blut gekostet hat, berufen, so ist die Abtrennung der Donbass-Regionen eine eindeutige militärische Annexion. Darüber mögen auch die
    Abstimmungen nicht hinwegzutäuschen und alle Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht muss hier scheitern.



    Seit seiner Kodifizierung in Art. 1 der beiden Internationalen Pakte über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
    von 1966 wird dem Selbstbestimmungsrecht zwar zwingende völkerrechtliche Verbindlichkeit zuerkannt. "Kraft dieses Rechts", heißt es übereinstimmend in
    beiden Pakten, "entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung".
    Ein Recht auf Sezession ist darin aber nicht enthalten.
    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Du verlogene Juedin versuchst die tatsaechliche Rechtslage zu verwaessern und hast von Voelkerrecht in etwa soviel Ahnung wie die ehemalige Bundesministerin fuer Auswaertiges, Annalena-Charlotte-Alma " Bumsbock ".

    Es gibt ein abgleitetes Recht auf Sezession. Ob sich die auf das abgeleitete Sezessionsrecht berufenden Voelker einem anderen Staat anschliessen, wie es z.B. im Falle des Volkes im Tibet, welche sich als autonome Provinz der Volksrepublik China angeschlossen haben und den ehemaligen ukrainischen Oblasten Cherson, Donezk, Krim, Luhansk und Saporischschja, die sich im Status autonomer Republiken der Russische Foederation angeschlossen haben oder die vom Sezessionsrecht Gebrauch machenden Voelker sich unter Nichtanerkennung ihrer Eigenstaatlichkeit abspalten, wie es z.B. bei Taiwan noch immer der Fall ist, hat dabei keine wesentliche Bedeutung.

    Du solltest wissen das die " Republik Taiwan " seitens der UN nicht als souveraener Staat anerkannt worden ist, weil
    Taiwan ueber das Mutterland der VR China in den Vereinten Nationen verteten ist. Der Tibet war niemals und wird auch zukuenftig nicht als eigener Staat bei der UN gelistet, weil der Tibet den Status einer autonomen Provinz der VR China hat. Die Voelker der neuen Russischen Republiken Cherson, Donezk, Krim, Luhansk und Saporischschja streben ueberhaupt keinen Status der Eigenstaatlichkeit mit Anerkennung und Auflistung bei der UN an, weil sie voelkerrechtlich zur Russischen Foederation sezessioniert sind und die Russische Foerderation als Vaterland offizielles Mitglieder der Vereinten Nationen und staendiges Mitglied des UN-Weltsicherheitsrates ist.

    Ich habe mit dem Judentum nichts am Hut, du verblödeter FotzenABAS, schreib dir das endlich einmal hinter deinen schmierigen Ohren.

    Warum sollte ausgerechnet ich etwas verwässern, was doch eindeutig aus dem Link bzw. aus dem Artikel hervorgeht? Dieser Artikel zeigt doch eindeutig die Fakten auf.

    Bei deiner Aufzählung vermisse ich den Garten Eden.

  7. #194637
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Kreuzbube Beitrag anzeigen
    Das ganze Gegenteil sah man heute bei der Siegesparade in Moskau. Erst donnerte ein dreifaches Hurra über den Roten Platz, danach erklang die Nationalhymne. Kämpfer aller Waffengattungen marschierten vorbei; begleitet von schwerem Gerät. Da lachte das Herz! Die Russen sind nicht unsere Feinde!
    Hab ich mir nicht angesehen. Dahingehend bin ich weitgehend demilitarisiert. Aus Gründen.
    __________________

    Zahme Vögel singen Dir ein Lied von Freiheit
    Freie Vögel fliegen!

  8. #194638
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Sicherlich schreibst du mal wieder etwas vom russischen Völkerrecht, aber dazu benötigt man
    absolut keine Nachhilfekurse.

    Hier kannst auch du, mal wieder, nachlesen wie es sich mit der russischen Annexion verhält:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Auszug aus dem Artikel:

    "Die UN-Generalversammlung verabschiedete jedoch seinerzeit am 27. März 2014 eine Resolution,
    [Links nur für registrierte Nutzer] in der das Referendum mit 100 gegen elf Stimmen bei 58 Enthaltungen für völkerrechtswidrig und ungültig bezeichnet wurde.
    Die Resolution ist zwar nicht verbindlich für die Staaten, bringt jedoch ihre Ablehnung einseitiger Sezessionen von Teilen eines Staates zum Ausdruck.
    Die territoriale Unversehrtheit der Staaten ist ihnen wichtiger als das Selbstbestimmungsrecht der Völker, auf das sich die sezessionswilligen Völker immer berufen.

    Konnten sich das Referendum und die anschließende Eingliederung der Krim in die Russische Föderation noch auf die Friedlichkeit des Prozesses,
    der kein Blut gekostet hat, berufen, so ist die Abtrennung der Donbass-Regionen eine eindeutige militärische Annexion. Darüber mögen auch die
    Abstimmungen nicht hinwegzutäuschen und alle Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht muss hier scheitern.



    Seit seiner Kodifizierung in Art. 1 der beiden Internationalen Pakte über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
    von 1966 wird dem Selbstbestimmungsrecht zwar zwingende völkerrechtliche Verbindlichkeit zuerkannt. "Kraft dieses Rechts", heißt es übereinstimmend in
    beiden Pakten, "entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung".
    Ein Recht auf Sezession ist darin aber nicht enthalten.
    Zitat Zitat von Old_Grump Beitrag anzeigen
    Interessanter Artikel. Da du aber hier ständig lügst und/oder Halbwahrheiten, erlaube ich mir einen Kommentar aus TP einzustellen, der deine Lügen auf den Punkt bringt:
    Ja, ein sehr interessanter Artikel.

    Hier grassiert wohl bei dir und bei einigen deiner Genossen so eine Art Lügenphobie, wenn meine Postings hier erscheinen.
    Da geht wohl schnell die Angst um, dass ich voll ins Schwarze treffe und Gegenargumente so wie sach- und fachliche Aussagen von "euch"
    nicht geliefert werden können. So musst du und deine Genossen halt das "Lügenargument" verbreiten.

    Meine Quelle ist doch sehr glaubhaft zu bewerten, denn diese Quelle wird hier ja des Öfteren anstandslos verlinkt.

  9. #194639
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Ich habe mit dem Judentum nichts am Hut, du verblödeter FotzenABAS, schreib dir das endlich einmal hinter deinen schmierigen Ohren.

    Warum sollte ausgerechnet ich etwas verwässern, was doch eindeutig aus dem Link bzw. aus dem Artikel hervorgeht? Dieser Artikel zeigt doch eindeutig die Fakten auf.

    Bei deiner Aufzählung vermisse ich den Garten Eden.
    Der von Dir gelinkte Artikel enthaelt keine Fakten sondern nur Mutmassungen und Interpretationen. Das aus dem Voelkerrecht abgeleitete Recht auf Sezession existiert zwar als Ausnahmefall, aber es existiert. Dabei wird leider, insbesondere vom transatlantischen westlichen Politikgesindel, in arglistige Taeuschungsabsicht der Eindruck erweckt, die Wahrnehmung, Ausuebung und Umsetzung des Sezessionsrechts sei von der " Zustimmung " bzw. " Bestaetigung " durch die Vereinten Nationen abhaengig.

    Es ist aber weder eine voelkerrechtliche Zustimmung der Vereinten Nationen noch eine
    politische Betaetigung durch " westlichen Wertlaender " der EU oder NATO notwendig.

    Erfolgreiche Sezessionsbeispiele der Vergangenheit wie z.B. Taiwan, Tibet und Kosovo sowie der Gegenwart in Gestalt der neuen Republiken der Russischen Foederation, Cherson, Donezk, Krim, Luhansk und Saporischschja machen das unmissverstaendlich, rechtlich unzweifelhaft deutlich.
    Geändert von ABAS (09.05.2025 um 20:21 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, phantomias, Politikqualle, Soraya, Virtuel

  10. #194640
    Zerschmetterling
    Gast

    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Wohlwollend nur im Sinne des eigenen Geldbeutels !
    Yeah genau.
    Ist Alles scheinheilig.
    Prinz William engagiert sich ja offenbar sehr fuer Obdachlose.. der naechtse -tolle- Typ.. in sein Schloesslein laesst er aber keinen Einzigen rein.

    Oder Prinz Andrew, Epstein Kontakte, aber aus der wohltaetigen Windsors Familie.

    Und dann deren Wohltaetigkeitsorganisationen fuer die Voelker, deren Spendenklubs.
    80 Prozent der Spenden die von den Voelkern in diese Spendenorganisationen gepumpt werden, verschwinden in der Buerokratie dieser Organisationen.
    Hoechstens 20 Prozent kommen da wo es ankommen soll (und auch das ist schon gelogen).

    Die Kohle die alle spenden, verschwindet nicht einfach so zu 80 Prozent in einer Buerokratie einer Spendenorganisation!

    Die nehmen die Voelker aus, wie es nur geht im Deckmantel dessen Gutes zu tun.

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