Und genau diesen Satz finde ich problematisch, denn wie sieht das aus mit konkreten Beispielen? Ohne konkrete Beispiele wäre die Aussage nur eine Behauptung. Auch die Idee, dass die AfD ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis haben solle. Aber Moment mal! Allein so eine Idee zu haben ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar? Irre ich mich, oder finden wir die Idee der Meinungsfreiheit nicht auch im Grundgesetz? Also ist es schon ein Problem lediglich ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis zu haben, auch wenn es Meinungsfreiheit gibt und keiner in der AfD tatsächlich irgendjemand diskriminiert??
Und dabei haben wir noch nicht mal darüber gesprochen, ob es ein ethnisches Element der Deutschen gibt, etwas übrigens, worüber in der Vergangenheit lange diskutiert wurde. Aber will man in der heutigen Zeit den Deutschen ihre Ethnizität komplett absprechen? Oder können wir alle vernünftigerweise zugeben, dass es Deutsche im Sinne von Staatsangehörigkeit und im Sinne von Ethnizität gibt?
Schließlich verstehe ich die Aussage des Verfassungsschutzes wie folgt:
"Die AfD sei extremistisch, weil sie ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis hat, wobei wir der Meinung sind, dass die AfD deswegen in der Lage wäre, Leute zu diskriminieren."
Kennst du übrigens den Film [Links nur für registrierte Nutzer]? Der Film handelt sich um die Idee, Straftaten zu verhindern, indem Menschen schon vor der Ausführung einer Tat verhaftet werden. Der Film stellt infrage unter anderem, ob ein solches Vorhaben moralisch wäre.




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