Weder Politik noch "die Gesellschaft" haben über ein Parteienverbot zu befinden. Wir sind immer noch in Deutschland. In einem Deutschland noch vor der Übernahme durch rechtsextreme Kräfte. Das bedeutet unter anderem ein funktionierendes Verfassungsgericht. Dieses Gericht entscheidet, ob eine PARTEI verboten werden kann, was erstens unter Berücksichtigung des Parteiprogramms abgewogen wird, zum anderen auch durch das Verhalten der Parteimitglieder. Das war schon so bei dem Versuch, die NPD zu verbieten. es gab etliche gegen die BRD und ihre Organe gerichtete Straftaten, leider aber waren die zum Teil auch von Organen der BRD verübt worden, nämlich vom Verfassungsschutz... folgerichtig wurde das Verbot nicht ausgesprochen.
Der VS hat daraus gelernt und begeht heute keine Straftaten mehr im Kleid der AfD. Die AfD selbst hat sich von ihrer radikalen Jugendorganisation freiwillig(!) getrennt. Mitglieder der AfD sind noch nicht im Namen der AfD an Straftaten beteiligt gewesen. ich wüsste nicht, worauf sich ein Verbot der AfD begründen ließe. Aber wir werden ja sehen.