Der Vorteil an Klugheit ist, dass man sich dumm stellen kann. Andersrum ist es schwierig.
Aber zum Thema, mit Artikel von Heute
der Abzocker Türke der SPD, Vize Verfassungschutz Chef, hat das geschrieben, weil SPD Dumm Juristen sich das ausgedacht haben. In der Heimat zu dumm zum Ziegenhüten, hier Karriere
Hier sein Lebenslauf mit Foto, wo er schon Geistesgestört aussieht: ein Lupenreiner SPD Mann
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„No border, no Nation“
Im Umgang mit der AfD macht sich dieser Staat lächerlich 4.5.2025
„Delegitimierung des Staates“ ist ein neu eingeführter Merkel-Begriff, um "Staatsfeinde" zu identifizieren. Gerade delegitimiert sich der Staat selbst - mit Höchstgeschwindigkeit. Und das betrifft jeden, der noch Wert auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie legt und verteidigen will.
VON Roland Tichy
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Verfassungsschutz
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Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als [URL="https://balkaninfo.files.wordpress.com/2018/05/iep00011.pdf"]„Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007[/URL] als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
Nur in der Theorie. Denn das ganze wird flankiert werden von vielen weiteren Dingen wie erneute Massendemos in Westdeutschland vor allem für ein AfD Verbot. First stoppen is 11.5., nächste Woche schon.
Heute gab es erst eine Umfrage, nach der 48%:37% der Almans ein AfD Verbot begrüßen. Folgenlos ist das ganze nicht.
Wobei ich dafür die sog "Gesellschaft" ausdrücklich in Mithaftung nehmen möchte.
Ums rechstaatliche geht es Politik und sog "Gesellschaft " doch gar nicht mehr.Verfassungsrechtlich ist an dem Programm der AfD nichts auszusetzen.
Darum spielt eine solche Tatsache auch gar keine Rolle mehr, dass nichts auszusetzen ist.
Der hehre Deutsche,
voller Arroganz,
irrlichtert durch die Welt
und ruiniert sich selbst.
Mit Demonstrationen fuer ein AfD Verbot erfuellen die Veranstalter und Demonstrationsteilnehmer den Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 STGB.
Man kann die schaebigen, scheinheiligen, verleumderischen, zwangsneurotisierten, fanatisierten, vorgeblich freiheitlich-demokratischen Extremisten nach § 130 STGB nageln.Strafgesetzbuch (StGB) § 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden
oder
2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
(6) Absatz 2 gilt auch für einen in den Absätzen 3 bis 5 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3).
(7) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 6, ist der Versuch strafbar.
(8) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 6 und 7, sowie in den Fällen der Absätze 3 bis 5 gilt § 86 Absatz 4 entsprechend.
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Geändert von ABAS (04.05.2025 um 08:53 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Die Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" bedeutet aber nach meinem Verstaendnis, dass der Bundesverfassungsschutz ( VS ) intern in seinem Gutachten eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD gerichtetes "aggressiv-kaempferisches Verhalten" der Gesamt-AfD festgestellt haben muss.
Der Gesamt-AfD muss also im Gutachten ein hochaggressives und extrem kaempferisches Verhalten nachgewiesen worden sein, sonst kommt man im VS ja nicht zu diesem Schluss ?
Sollte der VS aber zu diesem Ergebnis im Gutachten gekommen sein, was ja anscheinend so der Fall sein muss ( ? ), muesste die Einleitung des Parteiverbotsverfahrens eigentlich unumgaenglich und zwingend notwendig sein ?
Normalerweise muessten die Altparteien wegen dieser Einstufung zur Einleitung des Verbotsverfahrens verpflichtet sein ? Oder ist das eine politische Ermessensentscheidung ? Ist das eine juristische Kann- und keine Soll-Entscheidung ?
Die Buerger wollen ja in dieser Demokratie der BRD auch wissen, ob sie die ganze Zeit ueber eine rechtsextremistische Partei mit der AfD gewaehlt haben ?
Deshalb sollte der Buerger der BRD auch mal Einsicht in dieses Gutachten des VS bekommen koennen, um sich mal selber ein Bild darueber zu verschaffen.
Im Uebrgen gehe ich von der Entfesselung des 3. Weltkrieges durch Merz und die NATO gegen Russland in den kommenden 5 Jahren aus, sodass das Verbot der AfD als Antikriegspartei fuer das Machtkartell der antideutschen und linskwoken BRD unumgaenglich sein duerfte, weil die Opposition aus Sicht des BRD-Machtapparats dann ausgeschaltet werden muss.
Im Krieg kann sich der Machtapparat mit der AfD eine prodeutsche Antikriegs-Opposition nicht leisten.
Auch deshalb halte ich das Verbot der AfD aus Sicht des neofaschistischen BRD-Machtkartells fuer zwingend notwendig.
Persoenlich gehe ich nicht davon aus, dass die AfD gesichert rechtsextremistisch ist.
Ich halte sie fuer eine demokratische Partei.
Die Antidemokraten sind eher im linkswoken und antideutschen neofaschistischen Lager des BRD-Machtapparats anzufinden. Das sind die eigentlichen Kraefte, die die Meinungsfreiheit und Demokratie in Deutschland abschaffen wollen. Siehe § 188 StGB.
Darauf haben ja auch J.D. Vance und Rubio in den USA hingewiesen.
“The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)
Bildquelle ARD Brennpunkt
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Der Vorteil an Klugheit ist, dass man sich dumm stellen kann. Andersrum ist es schwierig.
Das „Deutschtum“ zu hegen und zu pflegen, ist aber ein soziologischer, sprich: erzieherischer Prozess! Ich habe schon „Fremdländer“ gesehen, die waren im Verhalten und in ihrer Denke deutscher als so mancher Biodeutsche.
Diese „Reinhaltung“ der „Gene Mitteleuropas“ - ich will es mal „unverfänglich“ ausdrücken - muss über die Erziehung laufen! Soll heißen: Es muss gesellschaftlich „woke“ sein, sich aus rein ästhetischen Gründen in einen reckenhaften Teutonen zu vergucken oder wir stellen dann halt den flachsblonden oder brünetten Mädels nach - weil alle sie wollen und es ästhetisch absolut „in“ ist!
Wer, wenn nicht wir, bestimmt die gesellschaftlichen und auch die ästhetischen Werte? Es sollte nicht der Ami, nicht der Russe und nicht der Chinese sein…
Orientieren wir uns an der „Ästhetik des Geistes“; dadurch hebelt man jede verfassungsrelevanten Bedenken aus!
Wir wollen etwas Neues, etwas Anderes, weil es für uns „schöner“ ist; damit drücken wir jedoch keinerlei „Wertigkeit“ aus… ich nenne das mal „ideologische Eleganz“ …
Bundeswirtschaftsministerin Reiche verwies auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. "Alte Gewissheiten sind verschwunden", sagte sie. Aufrüstung sei nicht nur sicherheitspolitisch geboten, sondern auch eine wirtschaftliche und technologische Chance für Deutschland.“
Es gibt nichts politischeres, als in Friedenszeiten auf dem eigenen Territorium
von Fremden angegriffen oder erschlagen zu werden.
Der Vorteil an Klugheit ist, dass man sich dumm stellen kann. Andersrum ist es schwierig.
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