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Palmer kritisiert Verfassungsschutz"Stramm rechts zu sein, ist nicht verboten"
Boris Palmer warnt vor einer fehlenden Grundlage für ein AfD-Verbot. Die jüngste Einschätzung der Verfassungsschützer kritisiert er.
Der Tübinger Oberbürgermeister [Links nur für registrierte Nutzer] hat den Bericht des Verfassungsschutzes zur [Links nur für registrierte Nutzer] kritisiert. Die Partei war darin als "gesichert rechtsextrem" eingeschätzt worden. Grundlage für den Bericht ist ein bislang nicht öffentliches Gutachten, aus dem aber der "Spiegel" zitiert hat. Für Palmer reichen die Argumente nicht aus.
"Wenn der Spiegel nicht einfach schlecht informiert ist, hat der Verfassungsschutz vor allem zusammengetragen, was öffentlich bekannt ist. Zumindest ist alles, was ich da lese, nicht neu", schrieb Palmer auf Facebook. Er bemängelte, dass ein Großteil der Informationen aus dem Feld stamme, in dem die AfD die größte Zustimmung in der Bevölkerung habe. "Begriffe wie 'Messermänner' sind politische Zuspitzungen, aber kein Beleg für Rassismus", sagt Palmer. Der "Spiegel" berichtete, dass ein entsprechendes Zitat von [Links nur für registrierte Nutzer] aus einem Interview von 2023 in dem Gutachten angeführt wird. Sie sprach darin von einem Phänomen der "Messerkriminalität", das "in unserer Kultur völlig unbekannt" sei.
Messermorde "vor 2015 unbekannt"
"Ist das wirklich alles?", fragt Palmer. Anlassfreie Messermorde im öffentlichen Raum seien "bis vor der Einwanderungswelle von 2015" unbekannt gewesen. "Der Verfassungsschutz sitzt dem verbreiteten Irrtum auf, dass alles [Links nur für registrierte Nutzer] sei, was Unterschiede im Verhalten mit der Herkunft in Verbindung bringt. Ist es nicht, diese Unterschiede gibt es. Sie sind nur sozialisationsbedingt und nicht genetisch", argumentiert Palmer.
Der ehemalige Grünenpolitiker unterstellt der AfD zwar ein völkisches Verständnis der Nation. "Aber zu behaupten, das sei verfassungsfeindlich, ist gewagt", schreibt der Lokalpolitiker. Er warnt davor, dass man der AfD in die Hand spiele, wenn die Beweislage für ein Verbot nicht ausreichend sei. "Nur stramm rechts zu sein und migrationsfeindlich ist nicht verboten. Und wenn eins sicher ist, dann ein Sieg der AfD nach einem gescheiterten Verbotsantrag", so Palmer.
aus: [Links nur für registrierte Nutzer]