
Zitat von
ABAS
Das uebernehme die Verwaltungsgericht. Die AfD hat bereits gegen die Einstufung als Verdachtsfall beim Verwaltungsgericht
Widerspruch eingelegt und und klagt auf Unterlassung. Die Klage ist noch in der zweiten Instanz vor dem OVG und seitens der
Richter wurde bisher kein Urteil gefaellt. Wg. der Einstufung als " gesichert rechtsxtrem " legt die AfD ebenfalls Rechtsmittel ein.
Selbst wenn die Richter die Einstufung der AfD als Verdachtsfall und als " gesichert rechtsextremen " durch den Verfassungsschutz nicht betaetigen, wofuer eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, hat die amtierende Bundesregierung der AfD einen beabsichtigten
Ansehensschaden verursacht. Fraglich ist ob der Ansehensschaden nachgewiesen .......