"Ebenst" ist kein korrektes Wort im Deutschen. Es könnte sich um einen Fehler oder eine falsche Aussprache des Wortes "eben" handeln. "Eben" bedeutet "gerade", "soeben", "erst", "genau", oder kann auch "gerade" oder "ebenfalls" bedeuten, je nach Kontext.
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Bundeswirtschaftsministerin Reiche verwies auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. "Alte Gewissheiten sind verschwunden", sagte sie. Aufrüstung sei nicht nur sicherheitspolitisch geboten, sondern auch eine wirtschaftliche und technologische Chance für Deutschland.“
Der Vorteil an Klugheit ist, dass man sich dumm stellen kann. Andersrum ist es schwierig.
Nun ja , die Bildzeitung betätigte ja den " Buschfunk " , da sollte man dann doch nachhaken warum nichts " geprüft " wurde und warum das Gutachten nicht öffentlich für jeden lesbar ist !
Egal ob man das Ergebnis schon vorher kannte oder nicht , es geht um die " Glaubwürdigkeit " und da sollte man doch schon den Anschein wahren , oder nicht ?
Der Vorteil an Klugheit ist, dass man sich dumm stellen kann. Andersrum ist es schwierig.
Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als [URL="https://balkaninfo.files.wordpress.com/2018/05/iep00011.pdf"]„Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007[/URL] als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
Das Pruefung des " Gutachtens " uebernehmen die Verwaltungsgericht. Die AfD hat bereits gegen die Einstufung als Verdachtsfall beim Verwaltungsgericht Widerspruch eingelegt und und klagt auf Unterlassung. Die Klage ist noch in der zweiten Instanz vor dem OVG und seitens der Richter wurde bisher kein Urteil gefaellt.
Wg. der Einstufung als " gesichert rechtsxtrem " und das " Gutachten " des Verfassungsschutzes legt die AfD ebenfalls Rechtsmittel ein. Selbst wenn die Richter die Einstufung der AfD als Verdachtsfall und als " gesichert rechtsextreme " durch den Verfassungsschutz in letzter Instanz nicht betaetigen, wofuer eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, hat die amtierende Bundesregierung der AfD einen beabsichtigten Ansehensschaden verursacht.
Fraglich ist ob der beabsichtigte Ansehensschaden nachgewiesen und monetaer bewertet werden kann, woraus sich fuer die AfD nicht nur ein Anspruch auf Unterlassung der oeffentlichen Verleumdungen, sondern Schadensersatzforderungen wg. Reputationsgefaehrdung (Kreditgefaehrung) nach § 824 BGB ergeben koennte. Die AfD hat zwar gut
Anwaelte innerhalb der Partei. Fuer die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und Klage wg. Reputationsgefaehrung vor dem Zivilgericht sollten die AfD allerdings hochspezialisierte Fachanwaelte beauftragen und mit den Fachanwaelten ausserhalb der Gebuehrenordnung mit angemessen hohe Honorvereinbarungen (Stundensatz 1000 EUR) und eine Erfolgspraemie von mindestens 500.000 EUR kontraktieren.
§ 824 BGB Kreditgefährdung
(1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.
(2) Durch eine Mitteilung, deren Unwahrheit dem Mitteilenden unbekannt ist, wird dieser nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hat.
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Geändert von ABAS (04.05.2025 um 07:04 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
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