
Zitat von
ABAS
Wenn eine Partei vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextrem eingestuft wird und das Ergebnis oeffentlich verkuendet, kann die betroffenen Partei dagegen Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht einlegen. Erst wenn das Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht die Ergebnisse des Verfassungsschutzes bestaetigt, ist die Einstufung rechtskonform.
Das bedeutet allerdings noch lange nicht, das ein Antrag auf Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein kann. Die sogenannten etablierten Parteien bzw. ihre Mandatstraeger im Bundestag wissen das genau und deshalb stellen sie keinen Verbotsantrag gegen die AfD, sondern beschraenken sich auf die uebelen Verleumdungen mit dem mutmasslichen Vorwurf angeblicher " Verfassungsfeindlichkeit " der AfD.
Anstelle der AfD Funktionaere ginge ich mit hochqualizierten Anwaelten gegen Verleumder vor. Das kostet zwar einige Hundertausend EUR an Anwaltshonoraren aber anschliessend sind den Verleumdern die schaebigen Maeuler gestopft.