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In der Politik ist es wie in der Mathematik: alles, was nicht ganz richtig ist, ist falsch (Edward Kennedy)
Geben Sie Deutschland die Führungsrolle, die Deutschland verdient. (Wolodymyr Selenskyj)
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Ich bin das Brot des Lebens. Wer zu mir kommt, den wird nicht hungern; und wer an mich glaubt, den wird nimmermehr dürsten. (hellenische Mysterien, Dionysos, später als Plagiat im Christentum)
Stimmt! Die Groenlaender habe nur eine Teilautonomie die sich auf bestimmte Bereiche erstreckt. Von Eigenstaatlichkeit kann bei den Groenlaender daher nicht die Rede sein. Entscheidungen ueber Sicherheitsangelegenheiten obliegen der Regierung des Staates Daenemark. Als NATO Mitglied koennten die Daenen jederzeit eigene Miltaerstandorte auf Groenland errichten und den USA die weitere Fortfuehrung von US Militaebasen auf Groenland untersagen.
Vermutlich wissen sie meisten Groenlander das selbst nicht, weil sie geistig minderbemittelt, psychisch gestoert oder Alkoholiker sind. Der durch die daenische Regierung zugesicherte " Autonomie " war eine Mogelpackung. Gewisserweise ist das aus Sichtweise der Daenen sogar plausibel und weitsichtig. Groenland hat nur ca. 50.000 Einwohner, die ueberwiegend aus Nachfahren von Walfaengern, Schmugglern und Seeraeubern, psychisch Gestoerten und Alkoholikern bestehen.
Zur Eigenstaatlichkeit mit Aufbau eines dauerhaft funktionalen Gemeinwesens sind die Groenlaender unfaehig. Der einzige positiv bewertbare Aspekt, ist die im internationalen Vergleich extrem hohe Suizidrat der Kreaturen welche auf Groenland hausen und die geringe Fertilitaetsquote.
MÖCHTE GRÖNLAND UNABHÄNGIG WERDEN?
Grönland hat das Recht, sich unabhängig zu erklären. In Grönlands Gesetzgebung zur Selvstyre („Selbstverwaltung“), die 2009 von Dänemark und Grönland erlassen wurde, werden die Grönländerinnen und Grönländer als ein Volk oder als eine Nation anerkannt, die das Recht auf Selbstbestimmung hat, wozu auch die Möglichkeit der Unabhängigkeit gehört. Während anerkannt wird, dass ein Großteil der grönländischen Bevölkerung Unabhängigkeit bevorzugt, sind die Meinungen und Strategien, wie dieser Status zu erlangen ist, sehr verschieden – nicht zuletzt bezüglich der Budgetverantwortung.
VON DER KOLONIE ZUR ZWEISTUFIGEN AUTONOMIE (HJEMMESTYRE UND SELVSTYRE)
Grönlands Kolonialgeschichte beginnt mit dem norwegischen Pastor Hans Egede, der 1721 anlandete, um im Land Missionen aufzubauen. Bis 1953 war Grönland eine Kolonie, als Dänemark einseitig den Status zu einer Provinz innerhalb des Königreiches Dänemark änderte. Diese Veränderung der Staatsform markierte den Beginn einer modernen Gesellschaft in Grönland und von diesem Zeitpunkt an bis 1979 kämpften die Grönländerinnen und Grönländer dafür, mehr Autonomierechte zugesprochen zu bekommen. Dieser Kampf verstärkte sich in den 1970ern und führte zur Einführung von Grönlands Autonomierechten (der Hjemmestyre oder „Heimverwaltung“) 1979.
Mit der Einführung der Hjemmestyre 1979 wurde Grönlands erste Regierung namens Landsstyret (dän. für „die Landesregierung“) eingesetzt, die seit der Einführung der Selvstyre 2009 den offiziellen Namen Naalakkersuisut trägt. Diese Regierung ist zur Führung und Gesetzgebung für nahezu alle Verwaltungsbereiche berechtigt. Zur gleichen Zeit wurde dem vorherigen Rat der Provinz der Titel Parlament oder Landsting verliehen (seit 2009 heißt es Inatsisartut, was auf Grönländisch „diejenigen, welche die Gesetze erlassen” bedeutet).
In den folgenden Jahrzehnten übernahm Grönlands Autonomieregierung die eigenständige Verwaltung von Ressorts wie Gesundheit, Bildung, Steuern, Infrastruktur, Wirtschaft, Innenpolitik, Landschaftsplanung, soziale Angelegenheiten und Wohnpolitik, die vorher vom dänischen Staat verwaltet wurden. Nächstes Ziel Grönlands wurde es, den Einfluss auf die eigene Situation zu stärken und dies insbesondere in Bezug auf die großen Mineralvorkommen im grönländischen Boden auszuweiten. Die historische und kulturelle Verbindung zwischen Volk und Land bezüglich dessen, was unter der Erdoberfläche liegt, ist eine sehr wichtige. Weitere Ziele für die Zukunft beinhalten eine weitreichendere Zuständigkeit für die eigene Justiz, wozu die Polizei und die Gerichte zählen.
In einem im November 2008 durchgeführten Referendum votierten 75% der Wähler für eine umfassendere Autonomieverordnung. Dies führte zur Einführung der grönländischen Selbstregierung (Selvstyre oder „Selbstverwaltung“) ab dem 21. Juni 2009 (Grönlands Nationalfeiertag).
Zusätzlich zur Kontrolle über Rohstoffabbau und natürliche Ressourcen wurde Grönland das Recht zugesprochen, selbstständig andere Ressorts zu verwalten. Grönländische Behörden verwalten heute die meisten inneren Angelegenheiten, erlassen die entsprechenden Gesetze und tragen die volle finanzielle Verantwortung in diesen übernommenen Bereichen.
Grönland hat nun die Zuständigkeit über eine Vielzahl an Verwaltungsgebieten übernommen, wobei das Justizwesen die größte Ausnahme darstellt.
Außenpolitik, Verteidigung und nationale Sicherheit, Rechts- und Justizwesen und dasWährungssystem sind Ressorts, die nach dem Übereinkommen zur Selbstregierung unter dänischer Zuständigkeit verbleiben.
Die Itilleq-Erklärung von 2003 garantiert aber, dass Grönland in Angelegenheiten, die dem Interesse des Landes unterliegen, angehört werden muss. Außerdem kann Grönland in diesen Angelegenheiten auch die Verhandlungen übernehmen und mit anderen Nationen Vereinbarungen treffen.
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" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
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