Das Bundesverfassungsgericht hat im Verfahren [Links nur für registrierte Nutzer] zu dem Antrag von ... DIE LINKE ... seinen Beschluss verkündet:
>> ...hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
[...]
am 13. März 2025 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
1. Der Antrag wird verworfen.
2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird damit gegenstandslos.
Die Antragstellenden zu 1. und 2. sind nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis in den 21. Deutschen Bundestag gewählt. Die Antragstellende zu 3. hat sich als Vor-Fraktion für den 21. Deutschen Bundestag konstituiert. Sie wenden sich mit ihrer Organklage und ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages zu einer Sondersitzung am 18. März 2025, in der mögliche Grundgesetzänderungen beraten und beschlossen werden sollen.
[...]
Mit der Ablehnung des Antrags im Organstreitverfahren wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos
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Ähnliche Anträge in zwei weiteren Verfahren [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] wurden vom BVerfG durch sinngleiche Beschlüsse ebenfalls "verworfen".[Links nur für registrierte Nutzer]