Soweit ich weiss, wurden bisher nie Wehrpflichtige zu Auslandseinsätzen herangezogen, also ist dies kein Argument.
Eher, das man alle "Zugewanderten" die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, dann auch noch zum Wehrdienst
heranziehen könnte, zumindestens so wie früher, bis zum Alten von 27 bzw.28.