Eine Druckerei legt dem Kunden vor dem Druck ein Vorabdruck des fertigen Produktes vor, für das der Auftraggeber sein 'Gut zum Druck' als Einverständniserklärung geben muss. Sei es für die Gestaltung oder den aufgedruckten Text. Erst danach darf die Druckerei mit der Produktion den Auftrag abschliessen. Eine Printanstalt sollte im Normalfall auch einen Korrektor/Lektor im Hause haben, der jeden Text akribisch auf Fehler überprüft.
Es kann also sein, dass das 't' in 'Deutschland' nach dem Gut zum Druck absichtlich entfernt worden ist.





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